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News

Amazon Seller News

Aktuelle Meldungen und Updates für Amazon-Händler und Vendoren. Täglich aktualisiert aus validen Quellen.

195 Meldungen
Legal & Compliance15. Okt. 2026via Retail Insight Network

UK: Marktplätze sollen Umsatzsteuer für Händler ab 90.000 Pfund einbehalten

Laut einem Bericht der Times, den Retail Insight Network am 15. Oktober aufgreift, will die britische Regierung Marktplätze wie Amazon, eBay und Temu verpflichten, die Umsatzsteuer für gewerbliche Verkäufer mit mehr als 90.000 Pfund Jahresumsatz direkt an der Quelle einzubehalten; Details werden mit dem Haushalt am 28. Oktober erwartet, offiziell bestätigt ist der Plan noch nicht. Ziel sind vor allem ausländische Anbieter, die über britische Briefkastenfirmen mit eigener Umsatzsteuernummer verkaufen und vor Fälligkeit der Steuer verschwinden; die erwarteten Einnahmen von bis zu 1 Milliarde Pfund sollen niedrigere Business Rates, die britische Abgabe auf Gewerbeflächen, für Läden in den Innenstädten finanzieren, Amazon begrüßt den Plan und schätzt das Aufkommen auf rund 700 Millionen Pfund, und inhaltlich entspräche das der im Sommer von HMRC konsultierten Ausweitung der Marktplatzhaftung auf in Großbritannien ansässige Händler. To-do: Händler mit Sitz in der EU betrifft das nicht direkt, weil Amazon die britische Umsatzsteuer auf Verkäufe aus UK-Lagern bei Verkäufern ohne Sitz in Großbritannien schon seit 2021 einbehält; wer über eine eigene UK-Gesellschaft mit FBA-Bestand in Großbritannien mehr als 90.000 Pfund umsetzt, rechnet den Cashflow jetzt ohne durchlaufende Umsatzsteuer durch (beim Satz von 20 Prozent rund 16,7 Prozent weniger Auszahlung je Bruttoumsatz) und prüft nach dem 28. Oktober Starttermin und Ausnahmen.

Legal & Compliance15. Okt. 2026via Onlinemarktplatz.de

DIHK und HDE fordern Crawler, Kontrollen in Fulfillment-Lagern und EPR-Abgleich

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Handelsverband Deutschland (HDE) haben ein gemeinsames Impulspapier mit zehn kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen vorgelegt, mit denen bestehende Regeln vor allem gegenüber Anbietern aus Drittstaaten durchgesetzt werden sollen; laut Onlinemarktplatz.de vom 15. Oktober kamen 2025 rund 5,9 Milliarden niedrigpreisige Artikel in die EU, der Zoll griff im Schnitt aber nur 65-mal je eine Million Artikel ein, und bei einer koordinierten EU-Aktion erfüllten 64 Prozent von 20.040 geprüften Spielzeugen und Kleinelektrogeräten die kontrollierten Vorgaben nicht. Gefordert werden unter anderem Taskforces der Länder je Plattform oder Produktgruppe, eine zentrale digitale Meldestelle für Hinweise von Unternehmen, Crawler, die Angebote ohne Kennzeichnung, Sicherheitsinformationen oder verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU aufspüren, mehr Kontrollen der in EU-Fulfillment-Centern gelagerten Ware samt Testkäufen, ein automatischer Abgleich, ob EPR-Registrierungen bestehen und Entgelte tatsächlich gezahlt werden, sowie schnellere DSA-Verfahren gegen sehr große Plattformen; Zahlen zu Personal, Kosten oder Fristen nennt das Papier nicht, und Gesetz ist davon bisher nichts. To-do: Händler halten GPSR-Angaben (Hersteller, verantwortliche Person in der EU, Sicherheitshinweise) je ASIN vollständig, weil automatisierte Prüfungen genau diese Felder auslesen würden, belegen ihre EPR-Registrierungen und gezahlten Entgelte je Land und dokumentieren den FBA-Bestand so, dass Konformitätsnachweise bei einer Kontrolle im Lager sofort vorliegen.

FBA & Logistics14. Okt. 2026via About Amazon Deutschland

Amazon: Deutsche KMU setzen 2025 über 20 Mrd. Euro um, FBA-Absatz wächst

In seiner Deutschland-Bilanz vom 14. Oktober beziffert Amazon den Umsatz, den kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland 2025 bei Amazon erzielt haben, auf mehr als 20 Milliarden Euro, davon 5,9 Milliarden Euro im Export; die über FBA versendeten Einheiten dieser Verkaufspartner wuchsen im selben Zeitraum um knapp 10 Prozent. Parallel baut Amazon das Netz aus: In den vergangenen Monaten gingen Verteilzentren in Salzgitter, Ettenheim, Kassel, Cottbus und Dahlewitz an den Start, in Könnern (Sachsen-Anhalt) entsteht ein weiteres Logistikzentrum, die Modernisierung von Bad Hersfeld, Dortmund und Werne soll 2027 abgeschlossen sein und die von Koblenz, Pforzheim und Rheinberg läuft auch 2028 weiter; allein 2025 investierte Amazon nach eigenen Angaben 15 Milliarden Euro in Deutschland, seit 2010 mehr als 100 Milliarden Euro, Zahlen zu Lagerkapazität, FBA-Gebühren oder Mengenlimits nennt Amazon aber nicht. To-do: FBA-Händler planen die Einlagerung für das vierte Quartal weiter nach den Kapazitätslimits in Seller Central, weil Amazon mit dem Ausbau keine höheren Kontingente zusagt, und wer exportiert, prüft, ob die Topseller über Pan-EU oder das Europäische Versandnetz schon in den Nachbarmärkten verfügbar sind, denn 5,9 Milliarden Euro des KMU-Umsatzes stammen laut Amazon aus dem Export.

FBA & Logistics14. Okt. 2026via Amazon Seller Central

FBA-Teilerstattungen: Händler legen Prozentsatz je Rückgabegrund fest

Amazon hat die FBA-Teilerstattungen, bei denen berechtigte Kunden den Artikel behalten und nur einen Teil des Preises erstattet bekommen, laut Seller-Central-Hilfe in den USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Kanada um eine Steuerung nach Rückgabegrund erweitert: Händler legen für alle ASINs bis zu drei Konfigurationen mit eigenem Prozentsatz je Grund an oder laden für ausgewählte ASINs eine Excel-Vorlage mit ASIN, Grund und Prozentsatz je Zeile hoch, während laut My Amazon Guy vom 14. Oktober eine Teilnahme bisher für jeden berechtigten Rückgabegrund galt. Grundlage ist der ursprüngliche Listenpreis ohne Aktionsrabatte, das Programm selbst kostet keine Gebühr, die Verkaufsgebühr wird abzüglich Verwaltungsgebühr erstattet, Gefahrgut, Hygieneartikel und nicht rückgabefähige Artikel sind ausgeschlossen, und jede Teilerstattung zählt weiter zur Rücksendequote der ASIN und zum Hinweis „Häufig zurückgesendeter Artikel“; Änderungen wirken sofort, aber nur für danach angelegte Rücksendungen, und schickt ein Kunde den Artikel später doch zurück, zieht Amazon die Teilerstattung vom Restbetrag ab. To-do: FBA-Händler öffnen in Seller Central unter den Einstellungen für Versand durch Amazon den Punkt Teilweise Erstattungen, nehmen Rückgabegründe, die auf einen Mangel hindeuten, aus dem Programm, damit solche Retouren geprüft werden können, und vergeben hohe Prozentsätze nur dort, wo Rücksendungen laut FBA-Rücksendebericht selten wieder verkaufsfähig sind; ob eine Teilerstattung endgültig war, zeigt das Rücksende-Dashboard bei EU-Bestellungen erst nach 45 Tagen.

Seller Central14. Okt. 2026via Nova Analytics

Virtual Multipacks: US-Händler müssen neue Welle bis 10. November prüfen

Laut einer Amazon-Mitteilung aus der US-Seller-Central, die Händler am 13. Oktober im Forum Sellers Ask Sellers geteilt haben und die Nova Analytics am 14. Oktober einordnet, legt Amazon bis 28. Oktober 2026 eine neue Welle virtueller Multipacks für ausgewählte FBA-ASINs von Markeninhabern an: Jedes Paket, etwa ein 2er-Pack, erhält eine eigene ASIN und eine SKU mit dem Präfix VMP_, erscheint als Variante auf der Detailseite des Einzelprodukts und wird aus dem vorhandenen Einzelbestand im FBA-Lager bedient. Alle Multipacks, die Händler nicht bis 10. November löschen, sind ab 11. November kaufbar; der Standardpreis ist der Einzelpreis mal Packungsgröße, ein Opt-out für das ganze Konto nennt die Mitteilung nicht, FBM-Angebote sind ausgenommen, und laut Nova Analytics lässt sich ein gelöschtes Multipack während des Pilots nicht wiederherstellen, während Änderungen über Vorlagen oder Schnittstellen das Listing beschädigen können. To-do: FBA-Händler auf Amazon.com filtern jetzt in Manage All Inventory nach VMP_, prüfen Preis, Multipack-Rabatt und Bestandsreichweite für Q4, bearbeiten Multipacks nur auf der eigenen Bearbeitungsseite und löschen unpassende Packungsgrößen vor dem 11. November, da die Packungsgröße fest ist; Händler in Europa prüfen ihr Inventar vorsorglich ebenfalls auf VMP_-SKUs, weil offen ist, ob die Welle auch Amazon.de erreicht.

Seller Central14. Okt. 2026via Onlinemarktplatz.de

Amazon verlangt ab 26. Oktober Gefahrgutangaben für vier Produktgruppen

Ab dem 26. Oktober 2026 müssen Händler auf Amazon.de beim Anlegen oder Bearbeiten von Angeboten in vier Produktgruppen zusätzliche Gefahrgutfragen beantworten, wie Amazon im deutschen Seller Forum angekündigt hat und Onlinemarktplatz.de am 14. Oktober einordnet: Kühlgeräte wie Kühlschränke, Gefriergeräte und Klimaanlagen (Eigenschaften des Kältemittels), Stoß- und Gasdruckdämpfer (Dämpfungsmechanismus), Marker und Schreibgeräte (Tinteneigenschaften) sowie Pool- und Whirlpoolchemikalien zur Wasseraufbereitung (Zusammensetzung und Verpackung); laut My Amazon Guy gilt dieselbe Umstellung zum selben Datum auch in den USA und Großbritannien. Bestehende Angebote bleiben zunächst unberührt, die Fragen erscheinen erst bei der nächsten Neuanlage oder Änderung, also auch bei einer Titel- oder Bullet-Point-Korrektur; eine Sanktion für fehlende Antworten nennt Amazon nicht, verspricht aber eine Freischaltung ohne Verzögerung bei vollständigen Angaben, und offen ist noch, wann die neuen Felder in Lagerbestandsvorlagen, Produkttyp-Schemas und der Listings-API auftauchen. To-do: Händler mit ASINs in diesen Gruppen legen Sicherheitsdatenblätter und Angaben zu Kältemittel, Tinte oder Inhaltsstoffen schon jetzt je ASIN bereit, damit Q4-Änderungen an diesen Angeboten nicht hängen bleiben, öffnen bestehende Listings nicht ohne Anlass, und wer per Flatfile oder API pflegt, ruft die deutschen Produkttyp-Schemas um den 26. Oktober neu ab.

Fees & Pricing13. Okt. 2026via Onlinemarktplatz.de

FBA-Peak-Gebühr in Deutschland steigt auf 0,27 € je Artikel, rund 42 % mehr

Vom 15. Oktober 2026 bis 14. Januar 2027 berechnet Amazon auf ausgewählte FBA-Bestellungen in kleinen und Standardpaketen an Käufer in Deutschland wieder eine Peak-Gebühr, laut Amazons Ankündigung im Seller Forum im Schnitt 0,27 Euro je Artikel; der Vorjahresschnitt lag laut Onlinemarktplatz.de vom 13. Oktober bei 0,19 Euro, rechnerisch ein Plus von rund 42 Prozent, und betroffen sind lokaler FBA-Versand, Pan-EU, das Europäische Versandnetzwerk und der Fernversand aus Großbritannien, nicht aber Übergröße, Low-Price-FBA und Lieferungen an Käufer in anderen EU-Ländern. Die tatsächliche Gebühr hängt von Maßen, Gewicht und Versandroute ab und ist kein fester Satz je ASIN, obendrauf kommt der seit 17. April geltende Treibstoff- und Logistikzuschlag von 1,5 Prozent, und für Black-Friday-Aktionen mit Prime-Logo muss die Ware laut Amazon bis 21. Oktober in den europäischen Logistikzentren angekommen sein. To-do: Händler ziehen die Gebührenvorschau für Versand durch Amazon, rechnen Peak-Gebühr und Zuschlag je ASIN in Q4-Margen, Deal-Preise und Gebotsgrenzen ein und planen den Nachschub für die Black-Friday-Woche so, dass er bis 21. Oktober angekommen ist.

