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Aktuelle Meldungen und Updates für Amazon-Händler und Vendoren. Täglich aktualisiert aus validen Quellen.
Seit dem 1. September 2026 greift das französische Fast-Fashion-Gesetz vom 8. Juli 2026 und moduliert die EPR-Ökobeiträge auf Textilien nach Sortimentsbreite, Angebotsfrequenz und Reparierbarkeit: 2026 liegt der Malus bei 0,25 bis 12 Euro je Artikel und steigt bis 2030 auf 2 bis 20 Euro. Betroffen ist jeder, der Kleidung, Schuhe oder Heimtextilien nach Frankreich verkauft, unabhängig vom Firmensitz, dazu kommen die Pflicht zur Angabe der Herstellungsorte direkt neben dem Preis in gleicher Schriftgröße, ein in Frankreich ansässiger Bevollmächtigter für die EPR-Abwicklung und ab dem 1. Januar 2027 ein Werbeverbot für Ultra-Fast-Fashion samt Verbot der Gratis-Werbung, das auch Influencer trifft. To-do: die Textil-ASINs auf Amazon.fr auflisten, mit dem EPR-Dienstleister klären, ob die neue Modulation die eigene Kalkulation trifft, den französischen Bevollmächtigten schriftlich bestätigen lassen und die Herstellungsort-Angabe in die Produktseiten einplanen, denn die konkreten Schwellenwerte kommen erst über die Durchführungsverordnungen nach.
Ab dem 11. September 2026 verlangt der EU Cyber Resilience Act eine dreistufige Meldung für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle: Frühwarnung binnen 24 Stunden nach Entdeckung, ausführlicher Bericht binnen 72 Stunden, Abschlussbericht nach der Behebung, bei Verstößen drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Entscheidend für Marktplatzhändler ist die Rolle, nicht das Produktionsland: Wer ein vernetztes Produkt unter eigener Marke verkauft oder wesentlich verändert, gilt als Hersteller und trägt die volle Meldepflicht, während der reine Weiterverkauf fremder Markenware die leichteren Händler- oder Importeurspflichten auslöst, und die Pflicht greift auch für Ware, die längst am Markt ist. To-do: das Sortiment nach Artikeln mit digitalen Funktionen filtern (Bluetooth, WLAN, App-Anbindung, USB-Datenübertragung), je Artikel die eigene Rolle festhalten, einen Meldeweg mit benanntem Verantwortlichen aufsetzen und Lieferanten vertraglich auf Sicherheitsupdates verpflichten, bevor am 11. Dezember 2027 die volle Konformitätsbewertung folgt.
Ab dem 3. September 2026 verlangt Amazon für Pan-EU-FBA ein aktives Angebot auf Amazon.nl, und zwar für alle Artikel im Programm statt wie bisher nur für die seit Mitte 2025 neu hinzugefügten; Belgien folgt zum 26. Februar 2027, dort zunächst nur für Neuanmeldungen. Ein eigener Lagerstandort in den Niederlanden ist nicht nötig, es zählt allein das aktive Listing, und Ausnahmen greifen für Artikel, die dort nicht verkauft werden dürfen, die Kennzeichnungsvorgaben nicht erfüllen oder für die noch gar keine Produktdetailseite existiert. To-do: vor dem 3. September die Pan-EU-ASINs gegen den .nl-Katalog abgleichen und fehlende Angebote anlegen, denn ohne aktives NL-Angebot fällt der betroffene Artikel aus der Pan-EU-Kalkulation und wird grenzüberschreitend über das European Fulfilment Network abgerechnet, was die Versandkosten je Einheit spürbar anhebt.
Die FTC und 22 US-Bundesstaaten haben Amazon am 31. August vor dem Bundesgericht in Seattle verklagt (Az. 2:26-cv-03097): Der Konzern soll seine Anzeigenauktionen seit 2019 um einen intern als soft reserve price bezeichneten Aufschlag verdeckt erhöht und rund 1,2 Millionen Werbekunden etwa 20 Milliarden Dollar zu viel berechnet haben, obwohl er die Auktion nach außen als Zweitpreisverfahren beschrieb. Laut Klageschrift stieg der Anteil der Klicks, die zum vollen Eigengebot abgerechnet wurden, von 4 Prozent Ende 2020 auf 79,1 Prozent im Jahr 2024, bei Sponsored Brands zahlten Gewinner 2024 in der Hälfte der Fälle genau ihr eigenes Gebot; Amazon widerspricht und verweist auf inflationsbereinigt stabile Klickpreise. Formal betrifft das Verfahren nur US-Konten, die Gebotslogik dahinter ist aber dieselbe. To-do: Gebote nicht als reines Zweitpreis-Modell kalkulieren, den tatsächlich gezahlten CPC je Kampagne gegen das gesetzte Maximalgebot messen und automatische Gebotsanpassungen mit harten Obergrenzen deckeln.
Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 (Az. 38 O 219/25) entschieden, dass ein durchgestrichener UVP nicht den Eindruck einer echten Preissenkung erwecken darf; im Fall ging es um einen Badspiegel, der mit 55 Prozent sofort sparen gegen den höheren Herstellerpreis beworben wurde. Der Vergleich mit der UVP bleibt zulässig, muss aber klar als Vergleich und nicht als Reduzierung erkennbar sein, denn sobald mit einer Senkung geworben wird, ist nach Preisangabenverordnung der niedrigste Preis der letzten 30 Tage die Bezugsgröße; die Rechtsprechung ist dabei uneinheitlich, das OLG Köln entschied im Mai 2026 zugunsten eines Händlers. To-do: Deals, Coupons, Listing-Bilder und A+ Grafiken auf Prozentangaben und Sparen-Formulierungen neben Streichpreisen durchsehen und diese entweder sauber auf den 30-Tage-Tiefstpreis beziehen oder die UVP neutral als Vergleichswert ausweisen.
Nach der GPSR gilt als Hersteller, wer selbst produziert oder unter eigenem Namen beziehungsweise eigener Marke produzieren lässt, und das trifft laut Onlinehändler-News auch auf Print-on-Demand zu: Steht der eigene Name auf dem Textiletikett, trägt der Händler die vollen Herstellerpflichten. Dazu gehören die Risikobewertung, deren Dokumentation sowie Name, Anschrift und Kontaktweg auf oder am Produkt und zusätzlich im Listing; eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil die Kennzeichnung vom jeweiligen Dienstleister abhängt. To-do: Beim Druck- oder Fulfillment-Dienstleister schriftlich klären, wer als Hersteller auftritt und wer die Risikobewertung führt, und dieselbe Frage für jede Eigenmarke stellen, die extern gefertigt wird, denn dort gilt die Regel genauso.
Ein britischer Händler dokumentiert in den Seller-Central-Foren einen zweiwöchigen Angriff über Käuferkonten mit Scheinbestellungen, Erstattungsanfragen, Ein-Stern-Bewertungen und Fälschungsbeschwerden; die gesperrte ASIN wurde nach Vorlage der Rechnungen wieder freigeschaltet, drei Tage später deaktivierte Amazon mit derselben Begründung das komplette Verkäuferkonto. Ein Amazon-Moderator hat den Mechanismus im Forum selbst benannt: Rechnungen belegen die Echtheit der Ware, nicht aber die Vertriebsberechtigung, und solange eine Marke die vorherige schriftliche Autorisierung verlangt, bleibt das Konto in Prüfung, obwohl das Angebot längst wieder online ist. Es handelt sich nicht um einen Einzelfall, sondern um ein bekanntes Muster, und einen Schutzstatus für nachweislich angegriffene Konten gibt es nicht. To-do: Für jede fremde Marke im Sortiment eine schriftliche Vertriebsautorisierung des Rechteinhabers ablegen, nicht nur Einkaufsrechnungen, auffällige Bestell- und Bewertungsmuster laufend dokumentieren, und bei einer ASIN-Freischaltung nicht entwarnen, sondern die Kontoprüfung als eigenständigen Vorgang mit vollständiger Lieferkettendokumentation nachfassen.
Ein Ein-Personen-Händler aus Den Haag hat der EU-Kommission vorgerechnet, was grenzüberschreitende Verpackungs-Compliance einen Kleinstbetrieb wirklich kostet: rund 4.300 Euro Gesamtaufwand für 130 Euro tatsächliche Öko-Gebühren in neun Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Frankreich, Spanien und Österreich. Kostentreiber sind nicht die mengenabhängigen Lizenzentgelte, sondern die Pauschalen für den Bevollmächtigten von 150 bis 1.000 Euro je Land und Jahr, die vollkommen volumenunabhängig anfallen und in jedem Land mit Vertreterpflicht 70 bis 90 Prozent der Rechnung ausmachen. Rechtlich ändert sich vorerst nichts, die Eingabe fordert eine einheitliche De-minimis-Schwelle, die Anerkennung einer Registrierung für kleine grenzüberschreitende Mengen, eine Ausnahme für Kleinstunternehmen und einen einzigen EU-Registrierungspunkt statt 27 nationaler Portale. To-do: Die eigenen EPR-Kosten je Land in Vertreterpauschale und mengenabhängige Lizenz aufsplitten und jedes Land mit geringem Absatz daraufhin prüfen, ob der Umsatz die reinen Fixkosten überhaupt trägt, denn genau diese Rechnung entscheidet über Weiterverkauf oder geordneten Rückzug aus einem Marktplatzland.
Amazon öffnet sein Sub-Same-Day-Netz, das rund um 2.300 US-Metropolregionen in zwei bis fünf Stunden liefert, gegen Aufpreis für zusätzliche Artikel: Verkäufer geben ein Gebot je Einheit ab und zahlen nur für Einheiten, die tatsächlich über SSD versendet werden. Die bisherige kostenlose Aufnahme nach Amazons eigenen Nachfragesignalen bleibt bestehen, das Gebot kauft also nur Platz für Artikel, die Amazon von sich aus nicht ins Netz nimmt; als Argument nennt Amazon rund 12 Prozent zusätzlichen Absatz, was Berater angesichts der Gebotskosten für unbelegt halten. Für deutsche Konten ist das noch nicht relevant, das Muster aber sehr wohl, denn Liefergeschwindigkeit wird damit vom Ergebnis der eigenen Logistik zur bezahlten Platzierung. To-do: Wer in den USA verkauft, testet das Gebot auf wenigen Schnelldrehern mit hoher Marge und misst gegen eine Kontrollgruppe, ob der Absatz wirklich zusätzlich entsteht oder nur teurer aus dem Standardversand abwandert.
Das Landgericht Düsseldorf hat Amazon am 30. Juni 2026 per einstweiliger Verfügung untersagt, das Kindle-Direct-Publishing-Konto einer Selfpublisherin in der bisherigen Form zu sperren (Az. 36 O 77/26 Kart): Der pauschale Verweis auf Richtlinienverstöße reicht nicht, wenn Amazon weder den betroffenen Titel noch die konkrete Regel nennt und keine echte Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Tragend ist die kartellrechtliche Einordnung, denn das Gericht sieht Amazon im Selfpublishing als marktbeherrschend und wertet die Sperrpraxis in dieser Form als Missbrauch, ein Argumentationsmuster, das sich auf Verkäuferkonten übertragen lässt. To-do: Bei jeder Sperrung oder Deaktivierung zuerst prüfen, ob die Mitteilung konkrete ASINs und Regelverstöße benennt, den kompletten Schriftwechsel samt Screenshots und Umsatzausfall dokumentieren und statt mehrerer schneller Appelle einen strukturierten Plan of Action einreichen.
Der Abmahnmonitor vom 28. August führt einen Fall, der jeden Händler mit Retouren oder Vorführware trifft: Ein als "neu" eingestelltes iPhone war bereits aktiviert, die Handy Deutschland GmbH mahnte über die Kanzlei Scholz mit 1.202,61 Euro ab. Neu heißt unbenutzt, und wer geöffnete, aktivierte oder zurückgesendete Ware ohne Zustandshinweis als neu listet, liefert die Abmahnung frei Haus, auf Amazon genauso wie auf eBay. To-do: Retouren vor dem Wiedereinstellen auf Aktivierung und Gebrauchsspuren prüfen und im Zweifel mit klarer Zustandsbeschreibung listen; die zweite Meldung des Monitors, erneut Tierfutter mit Gesundheitsaussagen für 1.372,78 Euro, ist Anlass, den eigenen Katalog nach Formulierungen wie schmerzlindernd zu durchsuchen.
Zwei Formulierungen aus dem Versandalltag gelten laut Onlinehändler-News als aktuelle Abmahnkandidaten nach dem UWG: "zertifiziert umweltfreundlich" für Versandverpackungen, ohne zu benennen, wer was zertifiziert hat, und "DSGVO-konformer Versand", weil damit eine gesetzliche Pflicht als Kundenvorteil verkauft wird. Ab September ziehen die EU-Regeln zu Umweltaussagen zusätzlich an, dann braucht jede grüne Aussage einen konkreten Nachweis, es ist dieselbe Reform, aus der auch das Garantielabel zum 27. September stammt. To-do: Listings, A+ Inhalte und Verpackungsaufdrucke nach Öko-Claims und Selbstverständlichkeiten durchsuchen, jede verbleibende Umweltaussage mit Zertifikat und Geltungsbereich hinterlegen und alles streichen, was nur die geltende Rechtslage wiedergibt.