Legal & Compliance13. Okt. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Bundestag beschließt neue Produkthaftung: Risiko für Händler von Drittlandware

Der Bundestag hat am 8. Oktober das Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen, das die EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 umsetzt, künftig auch Software erfasst, Geschädigten die Beweisführung erleichtert und für Produkte gilt, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden; der Bundesrat muss sich noch damit befassen, und für ältere Ware bleibt es beim bisherigen Recht. Wie Onlinehändler-News am 13. Oktober erläutert, kann bei Ware eines Herstellers außerhalb der EU, der weder einen Importeur noch einen Bevollmächtigten in der EU hat, auch der Händler wie ein Hersteller verschuldensunabhängig für Personen- und Sachschäden haften, wenn er auf Anfrage nicht binnen eines Monats einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur oder seinen eigenen Lieferanten benennt; neue Kennzeichnungs- oder Checkout-Pflichten bringt die Reform dagegen nicht. To-do: Händler, die Ware von Herstellern außerhalb der EU verkaufen, prüfen je ASIN, ob ein Importeur oder Bevollmächtigter in der EU feststeht, dokumentieren Lieferant und Hersteller so, dass sie beide binnen eines Monats benennen können, und klären vor dem 9. Dezember mit ihrem Versicherer, ob die Produkthaftpflicht die erweiterte Haftung abdeckt; ein höheres Risiko tragen Händler, die selbst importieren, Produkte wesentlich verändern oder unter eigener Marke verkaufen.

Legal & Compliance12. Okt. 2026via CEP Research

Geleakter Product-Act-Entwurf: EU-Gebühr je importiertem Artikel geplant

Ein geleakter Entwurf des European Product Act, mit dem die EU-Kommission Produktvorschriften und Marktüberwachung in einer einzigen Verordnung bündeln will, sieht laut CEP Research vom 12. Oktober eine neue EU-weite Marktüberwachungsgebühr auf Waren aus Drittländern vor: Sie soll beim Zoll je Artikel erhoben werden, für Großimporte niedriger ausfallen als für einzelne Fernabsatzpakete und die Kontrollen online verkaufter Importware finanzieren, eine Höhe nennen die bisherigen Berichte nicht. Nach Auswertungen der Kanzleien Noerr vom 24. September und Osborne Clarke vom 1. Oktober müssten Marktplätze außerdem vor der Freischaltung eines Angebots prüfen, ob ein digitaler Produktpass oder ein Nachweis über den Verantwortlichen vorliegt, und selbst die Pflichten eines Bevollmächtigten übernehmen, wenn sie diese Prüfung versäumen und es keinen in der EU ansässigen Verantwortlichen gibt, dazu kämen Bußgelder von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, eine Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung für Bevollmächtigte und direkte Eingriffe der Kommission gegen nicht konforme Ware aus Drittländern; Gesetz ist davon noch nichts, denn die Kommission hat ihren für den 6. Oktober geplanten Vorschlag auf später in diesem Jahr verschoben, danach müssen Parlament und Rat zustimmen, und der Text kann sich noch ändern. To-do: Wer Ware aus Drittländern einführt, auch als Großimport für das FBA-Lager, merkt die Gebühr als künftigen Kostenblock in der Landed-Cost-Kalkulation vor, stellt für jedes Produkt einen in der EU ansässigen Verantwortlichen sicher, weil Marktplätze bei drohender eigener Haftung strenger prüfen dürften, und legt technische Unterlagen, Konformitätserklärungen und Prüfberichte je Produkt digital abrufbar ab; Händler ohne EU-Sitz klären mit ihrem Bevollmächtigten, ob er eine Berufshaftpflichtversicherung hat.

Seller Central12. Okt. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

bevh: Temu, Shein und AliExpress verlieren nach Zollreform 35,5 % Umsatz

Nach der Verbraucherbefragung des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh), deren Ergebnisse der Verband am 8. Oktober veröffentlicht und Onlinehändler-News am 12. Oktober eingeordnet hat, setzten Shein, Temu und AliExpress in Deutschland im dritten Quartal 2026 nur noch 566 Mio. Euro um, 35,5 Prozent weniger als im Vorjahresquartal, und ihr Marktanteil fiel von 5,3 Prozent im zweiten auf 3,1 Prozent im dritten Quartal, dem ersten vollen Quartal, seit die 150-Euro-Zollfreigrenze am 1. Juli weggefallen ist und Kleinsendungen aus Drittländern pauschal 3 Euro Zoll je Warenposition kosten; ab November kommt eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro hinzu. Der Onlinehandel mit Waren wuchs insgesamt nur um 2,9 Prozent auf rund 18,5 Mrd. Euro und blieb damit unter der Inflation von 3,3 Prozent im September, Onlinemarktplätze legten mit 5,0 Prozent am stärksten zu, reine Onlineshops verloren 0,8 Prozent, Drogerie (plus 14,3 Prozent) und Lebensmittel (plus 9,1 Prozent) wuchsen kräftig, Elektronik (minus 4,6 Prozent) sowie Möbel, Lampen und Deko (minus 5,2 Prozent) schrumpften; heimische Anbieter haben laut bevh von der Schwäche der Asien-Plattformen bisher nicht profitiert, und Andreas Frank von Selr hält den Rückgang teilweise für einen Buchungseffekt, weil Shein und Temu auf Marktplatzmodelle mit Drittanbietern und EU-Lagern umstellen und dann nur noch Provisionen statt des Warenwerts verbuchen. To-do: Händler legen ihre eigene Entwicklung im dritten Quartal je Warengruppe neben diese Werte, um Marktbewegung von Eigenleistung zu trennen, rechnen in Kategorien mit viel günstiger Ware aus Asien nicht mit dauerhaft schwächerem Wettbewerb, weil Shein und Temu laut Selr zunehmend über Händler mit EU-Lagern verkaufen, und beobachten Preise und Lieferzeiten dieser Angebote in ihren Kernkategorien.

Legal & Compliance11. Okt. 2026via wortfilter.de

European Product Act: Verbände wollen haftenden EU-Verantwortlichen je Produkt

Handelsverband Deutschland (HDE), Markenverband und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben die Bundesregierung am 8. Oktober aufgefordert, beim geplanten European Product Act der EU durchzusetzen, dass jedes Produkt einen solventen, erreichbaren Verantwortlichen mit Sitz in der EU oder im EWR hat: Anbieter ohne EU-Sitz, die direkt aus Drittstaaten an Verbraucher liefern, sollen einen behördlich geprüften und registrierten Bevollmächtigten mit voller Produktverantwortung einschließlich möglicher Bußgelder benennen, Marktplätze sollen Angebote vor der Freischaltung automatisiert gegen dieses Register prüfen und nur dann selbst wie ein Bevollmächtigter haften, wenn sie die Prüfung versäumen und niemand in der EU greifbar ist, und ohne Verantwortlichen soll die Einfuhr gestoppt werden. Geltendes Recht ist das nicht: Die Kommission wollte ihren Vorschlag, der den EU-Rechtsrahmen für Produktvorschriften und Marktüberwachung neu ordnen soll, am 6. Oktober vorlegen, hat ihn laut dem Fachdienst MLex aber auf einen späteren Termin in diesem Jahr verschoben, erst danach beginnt das Gesetzgebungsverfahren; schon heute verlangen Artikel 16 der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und Artikel 4 der Marktüberwachungsverordnung eine verantwortliche Stelle in der EU, deren Pflichten aber im Kern auf Dokumentation und Behördenkontakt begrenzt sind, wie wortfilter.de am 11. Oktober einordnete, und für EU-ansässige Händler sollen nach dem Verbändepapier keine zusätzlichen oder doppelten Pflichten entstehen. To-do: Händler ohne EU-Sitz, vor allem solche, die direkt aus Drittstaaten an Endkunden versenden, sollten einplanen, dass ihr heutiger GPSR-Verantwortlicher künftig registriert, solvent und voll haftbar sein müsste, und die Mehrkosten in die Kalkulation für EU-Märkte aufnehmen; EU-ansässige Marken und Händler müssen derzeit nichts umstellen, halten aber ihre Hersteller- und Verantwortlichen-Angaben je Store in Seller Central vollständig, dokumentieren Angebote von Drittstaaten-Wettbewerbern ohne erkennbaren EU-Verantwortlichen für Meldungen an Amazon oder die Marktüberwachung und verfolgen den Kommissionsvorschlag.

Advertising11. Okt. 2026via PPC Land

Amazon DSP: Karten zur Markendurchdringung in 9 Ländern, jetzt ohne AMC-Setup

Amazon hat laut einer Launch-Meldung vom 2. Oktober in „Geographic Insights and Activation“ (GIA), dem Geo-Werkzeug der Amazon DSP, vorgefertigte Indizes zur Markendurchdringung eingeführt: Auf Basis von Amazons Handelsdaten und der bereits erfassten Produkte eines Werbetreibenden zeigen sie auf einer interaktiven Karte, wo eine Marke im Verhältnis zu ihrer Kategorie stark oder schwach verkauft, werden wöchentlich aktualisiert und lassen sich je Anzeigengruppe als Ausrichtung auf schwach oder stark durchdrungene Regionen aktivieren, ohne dass Amazon Marketing Cloud (AMC) eingerichtet sein muss, was in der Beta der GIA-Schnittstelle vom Oktober 2025 noch Voraussetzung war. Die Funktion gilt in den USA, Kanada, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien, Australien und Japan für Self-Service-Werbetreibende und Tech-Anbieter über die erweiterten Einstellungen in DVA+ und die öffentliche API; weil die DVA+-Oberfläche laut PPC Land vom 11. Oktober bislang nur als geschlossene US-Beta läuft (offene Beta Ende Oktober erwartet), dürfte der Zugang außerhalb der USA vorerst vor allem über die API und Tech-Anbieter laufen, und Amazon legt weder die Berechnungsmethode noch Leistungsdaten offen. To-do: Marken mit DSP-Budget testen die Indizes zunächst in einer Anzeigengruppe mit fester Vergleichsregion und messen Neukundenkäufe (New-to-Brand) statt nur ROAS; wer stark im stationären Handel oder im eigenen Shop verkauft, liest die Werte mit Vorsicht, weil sie auf Amazon-Daten beruhen und Regionen mit starkem Geschäft außerhalb von Amazon deshalb fälschlich als schwach erscheinen können.

Legal & Compliance9. Okt. 2026via Onlinemarktplatz.de

PPWR: EU-Umweltausschuss für Entlastung kleiner EU-Händler bei Bevollmächtigten

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich laut Onlinemarktplatz.de am 5. Oktober dafür ausgesprochen, die Pflicht, für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in jedem Lieferland einen eigenen Bevollmächtigten zu benennen, für kleine grenzüberschreitend verkaufende Unternehmen vorübergehend auszusetzen, und zwar bei Verpackungen und Batterien ebenso wie bei Textilien, Schuhen, Elektrogeräten und bestimmten Einwegkunststoffen; profitieren sollen nach dem Berichtsentwurf nur in der EU ansässige Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, während Firmen aus Drittländern wie Großbritannien, der Schweiz, den USA oder China weiter einen Bevollmächtigten brauchen. Geltendes Recht ist das noch nicht: Der angenommene Ausschussbericht war am 9. Oktober noch nicht veröffentlicht, das Plenum soll nach unverbindlicher Planung am 19. Oktober abstimmen, danach ist eine Einigung mit dem Rat nötig, der seine Gespräche im Juni ausgesetzt hat und noch kein Verhandlungsmandat hat, und selbst mit Entlastung blieben nationale Registrierung, Mengenmeldungen, Systembeteiligung, Lizenzentgelte und die Nachweise gegenüber Marktplätzen bestehen; bis dahin gilt die Bevollmächtigtenpflicht der EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die seit dem 12. August anzuwenden ist, unverändert. To-do: Bevollmächtigtenverträge in Lieferländern, die per Pan-EU oder EFN beliefert werden, nicht auf Basis des Ausschussvotums kündigen und pausierte Lieferländer nicht vorschnell wieder aktivieren, sondern prüfen, ob das eigene Unternehmen die Schwellen für Sitz, Beschäftigte und Umsatz samt verbundener Unternehmen erfüllt, und Plenumsabstimmung sowie Ratsposition verfolgen; Händler mit Sitz außerhalb der EU sollten nicht mit einer Entlastung planen.

Legal & Compliance9. Okt. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

LG Würzburg: UVP bei exklusiven Eigenmarken ist irreführende Preiswerbung

Das Landgericht Würzburg hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 (Az. 14 O 1180/25) auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass ein Möbelhändler Möbel seiner Eigenmarke nicht einer deutlich höheren unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) gegenüberstellen durfte, weil die Produkte unter dieser Marken- und Produktbezeichnung ausschließlich innerhalb des eigenen Konzerns verkauft wurden. Eine UVP signalisiert Kunden nach Auffassung des Gerichts einen Marktpreis, zu dem auch andere Händler verkaufen; fehlt ein Markt mit mehreren unabhängigen Anbietern, hat die Empfehlung keinen Bezugswert und lässt nur den eigenen Preis günstiger wirken, daran ändert auch der Verkauf baugleicher Ware unter anderem Namen nichts, einen generellen Ausschluss von UVP-Vergleichen bei Eigenmarken enthält das noch nicht rechtskräftige Urteil aber nicht, maßgeblich ist die tatsächliche Vertriebsstruktur, wie Onlinehändler-News am 9. Oktober auch mit Blick auf exklusive Eigenmarken auf Amazon und Ebay berichtete. To-do: Private-Label-Händler, die ihre Marke ausschließlich selbst verkaufen, prüfen den je ASIN hinterlegten Listenpreis, den Amazon als UVP anzeigt, sowie Streichpreise in Deals, Coupons, Produktbildern und A+ Inhalten, beziehen Rabatte auf den eigenen niedrigsten Preis der letzten 30 Tage und geben eine UVP nur dort an, wo die Ware tatsächlich über mehrere unabhängige Händler vertrieben wird.