Nachdem die USA am 22. August Zölle von 50 Prozent auf kanadische Waren erhoben haben, ziehen Kanadas Gegenzölle zum 8. September nach, unter anderem auf Elektronik, Haushaltsgeräte, Stahl und Papier. Interne Unterlagen zeigen, dass Amazon seinen kanadischen Direktimport bereits von den USA nach China verlagert, ein Weg, den Dritthändler so nicht nachbauen können. Wer über Remote Fulfillment aus US-Lagern nach Kanada liefert, zahlt den Zoll künftig pro Bestellung statt einmal beim Wareneingang: Vor dem 8. September die betroffenen SKUs nach Ursprungsland und HS-Code durchgehen, die Stückkosten neu rechnen und den Zoll separat buchen statt in den COGS zu vergraben, sonst wirkt der Margeneinbruch Wochen später wie ein PPC-Problem.
Ab dem 7. September 2026 zieht Amazon die Prime-Richtlinien in Deutschland an: Bei Standardgrößen und Niedrigpreisartikeln müssen 15 statt 10 Prozent der Lieferungen binnen eines Tages ankommen und 50 statt 45 Prozent binnen zwei Tagen, die 80-Prozent-Marke für vier Tage bleibt unverändert. Betroffen sind Amazon Retail, FBA-Nutzer und Selbstversender gleichermaßen, und genau darin liegt der Haken, denn verspätete FBA-Sendungen schlagen auf die Prime-Kennzahlen des Verkäufers durch, obwohl der auf Amazons Fulfillment keinen Zugriff hat. To-do: die Lieferperformance je Versandart jetzt gegen die neuen Schwellen messen, im Selbstversand Cut-off-Zeiten und Carrier-Laufzeiten nachschärfen und bei FBA die Bestandsverteilung prüfen, damit die Ein-Tages-Quote nicht an einem einzigen Lagerstandort hängt.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat am 24. August auf Klage der Verbraucherzentrale Bayern entschieden (Az. 3 UKl 13/25 e), dass drei Amazon-Funktionen gegen den Digital Services Act verstoßen: die Erklärung der Suchergebnis-Sortierung nach Artikel 27, weil Amazon die Kriterien nur aufzählt statt ihre Gewichtung offenzulegen, der Link "Ein Problem mit diesem Produkt melden" nach Artikel 16, weil er nach Qualitätsmängeln statt nach illegalen Inhalten klingt, und der erzwungene Login für eine solche Meldung, die anonym möglich sein muss. Wichtiger als die drei Einzelpunkte ist die Einordnung: Das Gericht behandelt die DSA-Vorgaben ausdrücklich als Verbraucherschutzrecht, womit Verbandsklagen gegen große Plattformen möglich werden, und der Weg zum BGH ist offen, rechtskräftig ist das Urteil also noch nicht. To-do: am eigenen Amazon-Konto ändert sich zunächst nichts, wer aber parallel einen eigenen Shop betreibt, prüft dort Ranking-Transparenz und Meldewege gegen dieselben DSA-Artikel, und im Markenschutz lohnt der Blick darauf, ob Amazon den Meldeweg für illegale Inhalte nachbessert.
Seit dem 12. August 2026 hängt die erweiterte Herstellerverantwortung für Versandverpackungen nach der PPWR nicht mehr daran, wer den Karton befüllt, sondern daran, wann die Verpackung ihre endgültige Form erhält: Bei neutralen Standardkartons ist der Kartonhersteller registrierungspflichtig und nicht der Händler, und das gilt laut EU-Kommission auch dann, wenn die Kartons flach geliefert und erst beim Händler aufgerichtet werden. Nur bei bedruckten oder Sonderkartons wird der Händler selbst zum Hersteller, doch der Anbieter karton.eu belehrt seine Kunden weiterhin nach der alten Logik des Verpackungsgesetzes, wonach der Erstbefüller registrieren müsse, was zu doppelten Meldungen und unnötigen Lizenzkosten führt. To-do: von jedem Kartonlieferanten eine schriftliche Bestätigung der eigenen Herstellerregistrierung einholen, neutrale und bedruckte Kartons getrennt dokumentieren und die Systembeteiligung so lange weiterführen, bis die nationalen Behörden ihre Auslegung final festgezogen haben.
Der Abmahnmonitor vom 21. August listet drei Fälle, die Marktplatzhändler direkt betreffen: eine Werbemail ohne vorherige Einwilligung mit 380 Euro Vergleichssumme, eine Aufforderung des Herstellers Mepal an Händler, ihre Angebote bei Amazon und OTTO wegen behaupteter Exklusivvertriebsrechte zu löschen, und eine Forderung des Verbands Sozialer Wettbewerb über 416,50 Euro wegen fehlender Biozid-Warnhinweise und unzulässiger Gesundheitsaussagen wie schmerzlindernd bei Tierfutter. Der zweite Fall ist der interessante, denn eine Marke, die ein Marktplatzverbot behauptet, hat es damit noch lange nicht wirksam durchgesetzt, und wer vorschnell delistet, verschenkt Umsatz ohne rechtliche Not. To-do: den Double-Opt-in-Nachweis für jede Werbemail-Strecke belegbar dokumentieren, bei Delisting-Aufforderungen zuerst die Rechtsgrundlage prüfen lassen statt sofort zu deaktivieren, und die Listings in sensiblen Kategorien wie Biozide, Tierfutter und Nahrungsergänzung auf Pflichthinweise und krankheitsbezogene Aussagen durchgehen.
Neben dem Preis taucht in der Amazon-App ein Link "Preisverlauf" auf, der eine von Rufus gespeiste Kurve über einen Monat, drei Monate oder ein Jahr öffnet; damit wandert die Funktion aus dem KI-Assistenten heraus an die Stelle, an der wirklich jeder Käufer sie sieht. Der Rollout läuft bisher nicht auf jedem Artikel und nicht über jeden Kanal, sieht also nach einem A/B-Test vor der Vollfreischaltung aus, und Rufus weist Kunden zusätzlich auf künstlich aufgeblähte Preise und günstigere Alternativen hin. To-do: Aktionslogik je ASIN gegenprüfen, also Streichpreise und Coupons auf einen echten, belegbaren Referenzpreis stellen und kurzfristige Preisanhebungen kurz vor Deal-Phasen streichen, weil sie ab jetzt für jeden Käufer sichtbar in der Kurve stehen.
Ab dem 27. September 2026 verlangt die EU zwei einheitliche Kennzeichnungen im B2C-Verkauf: einen allgemeinen Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung und ein produktbezogenes Garantielabel für freiwillige Haltbarkeitsgarantien, die kostenlos sind, das ganze Produkt abdecken, länger als zwei Jahre laufen und aktiv beworben werden. Rechtsgrundlage sind die Richtlinie (EU) 2024/825 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960; das Label muss farbig, hervorgehoben und vor Vertragsschluss stehen und Dauer, räumlichen Geltungsbereich sowie den Hinweis auf die unberührte Gewährleistung tragen. Unterschätzt wird der Aufwand: Die Angaben müssen je Artikel beim Hersteller eingesammelt und in eine eigene Grafik gegossen werden, und wer eine Garantie im Listing bewirbt, riskiert ohne Label eine Abmahnung wegen vorvertraglicher Informationspflicht. To-do: jetzt die Artikel mit beworbener Herstellergarantie herausziehen, die Garantiedaten beim Lieferanten anfragen und klären, welche Marktplätze das Label selbst generieren, Kaufland hat das bereits angekündigt.
Amazon hat am 20. August Warehousing and Distribution (AWD) in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien freigeschaltet: eine Lagerstufe vor FBA, in der Palettenware pauschal langfristig liegt und automatisch ins europäische FBA-Netz nachgefüllt wird, wodurch sich auch Mengenbeschränkungen im Peak umgehen lassen. Anders als in den USA darf der europäische Bestand ausschließlich Amazon beliefern, und zum Start fehlt eine europäische Preisliste, die Hilfeseiten zeigen laut Händlerforen weiterhin nur US-Sätze; dort stiegen die AWD-Gebühren im Januar 2026 um rund 19 Prozent. To-do: AWD zunächst nur für langsam drehende Pufferware durchrechnen und die Gesamtkosten aus Lagerung, Handling, Transport und Vorbereitung gegen das heutige FBA-Setup stellen, statt auf die Lagerpauschale allein zu schauen, denn ohne veröffentlichte EU-Sätze bleibt jede Kalkulation vorläufig.
Die jährliche Rezertifizierung nach dem US-amerikanischen INFORM Consumers Act läuft dieses Jahr deutlich rauer: Berater melden Sperren wegen kleiner technischer Fehler und abweichender Dokumente, Statusanzeigen, die wochenlang auf "In Bearbeitung" stehen, und Fälle, in denen Amazon eine Privat- statt einer Geschäftsadresse verlangt. Betroffen ist jeder Verkäufer im US-Marktplatz mit mehr als 200 Transaktionen und über 5.000 Dollar Umsatz in zwölf Monaten, und wer die Frist von zehn Werktagen reißt, sitzt in einer automatischen Sperre samt Auszahlungsstopp. To-do: die Benachrichtigungen im Seller Central und die hinterlegte Mailadresse jetzt aktiv überwachen statt auf den Anstoß zu warten, Firmierung, Adresse, Steuernummer und Bankdaten gegen die Handelsregister- und Bankunterlagen Zeichen für Zeichen abgleichen, und die Unterlagen als saubere Scans bereitlegen, damit die zehn Tage nicht für die Beschaffung draufgehen.
Täter listen Markenware auf eBay 10 bis 20 Prozent unter Marktpreis, kaufen sie nach der Bestellung beim Amazon-Händler und lassen direkt an den eBay-Käufer liefern; anschließend melden sie bei Amazon eine Retoure an und manipulieren das Label so, dass das Paket auf eine fremde Adresse umgeleitet wird, der Status aber auf zugestellt springt. Der Händler erstattet, bekommt nie Ware zurück und trägt den Schaden allein, bei mindestens einer Marke summiert sich das auf einen sechsstelligen Betrag; Tests zeigen die Lücke sowohl bei DHL als auch bei Hermes. To-do: Retouren mit abweichender Empfängeradresse oder abweichendem Namen, sehr schnellen Erstattungen und als zugestellt markierten, aber nie eingetroffenen Paketen gezielt auswerten, betroffene Fälle mit Sendungsverlauf dokumentieren, bei Amazon und beim Carrier melden und bei größeren Summen Anzeige erstatten.
Käufer melden seit Wochen, dass Amazon auf Produktseiten nur noch einen Teil der Rezensionen ausspielt, in Einzelfällen acht Stück, und wer mehr sehen möchte, wird auf eine Freigabe von bis zu fünf Werktagen vertröstet; Amazon begründet die Sperre mit der Abwehr von unerlaubtem Daten-Scraping für KI-Tools und spricht von Einzelfällen, an denen bereits gearbeitet werde. Für Händler ist das kein Randthema, denn bei wenigen sichtbaren Bewertungen wiegt jede negative Stimme schwerer, und das Beobachten von Bewertungstrends sowie das Melden missbräuchlicher Rezensionen wird spürbar schwieriger. To-do: die eigenen Top-ASINs im Inkognito-Fenster gegenprüfen, wie viele Bewertungen dort tatsächlich erscheinen, die Conversion der betroffenen Seiten zwei Wochen lang gegen einen unauffälligen Vergleichssatz messen und die zentralen Kaufargumente über Hauptbild, A+ und Bullets absichern, statt sie den Rezensionen zu überlassen.
Amazon hat seine Nutzungsbedingungen zum 14. August geändert und verpflichtet Kunden in den USA wieder zum individuellen Schiedsverfahren bei JAMS, dazu kommt ein Verzicht auf Sammelklagen; ein Opt-out gibt es nicht, vor dem Verfahren steht eine Frist von 60 Tagen für eine gütliche Einigung, und ab 25 gleichgelagerten Verfahren innerhalb von sechs Monaten greifen Bündelungsregeln. Neu ist außerdem, dass Ansprüche wegen Personen- oder Sachschäden nach dem Recht des Bundesstaats beurteilt werden, in dem der Schaden entstanden ist, und nicht mehr einheitlich nach dem Recht von Washington. To-do: Direkt betroffen ist das Verhältnis Amazon zu Käufern, nicht der Verkäufervertrag, wer aber in den USA verkauft, liest die Streitklauseln im eigenen Business Solutions Agreement gegen und hält Bestell-, Gebühren- und Erstattungsnachweise je SKU sauber vor, weil Produkthaftungsfälle künftig nach lokalem Landesrecht laufen.
Der US Court of International Trade hat am 13. August entschieden, dass die Abschaffung der 800-Dollar-Zollfreigrenze für Kleinsendungen rechtens war: Das Gericht trennt zwischen dem Entzug eines bestehenden Zollprivilegs und der Schaffung neuer Zollpflichten und sieht nur Ersteres von der Rechtsgrundlage gedeckt. Damit bleiben Sendungen unter 800 Dollar voll verzollt, eine Rückerstattung über dieses Verfahren ist vom Tisch, eine Berufung beim Federal Circuit ist noch möglich; zur Größenordnung: 2024 liefen rund 1,36 Milliarden solcher Sendungen in die USA, etwa drei Viertel davon aus China. To-do: Wer in die USA liefert, nimmt die Hoffnung auf Rückerstattung aus der Margenrechnung, kalkuliert die Landed Costs je Einheit mit den aktuellen Zollsätzen neu und klärt schriftlich, wer Importer of Record ist.