Legal & Compliance8. Okt. 2026via Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

LG Ingolstadt: Händler dürfen Kunden bei Mängeln nicht an Hersteller verweisen

Das Landgericht Ingolstadt hat mit Urteil vom 24. Juli 2026 (Az. 1 HK O 1352/25) auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) der MMS E-Commerce GmbH, die den Onlineshop von MediaMarkt betreibt, untersagt, Kunden bei Mängeln an den Hersteller zu verweisen: Ein Käufer hatte gut ein Jahr nach dem Kauf eine Kühl-Gefrier-Kombination reklamiert, deren Türalarm auch bei geschlossener Tür nicht verstummte, und der Kundenservice verwies für Garantie- und Gewährleistungsansprüche direkt an den Hersteller. Das Gericht wertete diese Antwort als Irreführung über Verbraucherrechte, weil für Sachmängel der Verkäufer als Vertragspartner des Käufers haftet und eine Herstellergarantie nur zusätzlich gilt; dass sich der Kunde nicht abschrecken ließ und weiter auf der Gewährleistung durch MediaMarkt bestand, änderte daran nichts, wie der vzbv am 8. Oktober zu dem erstinstanzlichen Urteil mitteilte. To-do: Amazon-Händler prüfen Textbausteine für das Käufer-Verkäufer-Postfach, FAQ, Produktbeilagen und Vorlagen externer Kundenservice-Dienstleister auf Formulierungen wie „wenden Sie sich an den Hersteller“, bearbeiten Mängelanzeigen selbst mit Reparatur oder Ersatz, nennen eine Herstellergarantie höchstens als zusätzliche Option und holen sich die Kosten über den Lieferantenregress zurück.

Legal & Compliance8. Okt. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

OLG Frankfurt: Wer Mängelverdacht nicht sofort prüft, verliert Ansprüche

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 29. Mai 2026 (Az. 32 U 12/25) entschieden, dass ein deutscher Outdoor-Bekleidungsanbieter auf einem Millionenverlust sitzen bleibt: Er hatte bei einem chinesischen Textilhersteller Kleidung bestellt, die den europäischen Grenzwert für Nonylphenolethoxylate (NPEO) überschritt, deshalb Zahlungen zurückgehalten und Schadensersatz verlangt, die Wareneingangskontrolle aber versäumt. Eine teure Komplettanalyse auf alle Schadstoffe (laut Verfahren rund 1.050 Euro und mehrere Wochen) muss ein Käufer bei der ersten Lieferung nicht beauftragen, ergeben Stichproben oder Prüfberichte aber einen konkreten Verdacht, muss er ihm zügig mit einem gezielten Test (rund 85 Euro, vier bis zehn Tage) nachgehen und den Mangel unter Angabe der konkreten Bestellung oder Rechnung rügen; wer mehr als wenige Tage verstreichen lässt, verliert seine Mängelrechte, weil die Ware dann als genehmigt gilt, und Vertragsklauseln, die die Prüfung vollständig auf den Lieferanten verlagern, sind im kaufmännischen Verkehr unwirksam, wie Onlinehändler-News am 8. Oktober berichtete. To-do: Wer Ware direkt vom Hersteller ins FBA-Lager liefern lässt, plant Stichproben vor dem Versand oder beim ersten Wareneingang fest ein, lässt bei jedem Hinweis auf Schadstoffe sofort gezielt testen, rügt Mängel binnen weniger Tage schriftlich mit Bestell- und Rechnungsnummer und verlässt sich nicht allein auf Spezifikationen oder Prüfberichte des Lieferanten.

Seller Central8. Okt. 2026via Onlinemarktplatz.de

IFH-Studie: 63 Prozent des deutschen Onlinehandels laufen über Amazon

Laut einer Studie von IFH Köln und General Evidence liefen 2025 rund 69,1 Milliarden Euro über Amazon, etwa 63 Prozent des deutschen Onlinehandels, davon 46,1 Prozentpunkte über Drittanbieter im Marketplace und 17,2 Prozentpunkte über Amazons Eigenhandel, sodass rund drei Viertel des Amazon-Volumens auf Marketplace-Händler entfallen; gegenüber dem Vorjahr wuchs das Volumen um etwa 3,2 Milliarden Euro, Temu und Shein legten zusammen um rund 1 Milliarde auf 5,6 Milliarden Euro zu. Onlinemarktplatz.de wies am 8. Oktober darauf hin, dass es sich um Modellrechnungen des IFH und nicht um testierte Unternehmenszahlen handelt, dass Handelsvolumen nicht mit Amazons Umsatz gleichzusetzen ist und dass die Pressemitteilung die 46,1 Prozent irreführend als Anteil am deutschen Amazon-Umsatz bezeichnet, obwohl sie sich laut Studiengrafik auf den gesamten deutschen Onlinehandel beziehen. To-do: Deckungsbeitrag je Produkt nach Werbung, Gebühren, Retouren und Logistik rechnen, weil Reichweite und Volumen nichts darüber sagen, ob die Umsätze profitabel bleiben, und in Warengruppen, in denen Temu und Shein wachsen, Preisabstand und Bewertungsbasis regelmäßig gegen diese Anbieter prüfen.

Legal & Compliance7. Okt. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Prime Deal Days: Amazon zeigt erneut Statt-Preis statt 30-Tage-Tiefstpreis

Zu den Prime Deal Days hat Amazon.de Rabatte laut Onlinehändler-News vom 7. Oktober erneut nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen, wie es die Preisangabenverordnung für Preisermäßigungen verlangt, sondern auf einen „Statt-Preis“, den Amazon als mittleren Verkaufspreis beschreibt, den Kunden für ein Produkt bei Amazon.de zahlen, ohne zeitlich begrenzte Aktionspreise, und bei manchen Angeboten auf die unverbindliche Preisempfehlung. Das Landgericht München hatte diese Preisangaben bereits mit Urteil vom 14. Juli 2025 (Az. 4 HK O 13950/24) für rechtswidrig erklärt, Amazon hat jedoch Berufung eingelegt und hält die Regelung für mehrdeutig, sodass das Urteil nicht rechtskräftig ist und die Entscheidung des Oberlandesgerichts aussteht. To-do: In eigenen Kanälen wie Shop, Newsletter und Social Ads Rabatte nur auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen, hinterlegte UVP- und Listenpreise im Amazon-Angebot aktuell halten und die Berufungsentscheidung beobachten, weil eine Bestätigung des Urteils die Rabattanzeige bei Amazon-Deals verändern würde.

Legal & Compliance7. Okt. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

EU-Zwangsarbeitsverbot ab Dezember 2027: Lieferketten jetzt prüfen

Nach der Ende 2024 beschlossenen EU-Zwangsarbeitsverordnung dürfen Produkte, bei deren Herstellung Zwangsarbeit eingesetzt wurde, ab dem 14. Dezember 2027 weder im Binnenmarkt verkauft noch aus der EU exportiert werden; Behörden sollen Produkte und Lieferketten prüfen, Auskünfte von Unternehmen verlangen, Kontrollen durchführen und Ware vom Markt nehmen lassen können, bei Zwangsarbeit außerhalb der EU kann die Kommission selbst ermitteln. Wie Onlinehändler-News am 7. Oktober berichtete, hat Deutschland die zuständige Behörde trotz der Frist vom 14. Dezember 2025 noch nicht benannt, im Gespräch sind das BAFA und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, während die Kommission bereits ein zentrales Portal mit Risikodatenbank freigeschaltet hat und Leitlinien für Behörden und Unternehmen folgen sollen; eine neue allgemeine Berichtspflicht entsteht außerhalb konkreter Verdachtsfälle nicht, der Handelsverband HDE warnt aber, dass schon ein schlecht belegter Verdacht, etwa aus NGO-Vorwürfen oder Länderberichten, einem Unternehmen schaden kann. To-do: Eigenmarken-Händler und Importeure erfassen bis Ende 2027 für jedes Produkt Hersteller, Produktionsstandort und Herkunft der Vorprodukte, holen schriftliche Lieferantenerklärungen ein, gleichen Herkunftsländer und Warengruppen mit der Risikodatenbank der Kommission ab und legen die Nachweise so ab, dass sie bei einer Behördenanfrage kurzfristig vorliegen.

Legal & Compliance5. Okt. 2026via Handelsblatt

Plastiksteuer ab Juli 2027: 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen geplant

Laut einem Gesetzentwurf, über den das Handelsblatt am 5. Oktober berichtet hat, will die Koalition aus CDU/CSU und SPD ab Juli 2027 eine Steuer auf Kunststoffverpackungen erheben: Fällig werden sollen 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen, erfasst sind unter anderem Folien, Transport- und Verpackungsmittel, Verschlüsse, Deckel und Kunststoffkapseln sowie Verbundverpackungen mit mehr als fünf Prozent Kunststoffanteil. Die Steuer soll bei Herstellung, Einfuhr oder Verbringen der Verpackungen nach Deutschland anfallen und trifft damit Hersteller und Importeure, für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff kann sie auf Antrag entfallen; das Papier geht auf Umwelt- und Finanzministerium zurück, soll von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden und ist noch nicht beschlossen, Hintergrund ist die EU-Plastikabgabe von 80 Cent je Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle, die Deutschland seit 2021 aus dem Bundeshaushalt zahlt. To-do: Wer Ware selbst nach Deutschland importiert oder eigene Versandverpackungen einkauft, ermittelt jetzt das Kunststoffgewicht je Einheit samt Folien und Polybeuteln (bei 550 Euro je Tonne kostet ein 20-Gramm-Beutel rund 1,1 Cent), fragt Lieferanten nach Rezyklatanteil und Nachweisen, klärt nach Vorliegen des finalen Gesetzestexts mit Steuerberatung oder Zollexperten, ob die Verpackung der eigenen Importware erfasst ist, und plant die Mehrkosten in die Preiskalkulation ab Juli 2027 ein.

Legal & Compliance5. Okt. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

LG Limburg: Wer sich an fremde Listings hängt, haftet für spätere Textänderungen

Onlinehändler-News hat am 5. Oktober ein Urteil des Landgerichts Limburg vom 30. April 2026 (Az. 5 O 25/25) vorgestellt: Ein Händler hatte sich an ein bestehendes Amazon-Angebot für ein Fußpflaster mit Bambusfasern und Ingwer gehängt, dessen Beschreibung mit Aussagen wie „können entschlackend wirken“, „die gerade nachts wirkenden Entgiftungsprozesse anregen“ und einer schützenden Wirkung gegen Erkältungsviren warb. Der Händler wandte ein, der Text stamme vom Lieferanten, er habe nichts verändert und könne die Beschreibung auf der Plattform gar nicht bearbeiten, doch das Gericht gab dem abmahnenden Verband vollständig recht: Wer ein Angebot im eigenen Namen einstellt, obwohl er dessen Inhalt nicht vollständig kontrolliert, muss mit Änderungen durch Dritte rechnen, diese Haftung sei die Kehrseite der Vorteile einheitlicher Produktseiten, und Gesundheitsaussagen sind nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen. To-do: Wer Angebote an fremde ASINs hängt, prüft deren Titel, Bullet Points und Beschreibung in festen Abständen, vor allem bei Nahrungsergänzung, Kosmetik und Gesundheitsprodukten, sichert Änderungen mit datierten Screenshots, meldet unzulässige Aussagen an Amazon und nimmt das eigene Angebot offline, bis die Seite bereinigt ist.

Legal & Compliance5. Okt. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

KG Berlin: No-Reply-Mail im Impressum unzulässig, Amazon verliert gegen vzbv

Das Kammergericht Berlin hat Amazon mit Urteil vom 11. August 2026 (Az. 5 UKl 1/26) untersagt, im Impressum eine E-Mail-Adresse zu nennen, die keine Nachrichten annimmt: Wer dorthin schrieb, erhielt nur die automatische Antwort, die Adresse nehme keine eingehenden E-Mails an, man solle sich ins Kundenkonto einloggen, was der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nach Beschwerden im November 2025 mit einer eigenen Test-Mail nachgewiesen hatte. Nach dem Digitale-Dienste-Gesetz müssen Anbieter eine E-Mail-Adresse nennen, über die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare, effiziente Kommunikation möglich ist, und eine Adresse, die Nachrichten gar nicht erst entgegennimmt, erfüllt das laut Gericht nicht; das Urteil ist rechtskräftig, erging aber als Versäumnisurteil, weil Amazon sich nicht zur Klage äußerte und zur Verhandlung niemand erschien, wie Onlinehändler-News am 5. Oktober berichtete. To-do: Händler prüfen die E-Mail-Adresse in den Verkäuferinformationen ihres Amazon-Profils und im Impressum des eigenen Shops, ersetzen No-Reply-Adressen und Auto-Antworten, die nur auf Kundenkonto, Kontaktformular oder Nachrichtensystem verweisen, durch ein Postfach, das tatsächlich gelesen wird, und testen die Adresse einmal mit einer Mail von außen.