Seit dem Wochenende melden mehrere Händler, dass Produkte ohne Vorwarnung aus ihrem Seller-Central-Bestand verschwinden; die Agentur My Amazon Guy spricht von vielen Berichten über einen Bug, durch den Listings massenhaft aus Konten gelöscht werden. Amazon hat sich bislang nicht offiziell geäußert und nennt keine Zahlen, bei einem ähnlichen Vorfall wurde später ein technisches Problem bestätigt. To-do: erst prüfen, ob die ASIN wirklich gelöscht oder nur unterdrückt ist, denn Unterdrückung hat meist einen inhaltlichen Grund wie Gesundheitsversprechen, Bildfehler oder falsche Kategorie; bei echtem Verlust einen Case mit konkreter ASIN-Liste und Belegen aufmachen und den eigenen Katalogstand als Kopie sichern, solange die Daten noch abrufbar sind.
Ergänzend zu den PPWR-Pflichten, die seit dem 12. August gelten, sind jetzt die nationalen Registrierungsfristen konkret: In Deutschland müssen neu Registrierungspflichtige bis zum 12. September 2026 erstregistrieren, bestehende Registrierungen bis zum 12. November 2026 überarbeitet sein. Wichtig für Versender: Versandkartons zählen seit dem 12. August zu den Transportverpackungen und nicht mehr zu den Verkaufsverpackungen, wer sie im Inland bezieht, ist insoweit von Registrierung und Lizenzierung befreit; die Kosten je Land liegen bei rund 247 bis 877 Euro im Jahr für Bevollmächtigte, Frankreich ist mit 18 EPR-Kategorien der teuerste Markt. To-do: die eigene LUCID-Meldung auf die neue Einordnung der Versandkartons korrigieren, statt sie weiter zu lizenzieren, und je Zielland prüfen, ob eine Registrierung fehlt, denn Amazon, eBay und Kaufland fahren dazu automatisierte Kontrollen hoch.
Amazon hat am 10. August die mehrstufige Freigabe über den alten Invite-Prozess abgelöst und stellt Agenturen und Tool-Anbieter auf eine Autorisierung über das Solution Provider Portal um, bei der Händler nur noch die für diesen Dienst freigegebenen Seller-Central-Rollen vergeben. Ab dem 3. September zählt ausschließlich der genehmigte Rollensatz: Rollen, die ein Dienstleister heute faktisch nutzt, aber nicht offiziell genehmigt hat, fallen bei der Neuautorisierung heraus, und Händler, die auf die Aufforderung im September nicht reagieren, lassen sämtliche bestehenden Zugriffe auslaufen. To-do: als Händler die Liste der aktiven Dienstleister-Zugriffe durchgehen und die Amazon-Mail im September nicht im Postfach versauern lassen, als Agentur im Solution Provider Portal prüfen, ob der genehmigte Rollensatz die tägliche Arbeit wirklich abdeckt, und fehlende Rollen über das Service-Registrierungsformular vor dem Stichtag nachziehen.
Amazon hat am 10. August in der DSP die Option „Publisher-hosted“ für Third-Party-Display- und Video-Creatives freigeschaltet: Damit lassen sich erstmals Programmatic-Guaranteed-Deals aus dem Google Ad Manager buchen, bei denen der Publisher die Werbemittel selbst ausliefert und die für DSP-Käufer bisher gesperrt waren. Verfügbar ist das in 33 Ländern inklusive Deutschland, Österreich und der Schweiz; gegenüber der 34-Länder-Struktur vom 30. Juli fehlt China, und einen Rollout-Zeitplan oder eine Aussage zu Managed-Service-Konten nennt Amazon nicht. To-do: Betroffen sind ausschließlich DSP-Budgets, Sponsored Products und Brands bleiben unberührt. Wer Premium-Umfelder bislang über eine zweite DSP eingekauft hat, prüft jetzt, ob dieses Inventar in die Amazon-DSP wandern kann, und misst gegen die bestehende Buchung, statt blind umzustellen.
Amazon hat in Zweibrücken sein viertes Logistikzentrum in Rheinland-Pfalz gestartet, rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft 2026. Auf 51.000 Quadratmetern arbeiten 2.500 Transportroboter mit 32.000 mobilen Regalen, täglich verlassen über 400.000 Einzelartikel das Gebäude, und der Standort ist einer von nur drei deutschen Zentren mit „Made to fit“-Stationen für passgenaue Kartons; geplant sind rund 1.500 Stellen, davon sind 800 besetzt. To-do: Für Händler mit FBA-Bestand im Südwesten heißt zusätzliche Kapazität kurz vor Peak vor allem mehr Luft bei den Mengenbeschränkungen und kürzere Wege zum Kunden. Die eigenen FBA-Kapazitätsgrenzen für das vierte Quartal also jetzt gegenprüfen, bevor die Anlieferfenster eng werden.
Amazon hat am 7. August eine FAQ zur neuen Titel-Regel nachgereicht: Das 75-Zeichen-Limit für den Artikelnamen ist seit dem 3. August scharf gestellt (ursprünglich angekündigt war der 26. Juli), dazu kommen 125 Zeichen im Feld Item Highlights, also 200 Zeichen insgesamt. Ab dem 10. August wird das Highlights-Feld auf Desktop und Mobil unter dem Artikelnamen ausgespielt, beide Felder bleiben laut Amazon Sucheingaben, und Titel, die bereits unter 75 Zeichen liegen und der Richtlinie entsprechen, werden nicht von der KI umgeschrieben; seit der Ankündigung im Juni wurden über 984 Millionen Titel angepasst, und die Regel gilt ausdrücklich auch für Amazons eigene Listings. To-do: je Konto prüfen, welche ASINs noch über 75 Zeichen liegen und damit einer automatischen KI-Umschreibung ausgesetzt sind, die Item Highlights selbst befüllen statt Amazon entscheiden zu lassen, und die 14-Tage-Frist nutzen, in der Markeninhaber die KI-Vorschläge vor der Übernahme prüfen können.
TikTok Shop hat am 6. August eine Referenzanleitung veröffentlicht, die den Weg von TikTok-Bestellungen in Amazons Multi-Channel Fulfillment bündelt: Neun Middleware-Apps sind freigegeben, darunter Pipe17, Rithum, WebBee, CedCommerce, ChannelEngine, Order Desk, Lingxing, 4Seller ERP und GeekSeller. Es ist kein neues Produkt, sondern die Verschriftlichung eines bereits möglichen Wegs, gilt vorerst nur für US-Verkäufer und wird dadurch relevant, dass TikTok den eigenen Händlerversand am 25. Februar 2026 abgeschaltet hat; wer schon FBA nutzt, muss auf Amazon-Seite nichts einrichten, sondern nur die App für beide Konten autorisieren. To-do: bei Multichannel-Ambitionen die App-Gebühr gegen den MCF-Preis je Einheit rechnen, bevor der Kanal aufgemacht wird, und im Blick behalten, dass MCF-Bestellungen aus demselben FBA-Bestand gehen wie der Amazon-Umsatz und im Q4 zulasten der eigenen Verfügbarkeit gehen können.
Amazon hat den Seller Assistant um eine Diagnosefunktion erweitert, die auf Nachfrage begründet, warum ein Angebot nicht das Angebotsfeld gewinnt. Geprüft werden vier Bereiche: Verfügbarkeit und Angebotsbeschränkungen, der eigene Preis im Vergleich zum aktuellen Gewinner, das Lieferversprechen und die regionale Abdeckung; pro Konversation lassen sich bis zu zehn ASINs abfragen, was Muster über mehrere Listings hinweg sichtbar macht. To-do: die Funktion mit der Frage nach dem Angebotsfeld für eine konkrete ASIN testen, aber die Antwort als Hinweis behandeln und gegen die eigenen Daten prüfen, denn sie zeigt nur die Faktoren, die Amazon offenlegt, und nicht die Gewichtung dahinter.
Ab dem 1. September 2026 entfällt in 16 Kategorien die freiwillige 30-Tage-Rückgabe, es bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen; betroffen sind unter anderem Baby, Beauty, Lebensmittel, Möbel, Musikinstrumente, Reifen, Wein, Gepäck, Heimtierbedarf und Garten, unabhängig von der Versandart. Für Bestellungen mit Zustellung bis zum 1. Oktober 2026 gilt übergangsweise weiter die alte Frist, und Amazon blendet die korrekte Frist je Kategorie automatisch auf der Produktseite ein. To-do: die eigenen Rechtstexte zum Widerrufsrecht vor dem 1. September auf die neue Frist prüfen, sonst droht unmittelbar ein Abmahnrisiko, und je Kategorie entscheiden, ob eine freiwillig längere Rückgabefrist als Differenzierung gegenüber Wettbewerbern sinnvoll ist.
Seit dem 2. August 2026 greift Artikel 50 der EU-KI-Verordnung auch für Produktbilder, und die Kennzeichnung muss im Bild selbst stehen, nicht im Beschreibungstext. Pflicht ist sie bei fotorealistischen Motiven, die echte Personen, Orte oder Gegenstände nachbilden und wie eine echte Aufnahme wirken; ausgenommen bleiben Infografiken, technische Zeichnungen und Comic-Grafiken sowie einfache Bearbeitungen wie Zuschnitt, Freistellen, Retusche und Farbkorrektur. Das Hauptbild muss echte Produktfotografie zeigen, KI-Lifestyle-Szenen gehören in die Galerie, und Bilder von vor dem 2. August genießen Bestandsschutz, verlieren ihn aber beim erneuten Hochladen. To-do: je ASIN die Galerie durchgehen, betroffene Motive mit einem gut lesbaren Hinweis oben rechts versehen, der nicht von Overlays verdeckt wird, und beim nächsten Bild-Update keine Altbestände unverändert neu hochladen.
Amazon hat am 4. August die Hilfeseite zu Platzierungen außerhalb von Amazon aktualisiert: Ab dem 10. August können Sponsored-Products-Anzeigen zusätzlich in Inhalten von Creators aus dem Amazon Influencer Programm erscheinen, etwa in Reviews und Guides, und bestehende Kampagnen werden mit ihren aktuellen Geboten und Budgets automatisch eingebucht. Auf Kampagnenebene stehen unter den Einstellungen für Anzeigen außerhalb von Amazon die Optionen Reichweite erhöhen (Standard) und Ausgaben außerhalb von Amazon begrenzen bereit, dazu Ausschlusslisten für einzelne Creator; ausgerollt wird unter anderem in den USA, Kanada, Mexiko, Brasilien, Indien, der Türkei und ausgewählten EU-Ländern, Großbritannien bleibt außen vor. To-do: vor dem 10. August je Konto prüfen, ob die Platzierung dort überhaupt aktiv ist, die Standardeinstellung bewusst bestätigen oder auf Begrenzung stellen und danach Placement-Report und Conversion-Rate gegen die Vorwoche gegenprüfen, denn dieser Traffic bringt keine Suchintention mit.
Ab dem 12. August 2026 greift die EU-Verpackungsverordnung PPWR ohne Übergangsfrist: Jeder Verpackungstyp braucht dann eine unterzeichnete EU-Konformitätserklärung samt technischer Dokumentation, dazu kommen die Kennzeichnung mit Chargen- oder Seriennummer plus Name und Anschrift von Hersteller oder Importeur sowie neue PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontakt-Verpackungen (25 ppb je Einzelsubstanz, 250 ppb in Summe). LUCID-Registrierung und Systembeteiligung nach VerpackG bleiben unverändert bestehen, verschoben wird die Verantwortung: Wer direkt importiert oder unter eigener Marke verkauft, gilt selbst als Erzeuger und haftet für die Konformität, auch wenn die Verpackung in China produziert wurde. To-do: bis zum Stichtag je Verpackungstyp die Lieferantendaten einholen, die Erklärung ausstellen und ablegen, denn ohne sie darf die Ware danach in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Zum 24. August tritt die am 29. Mai angekündigte Änderung des Business Solutions Agreement in Kraft: Ausdrücklich untersagt sind dann die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag sowie die Verpfändung dieser Rechte als Sicherheit. Betroffen sind vor allem Händler mit Revenue-Based-Financing oder Merchant Cash Advance, deren Linie auf künftigen Amazon-Auszahlungen besichert ist, dazu informelle Kontoübernahmen, die den dokumentierten Amazon-Prozess umgehen. To-do: vor dem 24. August die Finanzierungsverträge auf Abtretungs- und Verpfändungsklauseln prüfen, mit dem Kreditgeber auf eine Besicherung über Warenbestand oder allgemeines Betriebsvermögen umstellen und die Q4-Finanzierung früh genug neu aufsetzen.
Der fünfte E-Commerce-Trends-Report von DHL eCommerce (29.000 Käufer in 29 Ländern, 5.800 Händler in 28 Ländern) beziffert die Lücke zwischen Selbstbild und Realität: 67 Prozent der Käufer haben schon wegen der Versand- oder Retourenoptionen abgebrochen, aber nur 52 Prozent der Händler sehen darin überhaupt einen Abbruchgrund. Stärkster einzelner Abschlusstreiber ist kostenloser Versand mit 41 Prozent, während bezahlte Werbung nur 37 Prozent der Käufer beeinflusst, obwohl 67 Prozent der Händler genau dort investieren. To-do: bei FBM- und Shop-Umsätzen zuerst Lieferversprechen, Versandkosten und Retourenoptionen im Checkout schärfen, bevor zusätzliches Budget in Creatives oder Rabatte fließt.