Legal & Compliance4. Okt. 2026via Onlinemarktplatz.de

EU-Razzia: Über eine Million Gebrauchthandys als neu verkauft, auch auf Amazon

Die Europäische Staatsanwaltschaft hat im Ermittlungskomplex „Troja“ ein Netzwerk aufgedeckt, das aus Gebrauchtteilen montierte Smartphones über Lager in Deutschland als Neuware an EU-Kunden verkauft haben soll: über eine Million Geräte, mindestens 300 Mio. Euro Schaden, über 30 Mio. Euro Umsatzsteuerausfall, mehr als 160 Durchsuchungen in 19 Ländern und 7 Festnahmen. Laut Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung liefen Verkäufe auch über Amazon; Amazon prüft den Fall nach eigenen Angaben und arbeitet mit den Behörden zusammen. To-do: Markeninhaber prüfen ihre Listings auf auffällig günstige Neuware-Angebote fremder Händler und melden sie über die Brand Registry, Elektronikhändler halten Einkaufsrechnungen und Seriennummern griffbereit, weil Amazon bei Zustandsbeschwerden Rechnungen als Nachweis anfordern kann.

Legal & Compliance2. Okt. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

GARAN-Label: lebenslange Garantie passt nicht ins Pflichtfeld für Jahre

Onlinehändler-News hat am 2. Oktober eine Praxisfrage zum seit dem 27. September verpflichtenden EU-Garantielabel (GARAN) beantwortet: Eine lebenslange Garantie lässt sich darauf nicht abbilden, weil die Vorlage im Feld „XX“ ausnahmslos eine konkrete Zahl an Jahren verlangt und auch das Kalendersymbol mit „365“ und die Pflicht-Fußnote in Jahren rechnen, sodass weder „lebenslang“ noch eine reine Umrechnung in Monate in das starre EU-Schema passt. Onlinehändler-News sieht zwei Wege: die Garantie auf eine feste Laufzeit wie 50 oder 99 Jahre umstellen und das Label mit dieser Zahl zeigen, oder bei „lebenslang“ bleiben, wofür ein Label nach Auffassung der Redaktion weder erforderlich noch umsetzbar ist; werben dürfen Händler mit der lebenslangen Garantie außerhalb des Labels weiterhin, sofern das Produkt die versprochene Lebensdauer objektiv erreicht und die Garantiebedingungen transparent regeln, was gilt, damit die Garantie für Kunden nicht praktisch wertlos wird. To-do: Händler, die auf Amazon oder anderen EU-Marktplätzen mit lebenslanger Garantie werben, legen je Produktlinie mit dem Hersteller fest, ob sie bei „lebenslang“ bleiben oder auf eine feste Jahreszahl umstellen, die dann als Garantiedauer in den Angebotsdaten steht, lassen die Garantiebedingungen auf eine klare Definition der Laufzeit prüfen und behandeln den Verzicht auf das Label als Rechtsmeinung, nicht als gesicherte Rechtslage.

Legal & Compliance2. Okt. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Abmahnung über 1.590,91 Euro: Damaszenerklingen als „japanisch“ beworben

Onlinehändler-News hat am 2. Oktober drei aktuelle Abmahnungen vorgestellt, zwei davon gegen Angebote auf Online-Marktplätzen: Die Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. fordert über die Kanzlei Schleinkofer 1.590,91 Euro von einem Händler, der Küchenmesser mit „japanischen Damaszenerklingen“ bewarb, obwohl die Klingen nicht in allen wesentlichen Fertigungsschritten in Japan entstanden, denn geografische Angaben wecken bei Kunden Erwartungen an Qualität und Herkunft. Der Verband Sozialer Wettbewerb verlangt je 416,50 Euro von einem Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln, der den Grundpreis je Stück statt je Kilogramm angab und Pflichtangaben wie die genaue Bezeichnung, Zutaten, Allergene, Warnhinweise und den Hinweis zur Aufbewahrung außerhalb der Reichweite von Kindern wegließ, sowie von einem Shop, der Widerrufe nur über sein internes Retourenportal annehmen wollte, obwohl Kunden in beliebiger Form widerrufen dürfen, und dem zudem das Muster-Widerrufsformular und die Textilfaserangaben fehlten. To-do: Titel, Bullet Points und Bilder auf Herkunftsangaben wie „japanisch“ oder „deutsch“ prüfen und sie nur behalten, wenn die wesentlichen Fertigungsschritte nachweislich dort stattfinden; Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln gleichen Grundpreis-Einheit und Pflichtangaben je ASIN mit dem Etikett ab, und wer einen eigenen Shop betreibt, nimmt Widerrufe in jeder Form an und nennt das Retourenportal nur als Option.

Legal & Compliance1. Okt. 2026via Nova Data

EU-Bearbeitungsgebühr: 2 Euro je Artikel trifft Direktversand aus Drittländern

Die EU-Kommission hat am 21. September eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro je Artikel, nicht je Paket, festgelegt, die bei der Verzollung von Waren anfällt, die aus Drittländern im Fernabsatz direkt an Kunden in der EU gehen, auch über 150 Euro Warenwert; bei Sendungen bis 150 Euro kommt sie zum pauschalen Zoll von 3 Euro je Artikel hinzu, der seit dem 1. Juli gilt. Zahlen muss, wer die Zollanmeldung abgibt, je nach Modell also Plattform, Händler oder Dienstleister; laut Nova Data nennt der niederländische Zoll den 1. November als Start, formal gilt die Gebühr ab dem zehnten Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, und regulär importierte Ware im EU-Lager wie FBA-Bestand ist nicht betroffen. To-do: Wer aus Großbritannien, der Schweiz, den USA oder Asien direkt an EU-Kunden verschickt, rechnet ab November 2 Euro je Artikel zusätzlich in die Landed Costs ein und prüft bei günstigen Produkten, ob sich ein EU-Lager lohnt; Händler mit EU-Bestand beobachten Direktversender aus Drittländern, die bei Sendungen bis 150 Euro dann 5 Euro je Artikel an Zoll und Gebühr tragen.

Seller Central1. Okt. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Climate Pledge Friendly: Badge bringt laut Studie 15,5 % mehr Umsatz in Europa

Eine Studie im International Journal of Research in Marketing, die das IFH Köln und Onlinehändler-News aufgegriffen haben, wertet rund 45.000 US-Produkte über etwa drei Jahre sowie vergleichbare Daten aus Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien aus: Zwölf Wochen nach Aufnahme in Amazons Programm Climate Pledge Friendly lag der Umsatz in Europa um 15,5 Prozent höher (USA: 12,5 Prozent), der Absatz in Stück aber nur um gut 4 Prozent, und der Effekt hielt bis zu 48 Wochen an. Wer parallel gestiegene Werbeausgaben und Preisaktionen nicht herausrechnet, überschätzt den Effekt laut Studie um 19 bis 27 Prozent; am meisten profitieren bisher wenig sichtbare Produkte und Verbrauchsgüter wie Lebensmittel, Gesundheits- und Pflegeartikel, weniger dagegen langlebige Güter und Bekleidung. To-do: Händler prüfen je Produktlinie, ob vorhandene Nachhaltigkeitszertifikate für das Badge anerkannt sind, zumal unzertifizierte Eigensiegel seit dem 27. September in der EU verboten sind, und messen den Effekt nach der Aufnahme bei gleichem Werbebudget und ohne parallele Preisaktion, statt den ganzen Umsatzanstieg dem Badge zuzuschreiben.

Legal & Compliance1. Okt. 2026via oe24

Paketsteuer in Österreich: Amazon berechnet Kunden 2,40 Euro je Bestellung

Seit dem 1. Oktober erhebt Österreich eine Paketsteuer von 2 Euro je zugestelltem Paket oder wahlweise je Bestellung; Steuerschuldner sind nur Versandhändler mit mehr als 100 Millionen Euro inländischem Versandhandelsumsatz im Vorjahr, und laut Finanzministerium werden Verkäufe über Online-Marktplätze der Plattform zugerechnet, egal ob die Ware aus Österreich, Deutschland oder einem Drittland kommt. Amazon gibt die Steuer an die Kunden weiter: Im Warenkorb weist Amazon auf 2,40 Euro inklusive Umsatzsteuer hin, die beim Bezahlen einmal pro Bestellung hinzukommen, auch bei Prime, und erstattet sie nur, wenn alle Artikel der Bestellung innerhalb der Rückgabefrist zurückgehen. To-do: Drittanbieter müssen für ihre Amazon-Verkäufe nach Österreich in der Regel nichts selbst anmelden, sollten aber den Absatz dorthin ab Oktober gesondert beobachten und bei günstigen Einzelartikeln, deren Endpreis die 2,40 Euro spürbar erhöhen, Bundles oder Mehrfachpackungen prüfen, weil die Steuer pro Bestellung anfällt.

Advertising29. Sept. 2026via Amazon Ads

Amazon Ads: Review Requests holen Bewertungen per Anzeige, zuerst in den USA

Amazon Ads hat auf der unBoxed am 29. September Review Requests vorgestellt: Anzeigen, die Kunden nach einem Kauf um Sternebewertung oder Rezension bitten, laut AdExchanger auf der Startseite, der Bestellseite und in Bestätigungsmails, abgerechnet per Klick, auch wenn keine Rezension folgt, und nur für Produkte mit insgesamt weniger als 1.000 Bewertungen; in Amazons Tests kamen so rund dreimal so viele Bewertungen pro Woche zusammen, die offene Beta startet Ende Oktober in den USA. Ab Januar 2027 folgen dort Branded Conversations, bei denen ein Klick auf einen Sponsored-Brands-Prompt in Alexa for Shopping ein als gesponsert gekennzeichnetes Gespräch mit Markeninformationen öffnet, etwa zu Unterschieden zur Konkurrenz; laut Amazon führen fast 20 Prozent der Kunden, die mit einem solchen Prompt interagieren, das Gespräch über die Marke fort. To-do: US-Händler testen Review Requests zuerst bei Neueinführungen und rechnen die Kosten je tatsächlich gewonnener Rezension gegen Amazon Vine, Marken in Europa halten schon jetzt je Produktlinie Unterscheidungsmerkmale und Einsatzzwecke fest, damit die Inhalte bereitliegen, falls die Formate hierher kommen.

Advertising29. Sept. 2026via Amazon Ads

Amazon-Werbeplattform heißt jetzt Ads Agent, Sponsored Display geht in DVA+ auf

Amazon Ads hat auf der unBoxed am 29. September seine Werbeplattform in Amazon Ads Agent umbenannt und bündelt dort drei Kampagnentypen: Sponsored Ads bleiben ein eigener Typ, Full-Funnel Campaigns kombinieren Sponsored Ads, Display, Video und Streaming-TV in einer Kampagne, deren Ausspielung die KI auf Neukunden und langfristigen Umsatz optimiert (ab sofort für alle Werbetreibenden in den USA), und DVA+ fasst Sponsored Display, Sponsored TV und programmatische Kampagnen zusammen. DVA+ läuft laut PPC Land derzeit als geschlossene Beta in den USA, Ende Oktober soll eine offene Beta starten und im ersten Quartal 2027 die allgemeine Verfügbarkeit in 35 Märkten folgen; dazu kommt ein Chat, der Empfehlungen zu Targeting, Geboten und Budgets für Sponsored Products mit einem Klick übernimmt. To-do: Wer Sponsored Display nutzt, sichert jetzt Kosten, Neukundenanteil und TACoS-Beitrag je Kampagne als Vergleichsbasis für den Wechsel zu DVA+, und Chat-Empfehlungen für Sponsored Products werden erst nach Abgleich mit den eigenen Gebotsgrenzen und dem Ziel-TACoS übernommen, nicht blind per Klick.

Legal & Compliance29. Sept. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Label-Test nach Stichtag: Amazon, Otto und Kaufland ohne Gewährleistungslabel

Onlinehändler-News hat am 28. September, einen Tag nach dem Stichtag für den EU-weit einheitlichen Gewährleistungshinweis und das Garantielabel, die großen Marktplätze getestet: Bei Amazon fand sich weder auf den Produktdetailseiten noch im Checkout ein Label, nur ein dezenter Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung, versteckt in der rechten Seitenleiste unter „Mehr anzeigen“. Auch Otto und Kaufland zeigten die Pflichtangaben nicht, die von Kaufland angekündigte Rubrik „Garantie-Informationen“ fehlte, eBay schnitt mit einem Label in der Seitenleiste unter den Kauf-Buttons am besten ab, und bei Etsy deuten widersprüchliche Ergebnisse auf einen laufenden Rollout hin; eine Stellungnahme von Amazon enthält der Bericht nicht, er warnt aber, dass das Risiko rechtlicher Beanstandungen wächst, solange die Plattformen nicht nachbessern. To-do: Händler prüfen ihre Produktseiten auf allen EU-Marktplätzen selbst, hinterlegen für Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren die Garantiedaten im Editor der Plattform, damit das Label erscheint, sobald die Anzeige funktioniert, und sichern datierte Screenshots als Nachweis, was die Plattform zum jeweiligen Zeitpunkt angezeigt hat.

Legal & Compliance29. Sept. 2026via Onlinemarktplatz.de

EU Data Act: Händler vernetzter Produkte schulden sechs Angaben vor dem Kauf

Laut Onlinemarktplatz.de gelten die vorvertraglichen Informationspflichten des EU Data Act für vernetzte Produkte wie smarte Thermostate, Saugroboter, Fitnessuhren, Wallboxen oder Smart-TVs schon seit dem 12. September 2025: Vor dem Kauf muss der Verkäufer angeben, welche Daten das Gerät erzeugt, in welchem Format und in welcher geschätzten Menge, ob sie laufend in Echtzeit entstehen, wo und wie lange sie gespeichert werden und auf welchem Weg Käufer darauf zugreifen, etwa per App, Kundenkonto oder Download. Pflichtig ist der Vertragspartner, auf Marktplätzen also der Drittanbieter und nicht der Hersteller, bei Vendor-Ware kann es Amazon selbst sein; ein bloßer Verweis auf den Hersteller oder ein nichtssagender Link wie „Weitere Informationen“ reicht nicht, Verstöße können laut Bundesnetzagentur zivil- und wettbewerbsrechtliche Folgen haben, und der Stichtag 12. September 2026 betraf nur die datenzugängliche Konstruktion neu in Verkehr gebrachter Geräte. To-do: Händler vernetzter Produkte fordern die sechs Angaben je ASIN beim Hersteller an und hinterlegen sie produktspezifisch direkt im Listing, etwa in der Produktbeschreibung, weil externe Links auf Amazon-Detailseiten nicht erlaubt sind.

Legal & Compliance28. Sept. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Rechtsfristen im Q4: BNPL ab 20. November, neue Produkthaftung ab 9. Dezember

Onlinehändler-News hat am 28. September die rechtlichen Stichtage für das letzte Quartal gebündelt: Ab dem 20. November bringt die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie strengere Bonitätsprüfungen und Hinweispflichten bei „Buy Now, Pay Later“ und Ratenkäufen, die dann auch zinsfreie Modelle und Kleinkredite erfassen, und spätestens ab dem 9. Dezember gilt das modernisierte Produkthaftungsrecht, nach dem Software und KI-Systeme als Produkte gelten und verschuldensunabhängig auch für gelöschte oder beschädigte private Daten gehaftet wird. Ab dem 30. Dezember müssen große und mittlere Unternehmen nach der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) belegen, dass Rohstoffe wie Holz, Kakao, Soja, Kautschuk oder Kaffee nicht von entwaldeten Flächen stammen, Kleinst- und Kleinunternehmen folgen im Juni 2027; wie Amazon in diesem Jahr die erweiterte Rückgabe im Weihnachtsgeschäft handhabt, ist laut dem Bericht noch offen. To-do: Händler mit eigenem Shop stimmen Checkout, AGB und Finanzierungs-Banner mit ihrem Zahlungsanbieter ab, Anbieter smarter Geräte und anderer Produkte mit Software prüfen vor dem 9. Dezember Update-Prozesse und Produkthaftpflicht-Deckung, und wer Waren aus EUDR-Rohstoffen verkauft, fordert die Herkunftsnachweise jetzt bei den Lieferanten an.

Advertising28. Sept. 2026via Onlinemarktplatz.de

Shopper-Studie: Nur 23 % erkennen Top-Suchtreffer auf Amazon als Werbung

Laut dem Amazon Shopper Report 2026 von Remazing und Appinio, für den im Mai 6.000 Menschen zwischen 16 und 65 Jahren in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und den USA befragt wurden, ordnen nur 23 Prozent der Amazon-Käufer die obersten Suchergebnisse als bezahlte Platzierungen ein; 25 Prozent halten sie für die am besten passenden Produkte, 24 Prozent für Bestseller, und 74 Prozent würden grundsätzlich ein gesponsertes Produkt kaufen, in Deutschland 71 Prozent. Zugleich nutzen 63 Prozent der Amazon-Käufer externe KI-Werkzeuge, vor allem ChatGPT und Gemini, 43 Prozent für Recherche und Vergleiche und weitere 20 Prozent, um direkt einen Produktlink zu finden, und Amazons Assistenten Rufus kennen inzwischen 47 Prozent, 19 Prozentpunkte mehr als 2025; es handelt sich um Befragungsdaten, nicht um gemessene Käufe. To-do: Vor den Prime Big Deal Days am 6. und 7. Oktober im Platzierungsbericht prüfen, ob die umsatzstärksten Keywords oben in der Suche laufen, und Titel, Bullet Points und A+ Content so formulieren, dass KI-Assistenten Einsatzzweck, Maße und Unterschiede zur Konkurrenz direkt übernehmen können.

Legal & Compliance27. Sept. 2026via The White House

US-Zölle: Senkung für 77 China-Produkte geplant, Waffenruhe bis 10. Januar

Nach dem Gipfel von Trump und Xi in Washington haben die USA und China ihre Handels-Waffenruhe, die am 10. November ausgelaufen wäre, um zwei Monate bis zum 10. Januar 2027 verlängert, und das Weiße Haus hat am 27. September über das neue U.S.-China Board of Trade die Listen für gegenseitige Zollsenkungen auf jeweils rund 30 Milliarden Dollar Warenwert veröffentlicht. Auf der US-Importliste stehen 77 chinesische Produkte, darunter Spielzeug, Weihnachtsschmuck, Geschirr und Küchenartikel, Sportartikel, Autokindersitze und Kleingeräte wie Mikrowellen und Toaster; Höhe und Zeitpunkt der Senkungen sind aber noch offen und sollen nach den nationalen Verfahren beider Länder festgelegt werden. To-do: US-Händler mit Ware aus China gleichen ihre Zolltarifnummern mit der Liste ab, kalkulieren das Q4 weiter mit den heutigen Sätzen, weil noch keine Senkung beschlossen ist, und planen Einkäufe für das erste Quartal 2027 in zwei Szenarien, da die Waffenruhe jetzt am 10. Januar endet.

Seller Central25. Sept. 2026via The Register

Amazon UK: Welle hängender Bestellungen blockiert Bestand teurer Artikel

Seit dem 20. September melden Händler auf Amazon.co.uk auffällig viele Bestellungen, die im Status „Ausstehend“ hängen bleiben, meist bei Artikeln ab 100 Pfund: Die Menge wird sofort vom verfügbaren Bestand abgezogen, stornieren können Händler solche Bestellungen nicht, und ein Händler meldete 72 davon über rund 25.000 Pfund binnen drei Tagen. Laut The Register vermuten Betroffene gezielte Bestandsblockaden durch Scheinbestellungen, einen Beleg für Absicht statt eines Systemfehlers gibt es bisher nicht; Amazon hat sich nicht offiziell geäußert, im Forum heißt es nur, der Fall sei an die zuständigen Partnerteams eskaliert. To-do: Wer in Großbritannien verkauft, prüft vor dem Q4 täglich die ausstehenden Bestellungen hochpreisiger ASINs und meldet Auffälligkeiten mit Bestellnummern und Verweis auf die Forenthreads im Seller Support, denn der Support hatte anfangs erklärt, andere Händler hätten nichts gemeldet.

Seller Central24. Sept. 2026via About Amazon

Seller Central bündelt eBay, Shopify, TikTok und Walmart an einer Stelle

Amazon hat am 24. September Multichannel-Tools in Seller Central vorgestellt: Händler verbinden ihre Konten bei eBay, Shopify, TikTok und Walmart, importieren die dort laufenden Listings, sehen Bestellungen und Umsätze aller Kanäle an einer Stelle und lassen Bestellungen aus anderen Kanälen mit wenigen Klicks über Amazons Logistik ausliefern, das Tracking fließt automatisch zurück. Als Nächstes sollen eine Profitabilitätsansicht je Kanal inklusive Werbeausgaben und Produkttexte folgen, die einmal gepflegt und für jeden Kanal passend formatiert werden; der Rollout läuft ohne Zusatzkosten schrittweise über die kommenden Monate und vorerst nur für Verkäufer im US-Store. To-do: US-Händler schalten die Funktion über die Multichannel-Seite im Einstellungsmenü frei und legen vor dem Q4 fest, wie viel FBA-Bestand für Bestellungen aus anderen Kanälen freigegeben wird, damit die Verfügbarkeit auf Amazon nicht leidet; EU-Händler behalten die Ausweitung im Blick.

FBA & Logistics24. Sept. 2026via About Amazon

Global Warehousing: eine Einlagerung für acht Länder, Deutschland bis Jahresende

Amazon hat am 24. September neue Werkzeuge für den internationalen Verkauf vorgestellt: Mit Global Warehousing and Distribution (GWD) geht eine Produktionscharge an ein Amazon-Lager nahe der Fabrik und wandert erst bei echter Nachfrage in ein Land und dort direkt ins FBA-Netz; bis Jahresende kommen zu den USA Großbritannien, Japan, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Kanada hinzu, laut Amazon mit bis zu 45 Prozent niedrigeren Lagerkosten als AWD in den USA und bis zu fünf Tage schnellerer FBA-Nachfüllung. Dazu kommen eine Compliance-Prüfung, bei der eine einzige Testeinreichung die Zertifizierung für mehrere Länder abdeckt (zuerst Spielzeug, Elektronik und Babyprodukte bis Jahresende, im Pilot bis zu 60 Prozent geringere Compliance-Kosten), eine durchgängige Sendungsverfolgung mit einer abgeglichenen Stückzahl sowie Seller-Assistant-Agenten für Altbestand und Einlagerungsplanung. To-do: Marken, die in Asien produzieren und mehrere Marktplätze beliefern, rechnen GWD gegen die heutigen Einzelsendungen je Land, sobald Konditionen für Europa vorliegen, und Spielzeughändler planen den neuen Testweg für die nächste Zertifizierung ein.

FBA & Logistics24. Sept. 2026via About Amazon

MCF: Prime-Versand im eigenen US-Shop ohne Aufpreis und bis 25 % Gebührenrabatt

Amazon Supply Chain Services hat am 24. September zwei Angebote für Händler im US-Store gestartet: MCF-Kunden können Prime-Versand ohne Kosten über die normalen MCF-Gebühren hinaus im eigenen Webshop anbieten, das Prime-Badge erscheint auf der Produktseite, Retouren und Kundenservice bleiben beim Händler, und bei frühen Nutzern liefen im Schnitt über 40 Prozent der berechtigten Bestellungen mit Prime-Versand. Parallel senkt das MCF Preferred Pricing Program die Fulfillment-Gebühren für Bestellungen aus eigenem Shop, anderen Marktplätzen und Social Media in den ersten sechs Monaten um 15 bis 25 Prozent, gestaffelt nach Volumen, ohne Vertragsbindung und per Klick in Seller Central aktivierbar. To-do: US-Händler mit Shopify-Shop schalten Prime-Versand über die App „Amazon MCF and Buy with Prime“ frei und schreiben sich vor dem Q4 in das Rabattprogramm ein; die Ankündigung gilt nur für die USA.

Legal & Compliance23. Sept. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

EmpCo ab 27. September: pauschale Umweltaussagen und ungeprüfte Siegel verboten

Ab dem 27. September gelten in Deutschland über das UWG die Vorgaben der EU-Richtlinie EmpCo: Pauschale Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ sind nur noch mit konkreten, belegbaren Angaben erlaubt, eine Aussage darf nicht für das ganze Produkt stehen, wenn sie nur einen Teil betrifft, und „klimaneutral“ ist tabu, wenn es allein auf CO₂-Kompensation beruht. Siegel sind nur noch zulässig, wenn ein anerkanntes Zertifizierungssystem mit unabhängiger Drittprüfung oder eine staatliche Stelle dahintersteht, und wer Herstellertexte oder Produktbilder mit Siegeln übernimmt, haftet im Zweifel selbst; eine im Bundestag beratene Übergangsregel für Altbestände beträfe nur bereits in Verkehr gebrachte Ware und Verpackungen, nicht Produkttexte im Shop oder auf Marktplätzen. To-do: Titel, Bullet Points, A+ Content und Bilder aller Listings vor dem Stichtag nach Umweltaussagen und Siegeln durchsuchen und alles streichen oder direkt an derselben Stelle konkret belegen, was sich nicht nachweisen lässt.

Seller Central23. Sept. 2026via My Amazon Guy

Brand Registry: Label zeigt von der Marke autorisierte Händler direkt am Angebot

Laut My Amazon Guy zeigt Amazon an Angeboten von Drittanbietern jetzt ein Label wie „Wilson approved“, wenn die Marke den Verkäufer in der Markenregistrierung mit der Reseller-Rolle verknüpft hat; die Rolle vergibt allein der Markeninhaber, er kann sie jederzeit wieder entziehen, und sie bringt Markenvorteile wie A+ Content und Brand Stores nur eingeschränkt, ohne Zugriff auf Brand Analytics. Die Freigabe ist ein eigener Prozess neben der Freischaltung gesperrter Marken (Ungating), und Amazon hat weder angekündigt, nicht freigegebene Händler zu entfernen, noch dass Rolle oder Label die Buy Box beeinflussen. To-do für Markeninhaber: in Brand Registry unter Manage > Manage selling accounts prüfen, welche Konten die Reseller-Rolle tragen, autorisierten Distributoren die Rolle über ihren Merchant Token zuweisen und sie ehemaligen Partnern entziehen.