Amazon hat am 31. Juli in der Brand Registry ein Report-a-Violation-Tool freigeschaltet, das die bisher getrennten Meldewege für Schutzrechtsverletzungen, Verstöße gegen Shop-Richtlinien und regulatorische Themen auf einer geführten Oberfläche zusammenfasst. Freitextformulare weichen strukturierten Masken, und ein Reiter Submission History zeigt Status und Ergebnis jeder Meldung in Echtzeit; Richtlinienverstöße darf jeder Brand-Registry-Nutzer einer eingetragenen Marke melden, die Rolle Rights Owner ist dafür nicht mehr nötig. To-do: prüfen, wer in den eigenen Markenkonten Brand-Registry-Zugriff hat, offene Altfälle einmal über das neue Tool nachverfolgen und Meldungen ab sofort nur noch dort einreichen, damit der Verlauf lückenlos dokumentiert bleibt.
Auf der Q2-Zahlenvorlage am 30. Juli hat Amazon erstmals Leistungsdaten zu den seit dem 25. März kostenpflichtigen Sponsored Prompts genannt: Wer einen gesponserten Prompt anklickt, kauft laut Andy Jassy 48 Prozent häufiger und gibt im Schnitt 21 Prozent mehr aus. Die Prompts laufen über Alexa for Shopping in App, Web und auf Echo-Show-Geräten und sind für Sponsored Products wie Sponsored Brands buchbar; für Kampagnen mit Ads-Agent-Targeting meldet Amazon zusätzlich 8 Prozent niedrigere Impression-Kosten und 6 Prozent niedrigere Akquisitionskosten. To-do: die Zahlen als Amazon-Eigenangabe behandeln und nicht als geprüften Benchmark, im deutschen Konto zuerst prüfen, ob die Prompt-Platzierungen überhaupt ausgeliefert werden, und Ads Agent nur mit separatem Testbudget gegen die bestehende manuelle Struktur messen.
Amazon hat am 30. Juli die Kontostruktur der DSP umgestellt: Bestehende Werbekonten werden automatisch auf eine einheitliche Struktur gehoben, mit der sich 34 Länder aus einem Login steuern lassen, darunter Deutschland, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande und Großbritannien. Jedes Konto bekommt zusätzlich eine Global Account ID plus regionale Kennungen, die bisherigen CFIDs bleiben gültig und die Umstellung ist auf API-Ebene additiv, bricht bestehende Anbindungen also nicht; dazu kommen länderübergreifender Einkauf, einheitliche Abrechnung und Rechteverwaltung sowie ein bereitgestellter Zugang zur Amazon Marketing Cloud. To-do: die neue Struktur nicht als reine Verwaltungsvereinfachung abhaken, sondern die Berechtigungen prüfen, denn ein Login über 34 Märkte heißt auch, dass eine falsch gesetzte Rolle jetzt deutlich weiter reicht als vorher.
PayPal und Amazon haben am 29. Juli bestätigt, dass die PayPal-Ratenzahlung ab Anfang August schrittweise in den Checkout von amazon.de und amazon.at einzieht, und zwar für Bestellwerte zwischen 30 und 10.000 Euro. Standard sind Laufzeiten von 3, 6, 12 und 24 Monaten, exklusiv bei Amazon kommen 36 und 48 Monate hinzu, der effektive Jahreszins liegt bei 11,49 Prozent und für ausgewählte Produkte ist eine 0-Prozent-Finanzierung geplant; ob Händler an den Finanzierungskosten beteiligt werden, hat bisher keine der beiden Seiten kommuniziert. To-do: alle ASINs über 30 Euro Verkaufspreis markieren, dort Conversion und durchschnittlichen Bestellwert in den ersten vier Wochen nach dem Rollout gegen den Juli-Schnitt messen und die Wirkung erst danach in Bundle- und Preisentscheidungen einrechnen, statt sie vorwegzunehmen.
Mehrere Händler melden seit Ende Juli, dass hochgeladene Rechnungen in Seller Central nicht mehr korrekt angezeigt oder verarbeitet werden. In mindestens einem Fall stieg dadurch die Quote der Rechnungsmängel über den zulässigen Grenzwert, worauf Amazon eine Richtlinienwarnung mit ausdrücklichem Hinweis auf eine mögliche Kontodeaktivierung verschickte; verschärfend kommt hinzu, dass die Rechnungspflicht inzwischen auch bei Bestellungen von Privatkunden greift und nicht mehr nur im Geschäftskundenbereich. To-do: die Rechnungsmängelquote in der Kontoinformation täglich prüfen, jeden Upload mit Screenshot und Zeitstempel dokumentieren und bei einer Warnung sofort einen Case mit diesem Nachweis eröffnen, statt auf eine stille Korrektur durch Amazon zu warten.
Die ID-Precise-Segmente des Berliner Anbieters Adsquare sind seit dem 23. Juli im 3P Audience Hub der Amazon DSP aktivierbar, und zwar in den USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien. Die Segmente beruhen auf tatsächlichen Ortsbesuchen, Markenaffinität und Einkaufsmustern, werden automatisch auf Amazon-IDs gematcht und lassen sich ohne manuelle Freischaltung in Mobile-, Display- und Video-Kampagnen einsetzen; Preise nennt Amazon nicht. Betroffen ist ausschließlich die DSP, Sponsored Products und Brands bleiben unberührt. To-do: vor dem Einkauf prüfen, ob die Standortdaten über Amazons eigene Shopping-Signale hinaus wirklich Mehrwert liefern, das in einem sauberen A/B-Test gegen ein reines Amazon-Audience-Setup messen und die datenschutzrechtliche Lage im Blick behalten, seit New Jersey am 8. Juli den Handel mit präzisen Standortdaten verboten hat.
USPS wendet die seit dem 12. Juli geltenden Gefahrgut-Gebühren vorerst nicht auf Pakete an, die über die kommerziellen Rücksendeprogramme laufen; bei vorfrankierten Retourenetiketten greifen die 7,50 USD Handling und die 50 USD Strafgebühr erst ab dem 1. Februar 2027. Im Versand nach vorne ändert sich nichts, dort kostet jedes nicht korrekt deklarierte Gefahrgut weiterhin 50 USD pro Paket, häufigster Auslöser ist ein alter Gefahrgut-Aufkleber auf einem wiederverwendeten Karton. To-do: den Aufschub nutzen, um bis Jahresende die Retourenprozesse für Parfum, Nagellack, Aerosole und Geräte mit Lithium-Akku sauber zu deklarieren, und im Lager anweisen, alte Kennzeichnungen vollständig zu entfernen oder abzudecken.
Indiens Handelsministerium erlaubt ausländischen Plattformen erstmals, in Indien beschaffte Ware im Land zu lagern und direkt an Kunden im Ausland zu versenden; für den indischen Binnenmarkt bleibt das Modell gesperrt. Für Händler in Europa und den USA entsteht damit eine belastbare Zweitquelle neben China, vor allem in Textil, Home, Küche, Wellness und Accessoires, mit konsolidierter Fracht statt Einzelsendungen. To-do: die Top-30-ASINs auf indientaugliche Kategorien durchsehen, je Kandidaten-SKU zwei indische Lieferanten anfragen und die Landed Costs gegen die aktuelle China-Kalkulation rechnen; wer innerhalb von 5 Prozent landet, hat eine echte Absicherung gegen Zoll- und Tarifrisiken.
Amazon hat auf den Produkt-, Sendungs- und Bestandsseiten in Seller Central anpassbare Spalten, speicherbare Ansichten je Teamrolle und Ein-Klick-Aktionen (Stranded-Inventory lösen, Nachschub anstoßen, Attribute bearbeiten) freigeschaltet. Betroffen sind alle Seller-Central-Nutzer, vor allem Teams mit mehreren Rollen. To-do: je Rolle eine gespeicherte Ansicht anlegen (Operations, Category, Leitung), aber Margen-, Kohorten- und PPC-Analysen weiter in einer eigenen Analytics-Ebene halten, die Seller Central nicht liefert.
Amazon verpflichtet Drittanbieter, jedes Produktbild, Video, A+-Modul oder Brand-Story-Element mit einer KI-generierten Person als solches zu kennzeichnen; Auslöser ist das New Yorker Gesetz S.8420-A (in Kraft seit 9. Juni 2026), das Amazon marktplatzweit statt nur regional anwendet. Nicht konforme Bilder können unterdrückt oder entfernt werden, mit direktem Effekt auf Sessions und Conversion. To-do: alle Bild-Assets je ASIN prüfen und in den letzten 18 Monaten generierte Motive markieren, betroffene Assets kennzeichnen und die Conversion zwei Wochen gegen eine Kontrollgruppe messen, bei einem Rückgang über 5 Prozent zuerst die Hauptbilder überarbeiten.
Amazon Ads hat am 22. Juli zehn neue Funktionen für Brand+ und Performance+ freigeschaltet: eigene Zielgruppensignale fließen ohne Aufpreis in die KI-Optimierung (Open Beta), Audio ist für Brand+ in 16 Ländern inklusive Deutschland allgemein verfügbar und für Performance+ in offener Beta, dazu kommen Prime-Video-Signale, Brand Outcome Optimization und asynchrones Remarketing. Betroffen sind ausschließlich die KI-Kampagnentypen der Amazon DSP, Sponsored Products und Sponsored Brands bleiben unverändert. To-do: bei laufendem Brand+ oder Performance+ Budget die eigenen Zielgruppenlisten als Signal hinterlegen und Audio mit separatem Testbudget gegen Display messen, statt es still in bestehende Kampagnen zu mischen.
Amazon hält die Weihnachtsgebühren auf Vorjahresniveau, also 100 USD Aktionsgebühr plus 1,5 Prozent vom Aktionsumsatz sowie den Peak-Zuschlag von durchschnittlich 0,32 USD je Einheit, zieht dafür aber sämtliche Anlieferfristen vor. Für die Prime Big Deal Days muss die Ware am 2. September (AWD), 9. September (FBA mit minimaler Sendungsaufteilung) oder 16. September (Amazon-optimierte Aufteilung) im Netzwerk sein, für Black Friday und Cyber Monday am 14., 21. beziehungsweise 28. Oktober; wer später anliefert, verliert für diese Events das Prime-Abzeichen und damit Sichtbarkeit in der Suche und auf der Detailseite. To-do: die Top-ASINs jetzt vom jeweiligen Stichtag rückwärts planen, Nachschub vor dem AWD-Termin buchen und für Ware, die die Frist reißt, PPC-Budget als Ersatz für die fehlende Badge-Sichtbarkeit einplanen.
Amazon hat sein standortbasiertes Interactive-Video-Format neun Monate nach dem US-Start auf Kanada, Mexiko und Brasilien ausgeweitet: Ein Prime-Video-Spot kann Filialadresse, lokales Angebot und Klickziel je Bundesstaat, Provinz oder Postleitzahl austauschen. Buchbar ist das nur über die Amazon DSP und nur mit 1PAS-Videokreativen, Konten mit der Einstellung auf Amazon-Zielgruppen ohne demografische Signale sind ausgeschlossen, und Europa bleibt vorerst außen vor. To-do: Marken mit Filialnetz oder regionalen Preisen in diesen drei Märkten prüfen zuerst die Kreativ-Voraussetzung, bevor sie regionale Varianten produzieren lassen; für reine FBA-Händler ohne regionale Unterschiede ändert sich nichts.
Amazon schließt sein Fulfillment-Center PBI3 in Port St. Lucie (Florida) zum 17. September dauerhaft, 494 Stellen fallen weg; die WARN-Meldung weist die Schließung als endgültig aus. Der Bestand wird auf Knoten in Georgia (ATL) und Alabama (BHM6) umgeleitet, wodurch sich die Distanz zu südfloridianischen Kunden verlängert. Betroffen sind FBA-Verkäufer mit relevantem Florida-Anteil, vor allem bei schnelldrehenden SKUs, deren Prime-Versprechen von zwei auf drei Tage rutschen kann. To-do: den Florida-Anteil je ASIN aus den Bestellberichten ziehen, ab dem 10. September die Lieferversprechen auf Verschlechterungen kontrollieren und bei den nächsten Anlieferungen die geänderten Einlagerungsempfehlungen samt Placement-Gebühren neu bewerten.
Die EU-Kommission hat gegen AliExpress eine Strafe von 550 Mio. Euro verhängt, weil die Plattform unsichere Produkte nicht konsequent entfernt hat. Damit ist erstmals festgestellt, dass ein grenzüberschreitender Marktplatz finanziell für die Sicherheit einzelner Angebote haftet, was den Druck auf Temu und Shein direkt erhöht und dort zu strengerer Angebotsprüfung und höheren Stückkosten führen dürfte. Für konforme Händler in Kategorien wie Spielzeug, Beauty, Handyzubehör und Novelty-Textilien entsteht dadurch erstmals seit Jahren wieder Preisluft. To-do: die eigene Produktsicherheits- und GPSR-Dokumentation auf Vollständigkeit prüfen, den Wettbewerbsscan in den betroffenen Kategorien neu aufsetzen und in Testgruppen prüfen, ob 5 bis 8 Prozent mehr Preis durchsetzbar sind.
Vor der fünften Amazon Business Reshape im Oktober in Nashville macht Amazon zentrale B2B-Funktionen für deutlich mehr Drittanbieter zugänglich: Mengenstaffelpreise, reine Business-Preise, Annahme von Bestellanforderungen und Angebots-Workflows. Amazon Business läuft laut Anbieter bei rund 35 Mrd. USD annualisiertem Volumen und wächst schneller als das Consumer-Geschäft, entsprechend groß ist der Hebel für Händler mit B2B-Anteil. To-do: die SKUs identifizieren, bei denen mehr als 10 Prozent der Einheiten an Business-Kunden gehen, Mengenrabatte nach Margenrechnung auf 5 bis 10 Test-SKUs aktivieren und B2C- und B2B-Deckungsbeitrag getrennt führen, damit die Staffel nicht das Privatkundengeschäft kannibalisiert.