Advertising21. Sept. 2026via My Amazon Guy

SP-Beta: ein Häkchen legt automatisch eine Sponsored-Brands-Kampagne mit an

Amazon Ads testet im Kampagnen-Builder für Sponsored Products unter den zusätzlichen Einstellungen die Option „Increase Conversions“: Ist sie angehakt, legt Amazon zusätzlich eine Sponsored-Brands-Kampagne im Collections-Format auf dieselben Keywords an, als eigene Kampagne mit separaten Geboten, deren Targets, Gebote und Name sich vor dem Start noch ändern lassen. Das erklärt, warum manche Händler Sponsored-Brands-Kampagnen im Konto finden, die sie nicht bewusst gebaut haben; Voraussetzung sind Brand Registry und mindestens drei zusammengehörige Produkte, und in Amazons US-Tests brachten Collection-Anzeigen oben in der Suche 44 Prozent mehr Conversions als das vorherige Format. To-do: beim Anlegen neuer SP-Kampagnen die zusätzlichen Einstellungen bewusst prüfen, automatisch erzeugte SB-Kampagnen an Namenskonvention und Gebotslogik anpassen und sie am TACoS statt allein am ACoS bewerten.

Seller Central23. Sept. 2026via About Amazon

Seller Assistant mit Gedächtnis und Plugin für Amazon Quick und Claude

Auf der Accelerate 2026 hat Amazon den Seller Assistant erweitert: Er merkt sich Preismuster, Lagerzyklen und Wachstumsziele und überwacht das Konto per Automation rund um die Uhr, etwa mit einer Warnung, wenn ein Topseller unter 4 Sterne fällt; Aktionen laufen nur nach Freigabe. Ein neues Selling-Partner-Plugin bindet Listings, Kennzahlen, Bestände und Verkaufsdaten an Amazon Quick und Claude an, vorerst als Beta nur für die US-Stores, und jeder Hauptkontoinhaber weltweit kann sich bis 31.12.2026 ein kostenloses Jahr Amazon Quick Plus sichern, für zwei weitere Nutzer ebenfalls gratis. To-do: das Gratis-Abo vor Jahresende aktivieren, damit das Setup steht, wenn das Plugin in die EU kommt, und Automationen zuerst nur als Warnungen anlegen, bevor sie Preise oder Budgets ändern dürfen.

Legal & Compliance23. Sept. 2026via Onlinemarktplatz.de

Einfuhrumsatzsteuer: Verrechnung statt Vorkasse beim Zoll ab 2030 geplant

Die Finanzministerkonferenz der Länder hat am 10. September beschlossen, dass Importeure die Einfuhrumsatzsteuer ab 1. Januar 2030 nicht mehr an den Zoll zahlen, sondern in der Umsatzsteuer-Voranmeldung anmelden und im selben Zug als Vorsteuer abziehen; die Vorfinanzierung entfällt damit. Ein Entwurf aus dem Sommer nannte als Voraussetzungen deutsche Umsatzsteuer-Registrierung, vollen Vorsteuerabzug, Wirtschafts-Identifikationsnummer und Dauerfristverlängerung, Kleinunternehmer wären ausgeschlossen; Bundesgesetz und endgültige Bedingungen stehen noch aus. To-do: bis dahin die vorfinanzierte Einfuhrumsatzsteuer für Drittlandsimporte in der Liquiditätsplanung lassen und schon jetzt prüfen, ob Dauerfristverlängerung und Wirtschafts-Identifikationsnummer vorliegen.

Advertising17. Sept. 2026via AMZ Advertise

Sponsored Products laufen seit 17. September standardmäßig auf Pinterest

Seit dem 17. September steht jede Sponsored-Products-Kampagne in zehn europäischen Ländern (Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Irland, Belgien, Niederlande, Polen, Schweden) automatisch auf „Reichweite außerhalb von Amazon erhöhen“, ohne dass Händler etwas tun mussten. Damit laufen Anzeigen zusätzlich auf Drittanbieter-Websites und Apps wie Pinterest sowie in Creator-Inhalten aus dem Influencer-Programm, und zwar mit den Geboten und Budgets, die für die Amazon-Suche kalkuliert wurden. To-do: im Placement-Report prüfen, wie viel Spend und welche Conversion-Rate auf diesen Traffic entfallen, und Kampagnen ohne belastbares Ergebnis per Bulk-Datei auf „Reichweite auf Amazon beschränken“ zurücksetzen, statt die Voreinstellung einfach laufen zu lassen.

Legal & Compliance16. Sept. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Abmahnstudie 2026: Grundpreisfehler und Bildrechte bleiben die größten Risiken

Laut der am 16. September veröffentlichten Abmahnstudie 2026 des Händlerbunds wurden 9 % der 335 befragten Händler im letzten Jahr abgemahnt, 48 % der Fälle betreffen das Wettbewerbsrecht, davon 23 % fehlerhafte Grundpreisangaben, dazu 26 % Urheberrecht (fast immer unlizenzierte Bilder) und rund 20 % Markenrecht. Amazon und eBay machen zusammen nur ein Drittel der Fälle aus, die Kosten lagen bei 41 % der Betroffenen zwischen 1.001 und 2.000 Euro, bei 19 % über 3.000 Euro. To-do für Marktplatzhändler: Grundpreise je Variante prüfen, Bildlizenzen für alle Listing- und A+-Bilder dokumentieren und Gesundheitsaussagen in Titeln und Bullets gegen die zulässigen Claims abgleichen.

Legal & Compliance16. Sept. 2026via PPC Land

Ninth Circuit kippt Amazons Sperre gegen KI-Einkaufsagent Perplexity

Das US-Berufungsgericht für den neunten Bezirk hat am 4. August die einstweilige Verfügung aufgehoben, mit der ein Bezirksgericht im März dem KI-Einkaufsagenten Comet von Perplexity den Zugriff auf amazon.com untersagt hatte (Verfahren 26-1444); PPC Land hat den Fall am 16. September für den Handel eingeordnet. Entscheidend war die Frage, wer im Sinne des Computer Fraud and Abuse Act auf Amazons Systeme zugreift: Weil die Anfragen vom Rechner des eingeloggten Kunden ausgehen und nicht von Perplexitys Servern, ist der Nutzer der Zugreifende, womit Amazons Hacking-Argument entfällt, während Nutzungsbedingungen, Rate Limits und technische Sperren als Mittel unberührt bleiben. Für Händler heißt das: Agentengetriebene Käufe auf Amazon lassen sich nicht per US-Bundesstrafrecht wegklagen, die Zugangsfrage verlagert sich in Verträge und Schnittstellen, und die eigenen Produktdaten sollten so gepflegt sein, dass auch ein Agent ohne Bildansicht Größe, Menge, Material und Kompatibilität allein aus dem Text sicher erkennt.

Legal & Compliance15. Sept. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

GPSR-Herstelleranschrift: Ein Postfach reicht als Kontaktadresse nicht

Onlinehändler-News hat am 15. September klargestellt, dass ein Postfach als Herstelleranschrift nach der GPSR nicht genügt: Verlangt ist eine ladungsfähige Anschrift, an die Verbraucher und Behörden tatsächlich zustellen können, und genau das funktioniert beim Postfach weder per Gerichtsvollzieher noch per Einschreiben. Wer die eigene Privatadresse nicht im Listing und auf dem Produkt führen möchte, kann stattdessen einen Anbieter für ladungsfähige Anschriften beziehungsweise einen Impressumsdienst nutzen, der eine echte zustellfähige Geschäftsadresse bereitstellt. To-do: Für alle Eigenmarken-ASINs die Herstellerangaben im Listing sowie auf Produkt und Verpackung durchsehen und jedes Postfach durch eine zustellfähige Adresse ersetzen, denn genau solche Dokumentationsfehler tauchen im Abmahnmonitor regelmäßig als Einzelfälle auf.

Seller Central14. Sept. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Amazon verliert EU-Reichweite: Deutschland minus 1,7 Prozent, NL wächst

Aus Amazons DSA-Transparenzbericht an die EU-Kommission für das erste Halbjahr 2026 geht ein Rückgang der monatlich aktiven Nutzer hervor: EU-weit von 195,2 auf 193,9 Millionen, in Deutschland auf 52,8 Millionen (minus 1,7 Prozent), in Frankreich auf 38,8 Millionen (minus 4,0 Prozent), in Italien auf 38,1 Millionen (minus 0,1 Prozent) und in Spanien auf 27,9 Millionen (minus 1,0 Prozent), während die Niederlande mit 6,6 Millionen um 4,0 Prozent zulegen. Wichtig für die Einordnung: Gezählt werden alle Nutzer der Plattform und nicht die Käufer, ein Minus von 1,7 Prozent ist also kein Umsatzsignal, sondern ein Hinweis darauf, dass zusätzliches Wachstum in Deutschland eher aus Anteilsgewinnen als aus einem wachsenden Markt kommen muss. To-do: Das einzige wachsende Land der Liste fällt mit der seit dem 3. September geltenden Pan-EU-Angebotspflicht auf Amazon.nl zusammen, also die eigenen NL-Angebote auf vollständige Übersetzung, Bilder und Keywords prüfen, statt sie nur pro forma freizuschalten.

Seller Central15. Sept. 2026via About Amazon

Prime Big Deal Days am 6. und 7. Oktober, Deal-Anmeldung bis 22. September offen

Amazon hat die Prime Big Deal Days offiziell auf den 6. und 7. Oktober 2026 gelegt, 48 Stunden mit Deals für Prime-Mitglieder in 22 Ländern, darunter Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen und Großbritannien, wobei die Termine je Land abweichen können. Parallel hat Amazon laut einem Seller-Central-Hinweis vom 8. September die Einreichungsfrist für Best Deals, Blitzangebote, Prime-exklusive Rabatte und Coupons um 14 Tage bis zum 22. September verlängert; die Gebühren bleiben bei 100 USD je Aktion plus 1,5 Prozent vom Aktionsumsatz, der Frühbucherrabatt ist verfallen. To-do: Deal-Kandidaten bis spätestens 22. September einreichen, die Frist im eigenen Marktplatz in Seller Central gegenprüfen und das PPC-Budget für den 6. und 7. Oktober vorab anheben, damit Kampagnen an den Aktionstagen nicht mittags leerlaufen.

Advertising10. Sept. 2026via PPC Land

Amazon DSP schaltet Anzeigen in ChatGPT: US-Pilot ohne Messwerte

Amazon und OpenAI haben am 10. September einen US-Piloten gestartet, mit dem Einkäufer über die Amazon DSP Anzeigen innerhalb von ChatGPT ausspielen können, ohne dass Amazon die Fläche selbst betreibt; als erster Werbungtreibender testet Delta Vacations das dialogische Anzeigenformat. Offen bleibt genau das, woran Retail-Budgets hängen: Amazon nennt bisher weder, wie eine Impression im Dialog gemessen wird, noch wie sie gegen andere DSP-Platzierungen entdoppelt oder einem Kauf zugeordnet wird, und auch zu Preisen und Zugangskriterien gibt es keine Angaben. To-do: als Beobachtungsposten führen und kein Budget aus laufenden DSP-Linien umschichten, bevor Amazon Attribution, Deduplizierung und Preislogik belegt, denn für deutsche Konten ändert sich vorerst nichts, weil der Pilot auf die USA begrenzt ist.

Legal & Compliance10. Sept. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Garantielabel ab 27. September: so setzen die Marktplätze es um

Onlinehändler-News hat am 10. September aufgeschlüsselt, wie die Marktplätze das ab dem 27. September verpflichtende Gewährleistungs- und Garantielabel technisch umsetzen: Amazon blendet den Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung automatisch auf allen EU-Produktseiten ein und erzeugt das GARAN-Label nur dort, wo Händler strukturierte Daten zu Marke, Modell und Garantiedauer liefern, also nur bei Herstellergarantien über zwei Jahre. Kaufland zeigt das Label automatisch im unteren Teil der Produktseite und zieht die Angaben aus Verkäuferportal, CSV, XML oder API, Kleinanzeigen erzeugt es über einen integrierten Editor, und eBay hatte sich bis zur Veröffentlichung nicht geäußert. Entscheidend für die Praxis: Die Abmahnung trifft trotz Plattform-Automatik den Verkäufer, deshalb bis zum 27. September je beworbener Herstellergarantie Marke, Modellnummer und Dauer sauber in die Angebotsdaten schreiben und anschließend auf der Produktseite gegenprüfen, ob Hinweis und Label tatsächlich erscheinen.