Triton Digital hat die Amazon DSP zum 15. Juli als Nachfragepartner in seinen programmatischen Marktplatz aufgenommen. Advertiser können damit digitales Audio, Podcasts und Streaming-Inventar aus mehr als 80 Ländern direkt über die Amazon DSP buchen und dabei Amazons authentifizierte First-Party-Shopping-Signale für Planung, Targeting und Messung nutzen, ohne eine separate Einkaufsbeziehung aufzusetzen. Betroffen ist ausschließlich die DSP, Sponsored Products, Brands und Display bleiben außen vor. To-do: Marken mit laufendem DSP-Budget können Audio als Upper-Funnel-Baustein testen und die Wirkung über die bestehenden DSP-Reports gegen Display und Video messen, statt Audio weiter blind einzukaufen.
Amazon macht die bislang rein informative Business Hour Delivery Rate zur harten Kennzahl: Ab 30. September müssen Profi-Verkäufer auf selbst versandte Amazon-Business-Bestellungen mindestens 90 % erreichen, sonst folgt zunächst eine Kennzeichnung mit Verbesserungsempfehlungen und ab 30. Oktober die Deaktivierung der Business-Angebote. Betroffen sind FBM-Verkäufer mit Amazon-Business-Nachfrage in den USA, UK und Deutschland; FBA-Angebote und normale Retail-Angebote bleiben außen vor. To-do: die Quote je SKU nach Carrier und Region auswerten, Business-Bestellungen auf Werktags-Carrier mit früherem Cut-off routen und grenzwertige ASINs vor dem 30. September nach FBA umziehen.
Die britische Steuerbehörde HMRC will die Deemed-Supplier-Regel, nach der der Marktplatz die Umsatzsteuer einbehält und abführt, als Anti-Missbrauchs-Maßnahme auf in UK ansässige Händler ausweiten, sofern die Ware beim Verkauf physisch in UK liegt; bisher greift sie nur bei ausländischen Verkäufern. Die Konsultation läuft seit 23. Juni und endet am 18. August 2026, betroffen wären umsatzsteuerlich registrierte UK-Händler mit Amazon-FBA-UK-Bestand, während eigene Shops und Großhandel außen vor bleiben. Wird die Regel umgesetzt, sinkt die Auszahlung auf regelbesteuerte SKUs um rund 16,7 %, weil die 20 % Umsatzsteuer nicht mehr durch das eigene Konto laufen. To-do: den UK-Cashflow ohne durchlaufende Umsatzsteuer durchrechnen und prüfen, ob eine Stellungnahme bis zum 18. August sinnvoll ist.
Zum 1. Juli hat die EU die 150-Euro-Zollfreigrenze für Kleinsendungen aus Drittländern gestrichen und durch eine pauschale 3-Euro-Abgabe je Direktpaket unter 150 Euro ersetzt; konsolidierte Sendungen über 150 Euro laufen weiter durch die normale Verzollung. Shein und Temu haben ihre Ware jedoch vorab in EU-Lager verlagert und liefern nun inländisch aus, sodass die Abgabe für sie entfällt – die Regel, die eigentlich fairere Bedingungen schaffen sollte, benachteiligt damit vor allem kleinere Amazon-Seller, die in kleinen Losen aus China beziehen. To-do: Landed Costs je SKU um die 3-Euro-Zeile ergänzen, wo möglich Sendungen über 150 Euro bündeln und nicht darauf verlassen, dass die Regel den Wettbewerb wirklich einebnet.
Getrennt von der Ground-Advantage-Tarifreform vom 12. Juli erhebt USPS jetzt eine Noncompliance-Gebühr, sobald das gekaufte Label nicht zum tatsächlich gescannten Paket passt: falsches Gewicht, falsche Maße, falsche Serviceklasse oder ein wiederverwendetes Label. Die Kosten erscheinen nicht beim Kauf, sondern erst nachträglich als Position auf der Carrier-Abrechnung – Seller merken sie also erst, wenn die Marge schon weg ist; besonders betroffen sind FBM-Seller mit Sub-Pound-Artikeln, wo eine einzige Gebühr den Gewinn mehrerer Bestellungen auffrisst. To-do: Waage kalibrieren (Drift von 2–4 oz ist der Hauptgrund), Standard-Serviceklassen in den Versandprofilen prüfen und die Carrier-Abrechnungen gezielt auf Label-vs-Ist-Abweichungen kontrollieren.
Zum 12. Juli streicht USPS bei Ground Advantage Commercial die 4-oz- und 8-oz-Preisstufen und wendet auf alle Sub-Pound-Pakete den bisherigen 12–15,999-oz-Tarif an; zusätzlich werden alle Maße auf den nächsten vollen Zoll aufgerundet und der Volumen-Divisor für Sendungen über 1 Kubikfuß von 166 auf 139 gesenkt. Unterm Strich steigen die Commercial-Preise im Schnitt um rund 11,8 %, wobei Pakete unter einem Pfund am stärksten betroffen sind (8–15 % der Positionen rerated je nach Zone). Betroffen sind Amazon-FBM- und Merchant-Fulfilled-Seller, die USPS-Labels direkt oder über Stamps, Pirate Ship, ShipStation oder Shippo kaufen – nur ausgehandelte Sondertarife bleiben verschont. To-do: die eigenen Buy-Shipping-/Versandvorlagen-Kosten für Sub-1lb-SKUs neu rechnen und vor Q4 entscheiden, ob leichte FBM-Artikel besser zu FBA oder einem anderen Carrier wandern.
Amazon hat die Omnichannel-Metriken der DSP erweitert: Offline-Käufe, die durch eine DSP-Kampagne beeinflusst wurden, werden jetzt namentlich nach Händler ausgewiesen statt wie bisher nur pauschal als „außerhalb von Amazon" oder nach Kategorie. Die Attribution basiert weiter auf Exposure-Daten aus dem Amazon Shopper Panel plus Drittanbieter-Signalen und ist vorerst nur in den USA sowie ausschließlich für Amazon-DSP-Kampagnen verfügbar (Sponsored Products/Brands/Display bleiben außen vor). To-do: US-DSP-Advertiser sollten die Aufschlüsselung gegen ihren Handelspartner-Mix testen und Budgets künftig gezielter auf die Händler lenken, wo die Ad-Exposure nachweislich in Offline-Umsatz umschlägt.
Amazon hat die Anmeldung für das Q4-Deal-Geschäft am 8. Juli geöffnet, dieses Jahr mit deutlich früheren Fristen: Prime Big Deal Days laufen bis 8. September, Black Friday Week und Cyber Monday bis 20. Oktober; wer Prime-Big-Deal-Days-Deals bis 5. August bzw. Black-Friday-Deals bis 5. September einreicht, spart 50 USD auf die Vorab-Aktionsgebühr. Parallel gilt die Holiday-Peak-Fulfillment-Gebühr vom 15. Oktober bis 14. Januar (im Schnitt +0,32 USD/Einheit über den Normalsätzen) plus 3,5 % Treibstoff- und Logistikaufschlag obendrauf. To-do: jetzt die Q4-Deal-Kandidaten je ASIN festlegen und vor dem 5.8./5.9. einreichen, um Rabatt und Slots zu sichern, und die Peak-Gebühr in die Deal-Marge und die PPC-Gebote für Oktober bis Januar einrechnen.
Der US-Handelsbeauftragte (USTR) schlägt zusätzliche Section-301-Zölle von 10 % bzw. 12,5 % auf Waren aus rund 60 Ländern mit schwacher Zwangsarbeits-Durchsetzung vor, darunter China, Vietnam, Bangladesch, Indien und die Türkei; die öffentlichen Anhörungen liefen vom 7. bis 9. Juli, eine finale Entscheidung wird binnen 60 Tagen erwartet. Die Zusatzzölle stapeln sich auf bestehende Section-301-/232-/MFN-Sätze und treffen direkt die Landed Costs vieler Amazon-Seller. To-do: jede SKU auf ihr HTS-Ursprungsland mappen, die Landed Costs in drei Szenarien (ohne, +10 %, +12,5 %) durchrechnen und die Q4-Preisuntergrenzen je SKU vor dem Kostenschock neu setzen.
Zum 6. Juli hat Amazon die Mindest-Liefergeschwindigkeit für Seller Fulfilled Prime angehoben und von regionaler auf bundesweite Abdeckung umgestellt: Standardgröße muss jetzt bei 40 % der Prime-Seitenaufrufe ein Ein-Tages-Datum zeigen (vorher 30 %) und bei 75 % ein Zwei-Tages-Datum (vorher 70 %); für Ein-Standort-Seller heißt das faktisch mehr Warehouses oder teurere Carrier. Eine rund vierwöchige Schonfrist ab 8. Juni pausiert die Prime-Badge-Sperrung, danach verlieren Angebote unter der Schwelle das Prime-Abzeichen und fallen aus dem Prime-Buy-Box-Pool. To-do: die echte Zwei-Tages-ZIP-Abdeckung aus 90 Tagen Versanddaten prüfen, SFP-Angebote an die neuen Carrier-Kosten anpassen und je ASIN entscheiden, ob SFP oder FBA vor Prime Day tragfähig ist.
Ab Juli 2026 entfernt Amazon schrittweise die vorgelagerte Verkäufer-Eignungsprüfung für das Angebotsfeld: Bisher wurden Angebote erst nach Performance-Kennzahlen gefiltert und dann gerankt, künftig kommen alle Angebote direkt in die Bewertung. Die Auswahlkriterien selbst (wettbewerbsfähiger Preis, Lieferzeit, Verkäufer-Performance) bleiben unverändert, der Rollout läuft weltweit und ist bis Ende 2026 abgeschlossen. To-do: technisch ist nichts zu tun, aber jetzt Preis, Lieferzeit und Kontogesundheit schärfen, weil mehr Angebote direkt um die Buy Box konkurrieren und die reine Eintrittshürde wegfällt.
Mit dem Start des neuen FBA New Selection Program am 30. Juli behalten ASINs aus dem alten Programm ihre bisherigen Vorteile – aber nur bis zum harten Stichtag 31. Oktober 2026. Betroffen sind drei Kategorien: Provisionsnachlässe hören nach dem 31.10. auf zu laufen, Coupon- und Vine-Gutschriften verfallen ungenutzt, und Lager- sowie Retouren-Waiver enden ebenfalls zum Stichtag; jede ab dem 30. Juli neu gelistete Marken-ASIN fällt automatisch unter die 2026er-Gebührenstruktur. To-do in den nächsten 90 Tagen: aktive Altvorteile pro ASIN inventarisieren, Coupon-/Vine-Budgets vor dem 31.10. verplanen (Prime Big Deal Days, Q4-Launches), August-Launches noch vor dem 30. Juli listen und Q4-Margen plus PPC-Gebote vor dem Wegfall der Waiver neu rechnen.
Zum 1. Juli hat Amazon den Prep- und Etikettierungs-Service für kanadische FBA-Sendungen eingestellt: Jede Einheit muss jetzt fertig vorbereitet und etikettiert im Fulfillment-Center ankommen. Entscheidend ist der Wegfall des Schutzes – unvorbereitete Einheiten werden zwar noch verarbeitet, aber bei Verlust oder Beschädigung gibt es keinen Erstattungsanspruch mehr. Optionen sind In-house-Prep, Drittanbieter-Prep-Center (ca. 0,50–2,00 CAD/Einheit, Kapazität in Ontario/Québec wird knapp) oder SIPP für geeignete Standard-ASINs. To-do: neue Kanada-Anlieferungen stoppen, bis die Prep-Frage geklärt ist, Prep-Kapazität sofort sichern, Deckungsbeiträge je SKU um die neue Kostenzeile ergänzen und Wareneingangs-Abweichungen täglich überwachen.
Amazon hat Seller University am 2. Juli für alle geöffnet: Die komplette On-Demand-Lernbibliothek mit über 125 Themen (Listing, Preisgestaltung, Fulfillment, Advertising) ist jetzt ohne aktives Verkäuferkonto und ohne Login abrufbar. Am Funktionsumfang für bestehende Seller ändert sich nichts, aber der freie Zugang macht die Inhalte zum idealen Onboarding-Material für neue Teammitglieder, VAs oder Support-Kräfte. To-do: relevante Kurse als Schulungsgrundlage ins eigene Team-Onboarding einbauen und neue Mitarbeiter direkt auf die passenden Module verweisen, statt Konto-Zugänge teilen zu müssen.
Zum 1. August migriert Amazon eine direkt kontaktierte Gruppe von Advertisern, die ihre Ad-Kosten bisher per Kreditkarte zahlen, auf Proceeds Deduction: Werbekosten werden künftig vor der Auszahlung mit dem Verkäuferguthaben verrechnet, was den bisherigen Kreditkarten-Float für die Liquidität beendet. Wer bis zum 1. August keine Präferenz wählt, wird automatisch auf die Guthaben-Verrechnung umgestellt, die Karte bleibt nur als Backup. To-do: in der Ads-Konsole unter Billing aktiv 'Pay by Invoice' (Netto 30) wählen, wenn der Cashflow-Puffer erhalten bleiben soll, und die von Amazon gewährten 2.500 $ Klick-Gutschriften pro Monat (August bis Dezember) einplanen, da sie die CPCs kurzfristig verzerren können.
Amazon erstellt aus vorhandenen Produktbildern automatisch Videos für Sponsored Products und schaltet die Option standardmäßig ein; zusätzlich tauchen system-generierte Virtual Multipacks in Kampagnen auf, ohne dass der Seller sie aktiv hinzugefügt hat. Das Modell kippt von Opt-in auf Opt-out, was Creative-Kontrolle und Budget gefährdet. To-do: in den Kampagneneinstellungen 'Automate assembled videos' deaktivieren, wenn man die Creatives selbst steuern will, und Inventar plus Ads-Konsole auf neu angelegte Virtual Multipacks prüfen, die unbemerkt Spend ziehen.
Zum Prime-Day-Start am 23. Juni hat Amazon Ads auf Echo-Show-Geräten 'Alexa+ Agentic Ads' ausgerollt: Kunden schließen den Kauf per Sprachdialog direkt in der Anzeige ab, ohne Produktdetailseite, Warenkorb oder externen Checkout. Damit verschwindet der klassische Conversion-Pfad – kein PDP-Besuch, kein Add-to-Cart-Event, kein Post-Click-Retargeting, und A+-Content sowie PDP-Optimierung verlieren an Hebelwirkung. To-do: strukturierte Produktdaten (Bullets, Maße, Q&A) der Top-ASINs schärfen, weil sie zur Ad-Copy im Dialog werden, Echo-Show-Conversions im PPC-Reporting separat segmentieren und Deckungsbeiträge mit dem real niedrigeren In-Ad-AOV neu rechnen.
Am 23. Juni ist der britische Supermarkt Asda als erster Händler außerhalb der USA auf Amazons 'Retail Ad Service' gegangen: Marken steuern Asda-Kampagnen ab H2 2026 über dieselbe Oberfläche wie ihre Amazon Sponsored Products. Für UK-Verkäufer heißt das mehr Reichweite über einen Workflow, aber zusätzliche Asda-Inventare im Bietsystem können den Wettbewerb erhöhen und die UK-Sponsored-Products-CPCs nach oben drücken. To-do: Amazon-UK-ASINs auf Asda-GTINs mappen, die Margen pro Kanal getrennt rechnen (Asda-Ökonomie unterscheidet sich) und die UK-CPC-Entwicklung auf Auktionsdruck beobachten.
Amazon hat am 18. Juni die 2026er-Version des FBA New Selection Program angekündigt, die am 30. Juli startet: höhere Gutschrift auf die Inbound-Placement-Gebühr, 90 Tage kostenlose monatliche Lagerung für die ersten 100 Einheiten einer qualifizierten Parent-ASIN sowie reduzierte Verkaufsgebühren auf die ersten 25.000 $ Umsatz pro neuer Marken-ASIN für 365 Tage. Bereits eingeschriebene Seller wechseln am 30. Juli automatisch in die neuen Konditionen, neue ASINs profitieren aber nur, wenn sie nach dem Stichtag gelauncht werden. To-do: geplante Q3-Launches prüfen und gegebenenfalls hinter den 30. Juli legen, Brand-Registry- und Listing-Daten der neuen SKUs jetzt sauber aufsetzen und die Deckungsbeiträge mit der neuen Gebührenstruktur neu rechnen.
Seit dem 12. Juni gleicht Amazon die FBA-Inbound-Versandgebühren automatisch an die tatsächliche Paketgröße an: Werden beim Transport abweichende Maße, Gewicht oder Frachtklasse festgestellt, korrigiert das System die Gebühr – zu groß deklariert ergibt eine Gutschrift, zu klein deklariert eine Nachbelastung. Erste Berichte zeigen Nachbelastungen trotz sauberer Vermessung, teils nahe an den ursprünglichen Versandkosten. To-do: Maße und Gewicht jeder Anlieferung genau dokumentieren und die Anpassungen über das Inbound-Performance-Dashboard kontrollieren, um falsche Nachbelastungen anzufechten.
Amazon hat am 10. Juni angekündigt, dass Produkttitel ab 27. Juli 2026 in allen Kategorien außer Medien auf maximal 75 Zeichen (inkl. Leerzeichen) begrenzt werden – statt bisher bis zu 200. Parallel startet das neue, suchbare Feld 'Item Highlights' (bis 125 Zeichen) für Zusatzinfos; zu lange Titel werden danach schrittweise von Amazons KI umgeschrieben, wobei Brand-Registry-Marken ein 14-Tage-Review-Fenster bekommen und andere Verkäufer nicht. To-do: Titel jetzt selbst kürzen, Marke plus Haupt-Keyword in die 75 Zeichen ziehen, sekundäre Begriffe in die Item Highlights verschieben – aber nicht während Prime Day (23.–26. Juni) editieren.
Die EU-Kommission hat am 8. Juni Leitlinien und den Rechtstext veröffentlicht: Ab 1. Juli 2026 entfällt die 150-Euro-Zollfreigrenze für Importe aus Nicht-EU-Ländern, stattdessen gilt ein temporärer Pauschalzoll von 3 Euro pro Artikel (nicht pro Paket) bis 1. Juli 2028. Für Seller, die geringwertige Ware aus China & Co. in die EU einführen, steigen die Landed Costs spürbar, weil ein Paket mit mehreren Tariflinien den 3-Euro-Satz mehrfach auslösen kann. To-do: Importkalkulation und Verkaufspreise vor dem 1. Juli neu rechnen, Lieferanten und Logistikpartner auf die neue Deklaration vorbereiten und prüfen, ob EU-Vorratslagerung jetzt günstiger ist.
Amazon hat den Seller-News-Bereich in der Amazon-Seller-App überarbeitet: Featured- und aktuelle Meldungen liegen jetzt gebündelt auf einer Startseite, Artikel lassen sich nach Datum und Thema filtern, wichtige Beiträge bookmarken und über 'Join the Conversation' direkt mit den Seller Forums verknüpfen. Zu finden ist alles im neuen Tab 'Stay informed' oben auf der App-Startseite. To-do: App öffnen, Themenfilter passend zum eigenen Account setzen und frist-kritische Announcements als Lesezeichen sichern, damit Policy- und Gebührenänderungen mobil nicht durchrutschen.
Amazon hat 'Brand Gallery' ausgerollt – ein neues Sponsored-Brands-Creative, das statt einzelner Produkte Lifestyle-Bilder, eigenen Text und ein Karussell aus drei bis fünf Brand-Store-Kategorien zeigt und Käufer direkt in den Brand Store statt auf eine Produktdetailseite leitet. Verfügbar in 19 Märkten inklusive Deutschland, self-service über die Ads-Konsole und Ads-API; gedacht vor allem für Reserved-Share-of-Voice-Buchungen (RSOV) auf eigene Marken-Keywords. To-do für Brands: aktiven, sauber strukturierten Brand Store sicherstellen, Lifestyle-Assets (keine Standard-Produktfotos) vorbereiten und Markenbegriffe vor dem Launch reservieren – nach Erreichen des 'proposed'-Status sind keine Änderungen mehr möglich.
Amazon DSP hat eine neue Studies-Oberfläche freigeschaltet, über die Advertiser mehr als 50 Drittanbieter-Messstudien selbst finden, konfigurieren, bezahlen und auswerten können – ohne Managed-Service-Zwischenschritt, der bisher Wochen kosten konnte. Mit dabei sind Partner wie NCS (Offline-Sales-Lift), DISQO und Kantar (Brand Lift) sowie Integral Ad Science (Viewability, Invalid Traffic); ausgerollt seit 15. Mai 2026 in über 30 Ländern inklusive Deutschland, Österreich und der Schweiz. To-do für DSP-Advertiser: in der Studies-Page die regionsspezifischen Optionen prüfen, passende Studientypen zum Kampagnenziel wählen und zwischen Amazon-Abrechnung oder Vendor-Billing (bei bestehenden Verträgen) entscheiden – Brand- und Sales-Lift lassen sich so ohne Account-Manager messen.
Amazon hat am 21. Mai die Mindest-Liefergeschwindigkeiten für Seller Fulfilled Prime spürbar angehoben – wirksam zum 6. Juli 2026. Standard-Size muss jetzt 40 % der Prime-Page-Views ein-Tag liefern (vorher 30 %), 75 % zwei-Tage (vorher 70 %) und 90 % fünf-Tage. Oversize steigt von 10 % auf 15 % ein-Tag und 80 % fünf-Tage; Extra Large von 15 % auf 25 % zwei-Tage und 60 % fünf-Tage. Die bestehenden Performance-Thresholds (93,5 % OTDR, 0,5 % Cancellation, 99 % VTR) bleiben unverändert. Im September 2026 folgt ein neues Tool, mit dem SFP-Seller Versandzeiten, Wochenend-Versand und Cut-off-Zeiten pro Liefer-PLZ hinterlegen können – Datenbasis für präzisere Delivery-Promises. To-do: Carrier-Coverage je Region prüfen, Wochenend-Operations und Cut-off-Zeiten justieren, oder für langsame ASINs FBM/FBA-Mix ohne Prime-Badge neu rechnen.
Amazon hat am 22. Mai mehrere Änderungen am Customer-Service-by-Amazon-Programm bekannt gegeben. Return-less Refunds werden auf drei klar definierte Fälle eingegrenzt (unzustellbare Pakete, beschädigte/defekte nicht-retournierbare Artikel, nicht sicher rückversendbare Produkte) – das reduziert unnötige SAFE-T-Verfahren. SAFE-T-Claims für 'claims protected'-Labels via Amazon Buy Shipping oder Veeqo übernimmt Amazon künftig automatisch; Goodwill-Refunds werden ohne Seller-Aktion erstattet. Beim kostenlosen Programmzugang fällt die 95 %-Valid-Tracking-Rate-Hürde weg, neu sind Low-Volume-Seller mit unter 30 Bestellungen pro Quartal automatisch kostenlos drin – die 90-Tage-Freiphase und die 3 %-Contacts-per-Unit-Schwelle bleiben. To-do für Seller: Versandlabel-Provider auf Eligibility prüfen, neues Contacts-per-Unit-Dashboard und AI-kategorisierte Contact-Reasons im Insights-Dashboard checken, Follow-up-Benachrichtigungen über Buyer-Seller-Messages statt E-Mail einplanen.
Amazon DSP hat eine neue ML-Funktion 'Automatic Deal Selection' freigeschaltet, die Streaming-TV-Deals während einer Kampagne ohne manuelle Eingriffe kuratiert: hoch performende Deals werden automatisch hinzugenommen, schwache entfernt – über die gesamte Flight-Dauer hinweg. Verfügbar zunächst nur in den USA für Self-Service-Advertiser über die ADSP-Konsole oder die Amazon Ads Public API, ausschliesslich für Streaming-TV-Kampagnen mit Awareness-Ziel und Reach-KPI; Curation-Source-Type ist 'AMAZON_CURATED_AGENT', Performance über die Entities DealPerformance und DealPlanningMetrics. Für Amazon-DSP-Brands heißt das: Awareness-Setups laufen künftig deutlich schlanker, manuelle Deal-Pflege entfällt – Expansion auf weitere Ziele und Formate angekündigt, aber ohne Termin; EU-Rollout offen, US-Pilot lohnt sich jetzt für Q3-Awareness-Budgets.
Einen Tag nach den Berichten über blockierte EUR-Guthaben hat Amazon offiziell Stellung genommen: Bei einer kleinen Gruppe EU-Seller hat die DD+7-Migration technisch nicht gegriffen, das Problem sei behoben, betroffene Konten wurden auf die Standardrichtlinie umgestellt. Wichtig für die Praxis: 95 % der Seller sind laut Amazon bereits auf der 7-Tage-Frist, 'Disburse on Demand' bleibt aktiv – auszahlbar ist jedoch ausschliesslich Guthaben, dessen Lieferdatum mehr als sieben Tage zurück liegt. Damit ist die Lesart vom 20.5. ('working as designed') offiziell als Bug für einen Teil der Konten korrigiert. To-do: Posteingang nach Amazon-Mail mit aktualisiertem Migrationsplan prüfen, in Seller Central unter 'Zurückgestellte Transaktionen' die Freigabe-Daten verifizieren und Cashflow-Planung an die 7-Tage-Sperre anpassen.
Zwei Wochen nach Freischaltung der täglichen DD+7-Auszahlung (Payout on Request) berichten Seller von einem entscheidenden Haken: Beim Payout-Request erscheint trotz hohem angezeigtem Guthaben oft 'EUR 0 verfügbar' – in einem dokumentierten Fall standen EUR 38.000 sichtbar, abgerufen werden konnte nichts. Grund laut Wortfilter: Basis der Auszahlung ist nicht der sichtbare Saldo, sondern ausschliesslich der Anteil, dessen Liefer-Datum mehr als sieben Tage zurückliegt – ein Detail, das in Amazons ursprünglicher Seller-Mail fehlte. Amazon-Support hat das Verhalten zunächst als 'working as designed' eingeordnet. Seller sollten die Liquiditätsplanung neu kalibrieren: Frische Verkaufserlöse bleiben sieben Tage post-delivery gesperrt, in den ersten Tagen nach Migration fließt faktisch kein Cash.