Legal & Compliance9. Sept. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

OLG Hamburg: Wish haftet als Täter für gefälschte Markenware

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 27. August 2026 (Az. 5 U 58/25) entschieden, dass der Marktplatz Wish für gefälschte GHD-Markenware nicht als neutraler Hoster, sondern als Täter haftet: Die Angebote liefen im einheitlichen Plattform-Layout, der jeweilige Verkäufer war für Kunden nicht erkennbar, und die AGB erlaubten der Plattform, Preise eigenständig anzupassen. Als Kenntnis der Fälschungen rechnete das Gericht der Plattform an, dass sie ein eigenes Prüfprogramm betreibt und Ware im Wert von 200 bis 300 Euro dort für rund 35 Euro angeboten wurde; GHD erhält Schadensersatz plus Auskunft über Verkäufer und Absatzzahlen. To-do für Markeninhaber: Bei Fälschungen der eigenen ASINs nicht nur die anonymen Verkäufer angehen, sondern die Plattform mitadressieren, und dafür Seitenlayout, fehlende Verkäuferkennzeichnung und den Preisabstand zum Original per Screenshot dokumentieren, solange das Angebot noch online ist.

Legal & Compliance8. Sept. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

PPWR: Bundesregierung will EU-Registrierungspflicht bis 2028 vertagen

Die Bundesregierung hat am 8. September vorgeschlagen, Teile der seit dem 12. August 2026 geltenden EU-Verpackungsverordnung zu vertagen: Die Pflicht, sich für Versandverpackungen in jedem EU-Land einzeln zu registrieren, soll erst greifen, wenn die EU-Kommission ein einheitliches Registrierungssystem bereitstellt, frühestens Mitte 2028. Zusätzlich sollen Händler mit weniger als 10 Tonnen Verpackungsabfall pro Jahr und EU-Land davon befreit werden, in jedem Land einen eigenen Bevollmächtigten zu benennen, weil dessen Kosten bei kleinen Mengen regelmäßig über dem Warenwert liegen. Entscheidend für die Praxis: Das ist ein Vorschlag und kein geltendes Recht, Rat und Parlament müssen noch zustimmen, und bis dahin bleibt die Rechtslage seit dem 12. August unverändert, auch wenn die EU-Kommission den Mitgliedstaaten Zurückhaltung bei der Ahndung empfohlen hat. To-do: laufende Registrierungen und Bevollmächtigten-Verträge nicht kündigen, neue Länder-Verträge aber nur dort abschließen, wo der Versand sie wirklich erzwingt, und das eigene Verpackungsvolumen je Land ab sofort dokumentieren, damit die 10-Tonnen-Schwelle später belegbar ist.

Seller Central8. Sept. 2026via PPC Land

Amazon Business Deals: Rabatte für 11 Mio. Geschäftskunden in 10 Ländern

Amazon hat Business Deals freigeschaltet, einen eigenen Rabatttyp nur für registrierte Geschäftskunden, der über das Preisnachlass-Werkzeug in Seller Central läuft und auf den Business-Preis statt auf den öffentlichen Listenpreis rechnet; verfügbar ist er in zehn Marktplätzen, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien, mit Zugang zu nach Amazon-Angabe über 11 Millionen registrierten Geschäftskonten. Teilnahmefähig sind nur Angebote mit hinterlegtem Business-Preis, Zustand neu und mindestens 3,5 Sternen, der Mindestrabatt liegt bei 10 Prozent und in Hochphasen wie Prime Big Deal Days, Black Friday und Cyber Monday bei 15 Prozent, die Laufzeit reicht von einer Stunde bis zu 30 Tagen. To-do: vor dem Q4-Geschäft prüfen, welche ASINs überhaupt einen Business-Preis tragen, den Deckungsbeitrag je Artikel gegen den zusätzlichen B2B-Rabatt rechnen, statt den Consumer-Deckungsbeitrag zu unterstellen, und die zusätzliche Ausspielung per Mail und Push, die bis zum 31. Dezember 2026 ohne ausgewiesene Zusatzkosten läuft, nur auf Artikel legen, bei denen Mengenabsatz den Margenverlust trägt.

Fees & Pricing8. Sept. 2026via CEP Research

Amazon Shipping: Peak-Zuschläge für die US-Saison stehen fest

Amazon Shipping, der eigene Paketdienst für Händlerversand, hat am 8. September die Peak-Zuschläge für den US-Markt veröffentlicht: Sie laufen vom 25. Oktober 2026 bis zum 16. Januar 2027, die höchste Stufe greift vom 22. November bis zum 26. Dezember. In der Hochphase steigt der Mengenzuschlag je Paket von 0,50 auf 0,75 US-Dollar, die Zusatzbearbeitung von 8,75 auf 11,90 US-Dollar, der Großpaketzuschlag von 96,25 auf 117,50 US-Dollar und der Zuschlag für Extra-Schwergut von 530 auf 590 US-Dollar, jeweils automatisch oben auf die vertraglich vereinbarten Raten und ausschließlich im US-Geschäft, denn für Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien und Indien führt Amazon Shipping eigene Preislisten. To-do: Diese Zuschläge sind von der FBA-Peak-Gebühr ab dem 15. Oktober getrennt zu rechnen, also für den US-Händlerversand je Paketklasse in die Q4-Kalkulation nehmen und sperrige oder schwere Artikel gegen die 117,50 beziehungsweise 590 US-Dollar prüfen, bevor sie in der Hochphase in den Versand gehen.

Legal & Compliance7. Sept. 2026via Wortfilter

Marktplatzverbot in Hersteller-AGB: wann Händler es ignorieren dürfen

Wortfilter ordnet am 7. September ein, wann ein Marktplatzverbot in Hersteller-AGB einen Händler tatsächlich bindet: Seit dem 1. Juni 2022 erlaubt die EU-Vertikal-GVO solche Plattformverbote grundsätzlich, solange weder Lieferant noch Abnehmer über 30 Prozent Marktanteil liegen, zulässig heißt aber nicht automatisch durchsetzbar. Wer beim Hersteller nicht mehr einkauft, wird von neu eingeführten AGB nicht erfasst, und für vorhandene Restbestände greift die markenrechtliche Erschöpfung, weil die Ware mit dem Erstverkauf aus der Kontrolle des Herstellers fällt; zusätzlich angreifbar sind Verbote, wenn der Hersteller selbst auf den Plattformen verkauft, die Regel ungleich anwendet oder Preisvergleichsseiten gleich mitverbietet. To-do: bei einer Löschaufforderung keine Compliance bestätigen, die beendete Lieferbeziehung und den Restbestand kurz schriftlich festhalten, Einkaufsbelege für die verbliebene Ware sichern und gegenüber der Plattform mit der Erschöpfung argumentieren, statt das Angebot vorsorglich zu beenden.

Legal & Compliance7. Sept. 2026via Novadata Seller News

Haftpflicht ab dem ersten Verkauf: neue Pflicht ab 2. November

Amazon streicht zum 2. November 2026 die Umsatzschwelle für die Haftpflichtpflicht in den Kategorien mit erweiterten Sicherheitsanforderungen (enhanced safety): Wer dort listet, braucht die Deckung ab dem ersten Verkauf und nicht erst ab 10.000 US-Dollar Monatsumsatz. Gefordert sind 1 Million US-Dollar je Schadensfall und in der Jahressumme, höchstens 10.000 US-Dollar Selbstbehalt und Amazon.com Services LLC als mitversicherte Partei, wobei die Police das gesamte Amazon-Sortiment abdecken muss und nicht nur die regulierten Artikel; die Fachpresse zählt elf betroffene Kategorien, darunter Kinderprodukte, Nahrungsergänzung, Kosmetik, Artikel mit Lithium-Batterien, kleine Küchengeräte, Matratzen und Reifen, und Verkäufer mit Sitz in Festlandchina müssen neue Policen über Amazons Insurance Accelerator abschließen. To-do: das Sortiment inklusive inaktiver und ausgelaufener ASINs gegen die Kategorienliste abgleichen, den Versicherungsstatus in Seller Central prüfen und Angebote einholen, denn die Prämie trifft vor allem Konten mit nur wenigen Artikeln in einer betroffenen Kategorie und kann dort einzelne Langläufer unrentabel machen.

Legal & Compliance4. Sept. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

PPWR-konform als Werbeaussage: Abmahnrisiko statt Verkaufsargument

Onlinehändler-News stellt am 4. September klar, dass Werbung mit PPWR-konform, mit Formulierungen wie dieser Shop erfüllt die EU-Verpackungsverordnung oder mit selbst gebauten Öko-Siegeln wettbewerbswidrig ist, weil das UWG es untersagt, eine gesetzliche Pflicht als besonderen Vorteil zu verkaufen; die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in der gesamten EU. Erlaubt bleibt nur, was über das gesetzliche Minimum hinausgeht und belegbar ist, etwa eine höhere Rezyklatquote als vorgeschrieben, während vage Aussagen wie klimafreundliche Verpackung oder Zukunftsversprechen ohne veröffentlichten Umsetzungsplan angreifbar sind. To-do: bis zum 27. September Listings, A+ Inhalte, Verpackungsaufdrucke und Versandbeilagen nach Nachhaltigkeitsaussagen durchsehen, jede verbleibende Aussage mit Zertifikat und Geltungsbereich hinterlegen und alles streichen, was nur die geltende Rechtslage wiedergibt.

Legal & Compliance4. Sept. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

LG Hamburg: Versiegelte Hygieneartikel sind vom Widerruf ausgeschlossen

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 27. März 2025 (Az. 327 O 222/24) elektrische Zahnbürsten als Hygieneartikel eingestuft: Wird die versiegelte Verpackung nach der Lieferung geöffnet, erlischt das Widerrufsrecht. Maßgeblich ist laut Gericht nicht die objektive Gesundheitsgefahr, sondern der direkte Kontakt mit keimübertragenden Körperstellen und die Verkehrsauffassung, ob Kunden ein geöffnet zurückgesendetes Gerät überhaupt noch benutzen würden; die Begründung dürfte auf Rasierer, Epilierer und Scherköpfe übertragbar sein, entschieden ist das für diese Artikel aber nicht. To-do: bei den betroffenen ASINs prüfen, ob die Verpackung tatsächlich eine erkennbare Versiegelung trägt, denn eine bloße Umverpackung reicht dem Gericht nicht, und den Hinweis auf den Ausschluss sichtbar auf das Siegel sowie in die Widerrufsbelehrung nehmen, bevor die Retouren aus dem Q4-Geschäft auflaufen.

Legal & Compliance4. Sept. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Abmahnungen: falsche GPSR-Herstellerangaben treffen Marktplatzhändler

Der Abmahnmonitor vom 4. September listet drei Fälle mit direktem Marktplatzbezug: Ledlenser geht gegen einen Händler vor, der eine falsche Herstellerwebsite nach GPSR angegeben, abweichende Lieferzeiten genannt und fremde Produktfotos sowie Texte übernommen hat, der Verband Sozialer Wettbewerb fordert 416,50 Euro wegen fehlender Biozid-Warnhinweise, fehlender Gefahrenkennzeichnung und Grundpreise, und Lauterer Wettbewerb verlangt 357 Euro wegen widersprüchlicher Energieeffizienzklassen bei Leuchtmitteln. Bemerkenswert ist, dass keine große GPSR-Welle rollt, sondern einzelne Dokumentationsfehler abgemahnt werden, und genau die entstehen beim Anlegen von Listings über Vorlagen und ungeprüfte Lieferantendaten. To-do: die GPSR-Felder je ASIN gegen die offiziellen Herstellerangaben abgleichen, Grundpreise und Pflichthinweise in sensiblen Kategorien wie Biozide und Leuchtmittel stichprobenartig prüfen und ausschließlich eigene oder schriftlich lizenzierte Produktbilder verwenden.

Advertising3. Sept. 2026via EcommerceBytes

Amazon im YouTube-Shopping: Creator taggen Produkte direkt im Video

Amazon ist seit dem 3. September 2026 Teil des YouTube Shopping Affiliate-Programms: Creator können Amazon-Produkte direkt in Videos, Shorts und Livestreams markieren, entweder manuell aus einer noch begrenzten Produktauswahl oder per Auto-Tagging, bei dem YouTube passende Artikel selbst erkennt. Für Marken fällt damit der Umweg über den Link in der Videobeschreibung weg, gleichzeitig dämpfen erste Rückmeldungen aus der Affiliate-Szene die Erwartung: Die taggbare Auswahl ist klein, die Conversion über YouTube-Tags bisher niedrig, und Creator brauchen volle Kanal-Monetarisierung plus Teilnahme an mehreren Programmen. To-do: Prüfen, ob die eigenen ASINs überhaupt taggbar sind, bestehende Creator-Kooperationen auf das neue Format umstellen und den YouTube-Traffic sauber vom übrigen Off-Amazon-Traffic trennen, bevor Budget in diesen Kanal wandert.