Amazon Ads hat im Mai 2026 vier API-Bausteine für datengetriebenes Advertising scharf geschaltet: Die Marketing Mix Modeling (MMM) API ist seit 1. Mai general available in 14 Märkten inkl. DE, FR, IT, ES, UK – inklusive sechs neuer Endpoints für programmatisches Brand-Group-Management. Die Geographic Insights & Activation (GIA) API ist seit 4. Mai GA mit vereinfachtem Workflow (PLZ-Daten direkt beim Anlegen, kein Mehrschritt-Prozess mehr). Am 18. Mai erreicht das Benchmarks Reporting globale GA in 18 Märkten – inklusive Niederlande, Schweden, Türkei und Ägypten – mit acht Metriken (u.a. CTR, CPC, New-to-Brand-Käufe). Zusätzlich liefert ein neuer NationalAsinEngagement-Datenfile (seit 7. Mai im MMM-Feed) tägliche und wöchentliche Add-to-Cart-Signale auf ASIN-Ebene. Für Brands und Agenturen heißt das: Multi-Markt-Reporting, Postleitzahl-genaue Bid-Anpassungen und Retail-Engagement-Signale lassen sich jetzt programmatisch über alle wichtigen DSP-Märkte standardisieren – Mediabuying-Setups und BI-Dashboards entsprechend anpassen.
Amazon hat am 15. Mai eine unabhängige Studie zur EPR-Registrierung unter der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) veröffentlicht: Wer in 10 EU-Ländern registriert, durchläuft 64 unterschiedliche Datenfelder (Belgien/Spanien je 11, Schweden über 20, Schnitt 16), 55 % davon sind landesspezifisch, 73 % gehen über das hinaus, was der PPWR-Implementation-Act eigentlich verlangt – Bearbeitungszeit pro Markt 2 bis 6 Wochen. Amazon fordert eine interoperable Digital-Infrastruktur: standardisierte Felder, API-Anbindung der nationalen Register, einmalige Registrierung mit automatischer Verteilung sowie Marketplaces als 'EPR-Intermediäre' (Vorbild: Amazons 'Pay on Behalf' in fünf Ländern für über 300.000 Seller). Für SME-Seller heißt das kurzfristig: kein Erleichterungs-Roll-out in Sicht, EPR-Pflichten bleiben Markt-für-Markt-Aufgabe; mittelfristig lohnt es, die Lobbying-Position zu kennen, weil Marketplaces in Brüssel aktiv auf eine einheitliche Lösung drängen.
Phil Christer, Managing Director Amazon Ads UK, hat am 14. Mai bestätigt, dass Werbetreibende ab dem 18. Mai Amazon Audiences über die Amazon DSP auf Netflix-Inventar in Grossbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien legen können – die EMEA-Aktivierung der Anfang März 2026 angekündigten und am 13. April in den USA gestarteten Integration. Buyer aktivieren die Shopping-Segmente (Suchen, Käufe, Browsing-Verhalten) im Managed- oder Self-Service-Workflow auf Line-Item- oder Kampagnenebene und können Netflix damit erstmals datengetrieben mit anderen CTV-Inventaren in einem DSP-Auftrag buchen. Für Amazon-Brands mit DSP-Setup heißt das: Premium-Streaming-Reichweite plus Amazon-Retail-Signale ohne fragmentierte Mediabuys – Pilot-Lernungen jetzt aufsetzen, bevor Q3-Budgets stehen.
Amazon hat am 13. Mai die eigenständige Rufus-Chatbot-App eingestellt und Rufus mit Alexa+ zu 'Alexa for Shopping' verschmolzen – einem agentischen KI-Assistenten, der direkt in der Amazon-Suchleiste sitzt und keine Prime-Mitgliedschaft erfordert. Neue Funktionen: Side-by-Side-Produktvergleiche, dynamische Shopping-Guides, ein Jahr Preisverlauf, automatisierte Bestellungen bei Preisschwellen sowie nahtloser Kontext-Transfer zwischen App, Web und Echo-Show-Geräten. Für Seller heißt das: Rufus verdichtete laut Branchen-Research bereits 50 organische Suchtreffer auf rund fünf empfohlene Produkte – mit dem Roll-out an alle US-Kunden binnen einer Woche werden Sponsored Prompts (seit 25. März abrechenbar) und KI-konvertibler Listing-Content (Bullets, A+ Content, Reviews) zur Pflicht, um in der Empfehlung zu bleiben. EU-Rollout ist noch nicht angekündigt.
Amazon hat am 12. Mai per E-Mail an Solution Provider bestätigt, dass die im November 2025 angekündigten SP-API-Gebühren (Jahres-Basisgebühr + nutzungsbasierte Kosten) dauerhaft vom Tisch sind – nach Industrie-Backlash und Verschiebung im März. Das Fee-Preview-Dashboard wird abgebaut, hinterlegte Zahlungsmittel können aus dem Solution Provider Portal entfernt werden. Für Seller bedeutet das: Tool-Anbieter (ERP, Repricer, JTL, Helium10, Amalyze etc.) müssen Preiserhöhungen, die sie mit den SP-API-Kosten begründet hatten, neu rechtfertigen – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Vendor-Konditionen nachzuverhandeln und Dashboards vor Abbau zu archivieren.
Amazon Ads hat am 11. Mai im Rahmen des Upfront 2026 'Dynamic TV Creative' für Interactive Video Ads (IVA) auf Prime Video gelauncht. Aus einem einzigen Base-Asset werden vier Elemente automatisch pro Zuschauer angepasst – Produktbild, CTA ('Add to Cart', 'Send to Phone', 'Save to Cart', 'Visit Brand Store'), Headline (Awareness vs. Consideration) und Detail-Layer (Rating, Prime-Benefit, Preis) – je nachdem, wo der Viewer im Funnel steht. Pilot zunächst USA und nur für ausgewählte Advertiser in CPG, Fashion und Electronics; breitere Verfügbarkeit inklusive Live Sports und Prime Video Channels ist für Q3 2026 angekündigt. Für Amazon-Brands mit DSP-Setup heißt das: ein einziges starkes Master-Creative reicht, Sequencing und Funnel-Logik übernimmt Amazons Authenticated Graph (laut Amazon 90 % US-Haushalte) – EU-Rollout ist noch nicht bestätigt, Learnings im US-Pilot lohnen sich aber jetzt.
Die Inflation in Deutschland ist im April auf 2,9 % gestiegen, Diesel verteuerte sich gegenüber März um 6,1 %, Kraftstoffe insgesamt sind +26,2 % gegenüber Vorjahr. Die grossen Versanddienstleister (DHL, DPD, GLS, Hermes) ziehen über Treibstoffzuschläge nach – für FBM-Händler und Pan-EU-Versender heißt das spürbar höhere Stückkosten pro Sendung. Gleichzeitig ist die Konsumlaune verhalten, eine Vollweitergabe der Mehrkosten kostet Conversion. Kurzfristige Hebel: Free-Shipping-Schwellen prüfen, FBA- vs. FBM-Mix für schwere/sperrige ASINs neu rechnen, Nachschubsendungen bündeln und Lagerbestände straffer steuern, um nicht doppelt nachzuschicken.
Beim Upfront 2026 am 11. Mai im Beacon Theatre hat Amazon Ads seine Botschaft klar verschoben: weg vom Inventory-Pitch, hin zu KI- und Outcome-getriebenem Full-Funnel-Werben. Zentrale Bausteine für Werbetreibende und Seller: Full-Funnel Campaigns (in Q1 2026 gelauncht) mit Natural-Language-Setup und KI-gestützter Creative-, Audience- und Optimierungslogik über Streaming-TV, Audio, Display, Online-Video und Sponsored Ads in einem Auftrag; Prime Video Insights (Beta) als Messlayer, der First-Party-Daten mit Sehverhalten verknüpft, um zu zeigen, welche Genres, Shows oder Audiences Sales treiben; sowie interaktive Ad-Formate, die erstmals auf einer Drittanbieter-Streaming-Plattform (Samsung TV Plus) laufen. Alan Moss: 'Agentic Shopping ist kein neues Frontier – es passiert jetzt.' Amazons 'Authenticated Graph' soll laut Unternehmensangabe 90 % der US-Haushalte erreichen. Für Brands auf Amazon heißt das: Full-Funnel-Workflows jetzt testen und sich auf KI-Agenten als Kaufmittler einstellen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 8. Mai die Berufung des IDO (Interessenverband Online-Unternehmen) endgültig zurückgewiesen und damit den Eintrag als qualifizierter Wirtschaftsverband nach UWG dauerhaft blockiert (Az. 4 A 3451/25). Begründung: Der Verband habe nicht nachgewiesen, dass er nicht primär Gewinn aus Abmahntätigkeit erzielt. Für Amazon-, eBay- und Shop-Händler bedeutet das: einer der aktivsten Abmahner Deutschlands ist dauerhaft handlungsunfähig – der IDO darf weder UWG-Abmahnungen versenden noch Vertragsstrafen einziehen. Eine Verfassungsbeschwerde ist möglich, ändert aber kurzfristig nichts. Wer noch offene IDO-Fälle hat, sollte mit anwaltlicher Unterstützung prüfen, ob Forderungen noch durchsetzbar sind.
Amazon hat am 7. Mai Alexa+ in Deutschland und Österreich in einem kostenlosen Early-Access-Programm gestartet; Einladungen folgen in den kommenden Wochen. Damit ist Amazons GenAI-Assistent jetzt in neun Märkten verfügbar (USA, Kanada, Mexiko, UK, Italien, Spanien, Deutschland, Österreich, Irland). Alexa+ kann Aufgaben Ende-zu-Ende erledigen ('ein Geschenk für Mama bestellen', Reservierungen, Smart-Home-Aktionen) und versteht deutschen Kontext samt Humor. Voice-Commerce ist im Launch nicht explizit bestätigt, die agentische Architektur und die Nähe zu Rufus deuten aber stark in diese Richtung. Für Amazon.de-Seller: Listings, Bullet Points, A+ Content und Reviews werden zur Wissensbasis für KI-Empfehlungen – klare, nutzenorientierte Texte ohne Keyword-Stuffing werden im 2026 entscheidend. Preis nach Early Access: Prime inklusive, sonst 22,99 EUR/Monat.
In den Seller-Central-Foren hat Amazon Ende April die Compliance-Anforderungen klar zugespitzt: vor jedem Listing Approval-Anforderungen prüfen, für markengebundene Produkte ein Letter of Authorization (LOA) des Markeninhabers vorlegen und nur über Hersteller oder autorisierte Distributoren mit Rechnungen aus den letzten 180 Tagen sourcen. Faktisch ist das eine Kodifizierung bestehender Praxis, doch die Stossrichtung ist klar – Liquidatoren, Retail-Arbitrage und Graumarkt-Quellen werden zur Hochrisikozone. Reseller ohne direkte Hersteller- oder Distributor-Beziehung sollten ihre Beschaffungsdokumente jetzt durchgehen, LOA-Vorlagen einholen und Sourcing-Strategien neu denken; der Druck folgt auf das Ende des FBA-Commingling und die UPC-Barcode-Verschärfung (beide zum 31. März).
Amazon Ads und LinkedIn haben am 7. Mai bekannt gegeben, dass Werbetreibende LinkedIn CTV Ads jetzt direkt über Amazon DSP kaufen können – zunächst nur in den USA. Damit lassen sich LinkedIn-First-Party-Signale aus über 1 Mrd. Mitgliedsprofilen (Jobtitel, Branche, Seniority) auf Streaming-TV-Inventar (via Microsoft Monetize) aktivieren und im selben DSP-Auftrag mit Amazon-Audiences kombinieren – ohne fragmentierten Mediabuy. Für B2B-Marken auf Amazon (Büro, Pro, Industrie) heißt das: deutlich präziseres Decision-Maker-Targeting im oberen Funnel; vier Tage vor Amazons Upfront 2026 (11. Mai) gestartet. EU-Rollout noch nicht angekündigt – Brands sollten Tests in den USA jetzt aufsetzen, um Lernkurven vor einer möglichen EU-Erweiterung zu sichern.
Amazon hat für alle Seller, die bereits auf den DD+7-Auszahlungsrhythmus migriert sind, die tägliche 'Payout on Request'-Funktion live geschaltet. Drei Bedingungen sind dafür nötig: positives verfügbares Guthaben, aktiviertes Bankkonto in Seller Central und 24 Stunden Abstand zwischen Anfragen. Der Schritt entschärft die Liquiditätsbelastung der DD+7-Umstellung sichtbar – Seller, deren Migration noch aussteht, sollten den Wechsel jetzt aktiv vorbereiten, um in der Peak-Phase nicht in einen verlängerten Auszahlungs-Stau zu laufen.
Amazon hat am 5. Mai die bisher größte Investition in Frankreich angekündigt: über 15 Mrd. EUR von 2026 bis 2028 sowie mehr als 7.000 neue Festanstellungen in vier neuen Logistikzentren in Illiers-Combray, Beauvais, Colombier-Saugnieu (jeweils 2026) und Ensisheim (Ende 2027). Damit verdichtet Amazon sein Fulfillment-Netz in Südost- und Nordfrankreich und bringt FBA-Bestand näher an die Endkunden – schnellere Lieferversprechen und potenziell effizienteres Pan-EU-Routing sind mittelfristig zu erwarten. EU-Seller sollten die Auswirkungen auf ihre FBA- und Pan-EU-Placement-Strategie ab Q3 2026 im Auge behalten.
Amazon hat am 4. Mai die Amazon Supply Chain Services (ASCS) gestartet und bündelt damit Freight (See, Luft, Straße, Schiene), Distribution & Fulfillment, Parcel Shipping (2–5 Tage) sowie KI-Forecasting in einem Portal unter supplychain.amazon.com – verfügbar für alle Unternehmen, nicht nur Amazon-Seller. Erste Enterprise-Kunden sind Procter & Gamble, 3M, Lands' End und American Eagle. Für FBA- und MCF-Seller heißt das: Amazon positioniert sein Logistiknetz als direkten UPS/FedEx-Wettbewerber – mittel- bis langfristig sind breitere MCF-ähnliche Optionen für Off-Amazon-Kanäle zu erwarten, kurzfristig stehen Enterprise-Konditionen aber im Kontrast zum frisch eingeführten 3,5%-Kraftstoffaufschlag für bestehende Marketplace-Seller (FBA seit 17. April, MCF/Buy with Prime seit 2. Mai).
Amazon hat Rufus deutlich agentischer gemacht: Der KI-Shopping-Assistent zeigt jetzt 365 Tage Preisverlauf (vorher 30/90 Tage) für über 50 Mio. Shopper in den USA, UK und Indien, und Kunden können Auto-Buy- und Preisalert-Aufträge wie 'kauf den Pullover, wenn er unter 30 USD fällt' anlegen – Aufträge bleiben sechs Monate aktiv und sparen im Schnitt 20%. Neu sind ausserdem Scheduled Actions für wiederkehrende Bestellungen sowie Cross-Merchant-Suche ('Shop Direct'). Für Seller bedeutet das: Wer Preise vor Promotions künstlich anhebt und dann 'rabattiert', wird durch das längere Referenzfenster sichtbar entlarvt – stabile Preise und ehrliche Promo-Cadence werden zum Wettbewerbsvorteil; Werbe- und Listing-Strategie sollten stärker auf Rufus-Konversationen optimiert werden.
Amazon hat Canvas in Seller Central live geschaltet – einen KI-gestützten visuellen Workspace, in dem Seller per Frage oder vorgeschlagenem Prompt personalisierte Dashboards mit Performance-Insights, Trends und konkreten Handlungsempfehlungen generieren. Die Funktion baut auf Amazon Bedrock und Claude auf und kombiniert Seller-Daten mit Amazons 25-jähriger Marketplace-Erfahrung; Anwendungsfälle reichen von Inventar-Entscheidungen über Marketing-Optimierung bis Produkt-Launch-Planung. Verfügbar ist Canvas ab sofort kostenlos für alle Seller in den USA und UK; weitere Länder und Sprachen folgen 2026 – EU-Seller sollten den Rollout im Auge behalten und ihre Datenstruktur jetzt auf KI-Auswertbarkeit prüfen.
Amazon hat in Q1 2026 mit Werbung 17,2 Mrd. USD umgesetzt, ein Plus von 22% gegenüber dem Vorjahr (12-Monats-Umsatz über 70 Mrd. USD). CEO Andy Jassy nannte drei Treiber: der KI-Creative-Agent ist nun in sieben weiteren Ländern verfügbar und automatisiert Kampagnenplanung und Asset-Erstellung, Rufus-Brand-Integrationen halten über 20% der Shopper im Markendialog, und neue Partnerschaften mit Netflix und Comcast erweitern das Streaming-Inventar. Jassy positioniert agentic commerce zudem als strukturelle Werbechance: Multi-Turn-Konversationen schaffen mehrere Touchpoints für organische und gesponserte Produktplatzierungen – Brands sollten Creative Agent jetzt testen und Listings auf KI-Konversationen optimieren.
Amazon hat den Small Business Empowerment Report 2025 veröffentlicht: Mehr als 75.000 unabhängige Seller haben 2025 die 1-Mio.-USD-Umsatzmarke geknackt – ein Plus von 36% gegenüber dem Vorjahr. US-Seller erzielten im Schnitt mehr als 375.000 USD Jahresumsatz, und mit Generative-AI-Tools wurden 12 Mio. verkaufsbereite Listings erstellt. Der agentische KI-Helfer 'Seller Assistant' zählt 230.000 monatliche Nutzer mit einer Akzeptanzrate über 90% bei empfohlenen Aktionen – Seller, die KI-Tools für Listing-Optimierung und Konto-Management noch nicht nutzen, sollten sie jetzt evaluieren.
Amazon hat den Prime Day 2026 offiziell für Juni angekündigt und damit das traditionelle Juli-Fenster vorgezogen. Das Event läuft in 26 Märkten parallel, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, UK, USA und Kanada; Australien, Brasilien, Indien und Japan folgen später im Sommer. EU- und US-Seller sollten Werbebudgets und FBA-Bestände auf Juni statt Juli umplanen, die Early-Bird-Frist für Deal-Anmeldungen am 30. April nicht verpassen und Traffic-Spikes vier bis sechs Wochen früher als gewohnt erwarten.
Amazon hat die KI-Audio-Funktion "Hear the highlights" um "Join the chat" erweitert: US-Kunden können während der Audio-Zusammenfassung auf Produktseiten per Text oder Sprache nachfragen und erhalten Echtzeit-Antworten. Die KI greift dabei auf Listing-Daten, Kundenrezensionen und öffentliche Webinformationen zu. Für Seller bedeutet das: Bullet Points, A+ Content und Reviews werden zur Wissensbasis für Kaufentscheidungen – Listings sollten klar, nutzenorientiert und ohne Keyword-Stuffing formuliert sein, damit die KI die richtigen Antworten liefert. Rollout iOS und Android in den USA.
Amazon meldet, dass mehr als 100.000 EU-KMU 2025 erstmals 40 Mrd. EUR Umsatz auf Amazon erreicht haben (Cross-Border-Exporte 17 Mrd. EUR, +2 Mrd. EUR ggü. Vorjahr). Politisch fordert Amazon, die Deemed-Supplier-Regelung auf alle Plattform-Verkäufe auszuweiten, sodass die Plattform die USt unabhängig vom Sitz des Verkäufers einzieht. Damit sollen 27 nationale USt-Regime für EU-Seller stark vereinfacht und Wettbewerbsnachteile gegenüber Nicht-EU-Anbietern beseitigt werden. Für EU-Seller relevant zur strategischen Planung; finale Umsetzung hängt von der EU-Gesetzgebung ab.
Amazon Prime Day 2026 wird Ende Juni erwartet. Seller, die Best Deals oder Lightning Deals bis zum 30. April einreichen, sparen 50 USD auf die Anmeldegebühr von 100 USD pro Promotion. Das finale Submission-Window schließt am 26. Mai; FBA-Bestand muss bei Minimal-Shipment-Splits bis 27. Mai im Lager sein (5. Juni für Amazon-optimierte Splits). Wer den Early-Bird-Termin verpasst, zahlt die volle Gebühr.
Amazon hat das Summer Beauty Event 2026 vom 27. April bis 10. Mai gestartet, mit Deals auf Make-up, Hautpflege, Sonnenschutz und Lippenpflege. Seller mit Beauty- und Personal-Care-Produkten sollten kurzfristig Coupons, Lightning Deals und Brand-Promotions in Seller Central einrichten, um vom erhöhten Traffic und der Promotion-Sichtbarkeit während des 14-tägigen Events zu profitieren. Bestände und Werbebudgets entsprechend hochfahren.
Seit dem 26. April 2026 erhebt USPS einen befristeten 8%-Aufschlag auf Priority Mail Express, Priority Mail, USPS Ground Advantage und Parcel Select – gültig bis zum 17. Januar 2027. First-Class-Briefporto bleibt unverändert. Amazon-Seller mit FBM-Versand über USPS sollten ihre Versandvorlagen in Seller Central prüfen, Buy-Shipping-Preise neu kalkulieren und die Mehrkosten zusätzlich zum 3,5% FBA-Kraftstoffaufschlag in ihre Marge für Q2-Promotions einrechnen.
Ab dem 23. April 2026 muss ein eingereichter Listenpreis durch reale Transaktionen belegbar sein – entweder durch tatsächliche Featured-Offer-Käufe auf Amazon oder durch aktuelle Preise bei anderen Händlern. Fehlt dieser Nachweis, entfällt der Durchstreichpreis samt Einsparungsanzeige komplett. Seller sollten ihre Listings jetzt prüfen und sicherstellen, dass ihre Listenpreise auf verifizierbaren Marktpreisen basieren, bevor die Änderung greift.
Amazon hat die Pet Days 2026 für den 11. bis 15. Mai bekanntgegeben und das Event erstmals auf fünf Tage ausgeweitet (bisher zwei Tage). Seller mit Produkten für Haustiere sollten jetzt Deals, Coupons und Promotions in Seller Central anlegen, um von der erhöhten Nachfrage während des National Pet Month zu profitieren. Das Event richtet sich an Prime-Kunden und deckt Kategorien wie Tierfutter, Spielzeug, Pflege und Gesundheitsprodukte ab.
Amazon hat mehrere FBA-Programme speziell für Seller mit hochpreisigen Produkten über 50 USD ausgebaut: automatische Erstattungen für fehlende Inbound-Einheiten, Amazon Product Support mit bis zu 50 % Teilrückerstattung zur Retourenreduzierung sowie FBA Grade & Resell für professionelle Aufarbeitung rückgesandter Ware. Seller in diesem Segment sollten ausserdem die FBA New Selection Vorteile (10 % Umsatzbonus, 3 Monate kostenlose Lagerung) für den Markteintritt nutzen.
Hunderte umsatzstarker Amazon-Seller legten am 15. April für 24 Stunden ihre Werbekampagnen still. Der von der Million Dollar Sellers Community (700+ Mitglieder, ca. 14 Mrd. USD Gesamtumsatz) organisierte Protest richtete sich gegen drei gleichzeitige Einschnitte: DD+7-Auszahlungsregel, automatischen Abzug der Werbekosten vom Auszahlungsbetrag sowie den 3,5-Prozent-Kraftstoffzuschlag. Amazon reagierte unmittelbar und verschob die Werbeabrechnungsänderung auf den 1. August 2026.
Amazon hat die umstrittene Umstellung auf automatische Abzüge von Werbekosten aus dem Seller-Konto auf den 1. August 2026 verschoben. Ausschlaggebend war massiver Widerstand von Sellern, die angesichts gleichzeitiger Gebührenerhöhungen und des FBA-Kraftstoffaufschlags einen eintägigen Ad-Boycott ankündigten. Seller haben damit mehr Zeit, ihre Zahlungsoptionen (Account-Guthaben oder Pay by Invoice) vorzubereiten.
Ab dem 15. April 2026 zieht Amazon Werbekosten bei einem Teil der Advertiser automatisch von den Verkaufserlösen ab, statt sie per Kreditkarte zu belasten. Betroffen sind Seller, die bisher noch per Kreditkarte zahlten – die Mehrheit ist bereits auf dieses Modell umgestellt. Als Alternative steht 'Pay by Invoice' mit 30 Tagen Zahlungsziel zur Verfügung; Kreditkarte bleibt als Backup möglich.
Amazon hat die Übernahme von Globalstar angekündigt, um das eigene Satellitennetzwerk Project Kuiper auszubauen. Für Seller relevant: Kuiper soll langfristig Logistik und Zustellung in abgelegenen Gebieten verbessern.
Amazon hat einen aktualisierten Leitfaden veröffentlicht, wie Seller ihre Chancen auf das Featured Offer (ehemals Buy Box) maximieren können. Wichtig: Preis, Verfügbarkeit und Seller-Performance bleiben die drei entscheidenden Faktoren.
Amazon erhebt ab dem 17. April 2026 einen 3,5% Zuschlag auf FBA-Fulfillment-Gebühren in den USA und Kanada. Im Durchschnitt bedeutet das $0,17 mehr pro Einheit. Grund: steigende Treibstoff- und Logistikkosten. Ab 2. Mai gilt der Zuschlag auch für Multi-Channel Fulfillment und Buy with Prime.
Ab 1. Mai 2026 berechnet Amazon FBA-Remissions- und Entsorgungsgebühren pro Einheit zum Zeitpunkt der Remission statt als Pauschale nach Abschluss. Seller sollten ihre Buchhaltungssysteme anpassen, da mehr Einzeltransaktionen anfallen.
Ab 1. Juni 2026 berechnet Amazon die Umsatzsteuer auf Sendungsebene statt pro Einzeleinheit, um EU-E-Invoicing-Anforderungen zu erfüllen. Rechnungsbeträge können bei Mehrfachbestellungen leicht abweichen. Seller mit eigenen Buchhaltungssystemen sollten die Umstellung prüfen.
Seit dem 26. März 2026 erhalten qualifizierte Seller in der EU Credits bis EUR 47.250 innerhalb einer Woche statt wie bisher innerhalb eines Monats. EU-Stores (DE, FR, IT, ES) werden jetzt separat vom UK-Store behandelt, sodass Boni unabhängig qualifiziert werden können.
Amazon hat vor dem New Yorker Stadtrat zum geplanten Delivery Protection Act ausgesagt. Das Gesetz könnte neue Regulierungen für Lieferdienste und Last-Mile-Logistik einführen, die auch FBA-Lieferungen in NYC betreffen würden.
Wärmeempfindliche FBA-Produkte (Schokolade, Kerzen etc.) müssen bis zum 20. April 2026 aus den Amazon-Lagern entfernt werden. Ab 1. Mai wird Amazon verbleibende Einheiten kostenpflichtig entsorgen. Seller mit saisonalen Meltable-Produkten sollten sofort Removal Orders erstellen.