Advertising2. Sept. 2026via PPC Land

Amazon DSP unterstützt VAST 4 auf Fremdinventar in 34 Ländern

Amazon DSP hat am 2. September die Unterstützung für VAST 4.0 bis 4.3 auf Drittanbieter-Inventar in 34 Ländern freigeschaltet, darunter die USA, Kanada, Mexiko, Brasilien, 17 europäische Märkte, sieben Länder im Nahen Osten und sechs im asiatisch-pazifischen Raum. Der Bieter liest je Impression aus, welche Version der Videoplayer des Publishers beherrscht, und liefert die höchste kompatible aus; Publisher auf VAST 2 oder 3 bekommen weiterhin diese Version, eine Migration, eine Frist oder eine Umstellung im Kampagnen-Setup gibt es nicht. Neu buchbar wird damit Premium-Videoinventar von Publishern, die VAST 4 voraussetzen, allerdings bleiben Amazons eigene Flächen wie Stores und Fire TV bei VAST 2/3, weshalb Events aus beiden Inventartypen in unterschiedlichen Schemata anfallen. To-do: nichts umstellen, aber bei Video-Kampagnen über beide Inventartypen die Messwerte getrennt auswerten, damit ein reiner Reichweitenzuwachs nicht als Performance-Effekt gelesen wird.

Legal & Compliance1. Sept. 2026via Shopbetreiber-Blog (Trusted Shops)

Frankreichs Fast-Fashion-Gesetz gilt: neue Pflichten für Amazon.fr

Seit dem 1. September 2026 greift das französische Fast-Fashion-Gesetz vom 8. Juli 2026 und moduliert die EPR-Ökobeiträge auf Textilien nach Sortimentsbreite, Angebotsfrequenz und Reparierbarkeit: 2026 liegt der Malus bei 0,25 bis 12 Euro je Artikel und steigt bis 2030 auf 2 bis 20 Euro. Betroffen ist jeder, der Kleidung, Schuhe oder Heimtextilien nach Frankreich verkauft, unabhängig vom Firmensitz, dazu kommen die Pflicht zur Angabe der Herstellungsorte direkt neben dem Preis in gleicher Schriftgröße, ein in Frankreich ansässiger Bevollmächtigter für die EPR-Abwicklung und ab dem 1. Januar 2027 ein Werbeverbot für Ultra-Fast-Fashion samt Verbot der Gratis-Werbung, das auch Influencer trifft. To-do: die Textil-ASINs auf Amazon.fr auflisten, mit dem EPR-Dienstleister klären, ob die neue Modulation die eigene Kalkulation trifft, den französischen Bevollmächtigten schriftlich bestätigen lassen und die Herstellungsort-Angabe in die Produktseiten einplanen, denn die konkreten Schwellenwerte kommen erst über die Durchführungsverordnungen nach.

Legal & Compliance1. Sept. 2026via ad-hoc-news

Cyber Resilience Act: ab 11. September gilt die 24-Stunden-Meldepflicht

Ab dem 11. September 2026 verlangt der EU Cyber Resilience Act eine dreistufige Meldung für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle: Frühwarnung binnen 24 Stunden nach Entdeckung, ausführlicher Bericht binnen 72 Stunden, Abschlussbericht nach der Behebung, bei Verstößen drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Entscheidend für Marktplatzhändler ist die Rolle, nicht das Produktionsland: Wer ein vernetztes Produkt unter eigener Marke verkauft oder wesentlich verändert, gilt als Hersteller und trägt die volle Meldepflicht, während der reine Weiterverkauf fremder Markenware die leichteren Händler- oder Importeurspflichten auslöst, und die Pflicht greift auch für Ware, die längst am Markt ist. To-do: das Sortiment nach Artikeln mit digitalen Funktionen filtern (Bluetooth, WLAN, App-Anbindung, USB-Datenübertragung), je Artikel die eigene Rolle festhalten, einen Meldeweg mit benanntem Verantwortlichen aufsetzen und Lieferanten vertraglich auf Sicherheitsupdates verpflichten, bevor am 11. Dezember 2027 die volle Konformitätsbewertung folgt.

FBA & Logistics1. Sept. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Pan-EU-FBA ab 3. September: ohne Angebot auf Amazon.nl fällt der Vorteil weg

Ab dem 3. September 2026 verlangt Amazon für Pan-EU-FBA ein aktives Angebot auf Amazon.nl, und zwar für alle Artikel im Programm statt wie bisher nur für die seit Mitte 2025 neu hinzugefügten; Belgien folgt zum 26. Februar 2027, dort zunächst nur für Neuanmeldungen. Ein eigener Lagerstandort in den Niederlanden ist nicht nötig, es zählt allein das aktive Listing, und Ausnahmen greifen für Artikel, die dort nicht verkauft werden dürfen, die Kennzeichnungsvorgaben nicht erfüllen oder für die noch gar keine Produktdetailseite existiert. To-do: vor dem 3. September die Pan-EU-ASINs gegen den .nl-Katalog abgleichen und fehlende Angebote anlegen, denn ohne aktives NL-Angebot fällt der betroffene Artikel aus der Pan-EU-Kalkulation und wird grenzüberschreitend über das European Fulfilment Network abgerechnet, was die Versandkosten je Einheit spürbar anhebt.

Advertising31. Aug. 2026via My Amazon Guy

Sponsored Brands: Product Collections laufen aus, Collections folgen

Das klassische Product-Collection-Format von Sponsored Brands mit Markenlogo, eigener Headline und Lifestyle-Bild wird abgelöst: Seit dem Rollout am 28. Januar 2026 laufen neue Kampagnen als Sponsored Brands Collections mit drei bis zehn ASINs, ohne Lifestyle-Bild und mit optionalem Logo, wahlweise als Manual Collection mit Keyword- und Produkt-Targeting oder als Automatic Collection, bei der Amazons KI die Produktauswahl übernimmt und nur Keyword-Targeting bleibt. Laut My Amazon Guy werden ab September 2026 neu angelegte Product Collections automatisch in Manual Collections umgewandelt, der Ad Optimizer legt keine Product Collections mehr an, und im Januar 2027 wird das alte Format ganz abgeschaltet, während bestehende Kampagnen bis dahin weiterlaufen. To-do: Die laufenden Sponsored-Brands-Kampagnen auf Product Collections durchsehen, aktuelle Bulk-Vorlagen ziehen, weil sich die Spalten für das neue Format ändern, und pro Produktlinie entscheiden, ob manuelle oder automatische Auswahl gefahren wird, bevor die Umstellung erzwungen kommt.

Advertising31. Aug. 2026via PPC Land

FTC verklagt Amazon: 20 Milliarden Dollar verdeckte Werbeaufschläge

Die FTC und 22 US-Bundesstaaten haben Amazon am 31. August vor dem Bundesgericht in Seattle verklagt (Az. 2:26-cv-03097): Der Konzern soll seine Anzeigenauktionen seit 2019 um einen intern als soft reserve price bezeichneten Aufschlag verdeckt erhöht und rund 1,2 Millionen Werbekunden etwa 20 Milliarden Dollar zu viel berechnet haben, obwohl er die Auktion nach außen als Zweitpreisverfahren beschrieb. Laut Klageschrift stieg der Anteil der Klicks, die zum vollen Eigengebot abgerechnet wurden, von 4 Prozent Ende 2020 auf 79,1 Prozent im Jahr 2024, bei Sponsored Brands zahlten Gewinner 2024 in der Hälfte der Fälle genau ihr eigenes Gebot; Amazon widerspricht und verweist auf inflationsbereinigt stabile Klickpreise. Formal betrifft das Verfahren nur US-Konten, die Gebotslogik dahinter ist aber dieselbe. To-do: Gebote nicht als reines Zweitpreis-Modell kalkulieren, den tatsächlich gezahlten CPC je Kampagne gegen das gesetzte Maximalgebot messen und automatische Gebotsanpassungen mit harten Obergrenzen deckeln.

Legal & Compliance31. Aug. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

LG Düsseldorf: Streichpreis mit UVP darf nicht wie ein Rabatt wirken

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 (Az. 38 O 219/25) entschieden, dass ein durchgestrichener UVP nicht den Eindruck einer echten Preissenkung erwecken darf; im Fall ging es um einen Badspiegel, der mit 55 Prozent sofort sparen gegen den höheren Herstellerpreis beworben wurde. Der Vergleich mit der UVP bleibt zulässig, muss aber klar als Vergleich und nicht als Reduzierung erkennbar sein, denn sobald mit einer Senkung geworben wird, ist nach Preisangabenverordnung der niedrigste Preis der letzten 30 Tage die Bezugsgröße; die Rechtsprechung ist dabei uneinheitlich, das OLG Köln entschied im Mai 2026 zugunsten eines Händlers. To-do: Deals, Coupons, Listing-Bilder und A+ Grafiken auf Prozentangaben und Sparen-Formulierungen neben Streichpreisen durchsehen und diese entweder sauber auf den 30-Tage-Tiefstpreis beziehen oder die UVP neutral als Vergleichswert ausweisen.

Legal & Compliance31. Aug. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

GPSR: Wer unter eigener Marke fertigen lässt, ist der Hersteller

Nach der GPSR gilt als Hersteller, wer selbst produziert oder unter eigenem Namen beziehungsweise eigener Marke produzieren lässt, und das trifft laut Onlinehändler-News auch auf Print-on-Demand zu: Steht der eigene Name auf dem Textiletikett, trägt der Händler die vollen Herstellerpflichten. Dazu gehören die Risikobewertung, deren Dokumentation sowie Name, Anschrift und Kontaktweg auf oder am Produkt und zusätzlich im Listing; eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil die Kennzeichnung vom jeweiligen Dienstleister abhängt. To-do: Beim Druck- oder Fulfillment-Dienstleister schriftlich klären, wer als Hersteller auftritt und wer die Risikobewertung führt, und dieselbe Frage für jede Eigenmarke stellen, die extern gefertigt wird, denn dort gilt die Regel genauso.

Seller Central31. Aug. 2026via PPC Land

Konto weg trotz reaktiviertem ASIN: Sabotage über Käuferkonten

Ein britischer Händler dokumentiert in den Seller-Central-Foren einen zweiwöchigen Angriff über Käuferkonten mit Scheinbestellungen, Erstattungsanfragen, Ein-Stern-Bewertungen und Fälschungsbeschwerden; die gesperrte ASIN wurde nach Vorlage der Rechnungen wieder freigeschaltet, drei Tage später deaktivierte Amazon mit derselben Begründung das komplette Verkäuferkonto. Ein Amazon-Moderator hat den Mechanismus im Forum selbst benannt: Rechnungen belegen die Echtheit der Ware, nicht aber die Vertriebsberechtigung, und solange eine Marke die vorherige schriftliche Autorisierung verlangt, bleibt das Konto in Prüfung, obwohl das Angebot längst wieder online ist. Es handelt sich nicht um einen Einzelfall, sondern um ein bekanntes Muster, und einen Schutzstatus für nachweislich angegriffene Konten gibt es nicht. To-do: Für jede fremde Marke im Sortiment eine schriftliche Vertriebsautorisierung des Rechteinhabers ablegen, nicht nur Einkaufsrechnungen, auffällige Bestell- und Bewertungsmuster laufend dokumentieren, und bei einer ASIN-Freischaltung nicht entwarnen, sondern die Kontoprüfung als eigenständigen Vorgang mit vollständiger Lieferkettendokumentation nachfassen.

Legal & Compliance31. Aug. 2026via PPC Land

EPR-Beschwerde in Brüssel: Bevollmächtigte machen 70 bis 90 Prozent aus

Ein Ein-Personen-Händler aus Den Haag hat der EU-Kommission vorgerechnet, was grenzüberschreitende Verpackungs-Compliance einen Kleinstbetrieb wirklich kostet: rund 4.300 Euro Gesamtaufwand für 130 Euro tatsächliche Öko-Gebühren in neun Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Frankreich, Spanien und Österreich. Kostentreiber sind nicht die mengenabhängigen Lizenzentgelte, sondern die Pauschalen für den Bevollmächtigten von 150 bis 1.000 Euro je Land und Jahr, die vollkommen volumenunabhängig anfallen und in jedem Land mit Vertreterpflicht 70 bis 90 Prozent der Rechnung ausmachen. Rechtlich ändert sich vorerst nichts, die Eingabe fordert eine einheitliche De-minimis-Schwelle, die Anerkennung einer Registrierung für kleine grenzüberschreitende Mengen, eine Ausnahme für Kleinstunternehmen und einen einzigen EU-Registrierungspunkt statt 27 nationaler Portale. To-do: Die eigenen EPR-Kosten je Land in Vertreterpauschale und mengenabhängige Lizenz aufsplitten und jedes Land mit geringem Absatz daraufhin prüfen, ob der Umsatz die reinen Fixkosten überhaupt trägt, denn genau diese Rechnung entscheidet über Weiterverkauf oder geordneten Rückzug aus einem Marktplatzland.

FBA & Logistics29. Aug. 2026via EcommerceBytes

Sub Same Day: Amazon lässt Verkäufer um die 2-Stunden-Lieferung bieten

Amazon öffnet sein Sub-Same-Day-Netz, das rund um 2.300 US-Metropolregionen in zwei bis fünf Stunden liefert, gegen Aufpreis für zusätzliche Artikel: Verkäufer geben ein Gebot je Einheit ab und zahlen nur für Einheiten, die tatsächlich über SSD versendet werden. Die bisherige kostenlose Aufnahme nach Amazons eigenen Nachfragesignalen bleibt bestehen, das Gebot kauft also nur Platz für Artikel, die Amazon von sich aus nicht ins Netz nimmt; als Argument nennt Amazon rund 12 Prozent zusätzlichen Absatz, was Berater angesichts der Gebotskosten für unbelegt halten. Für deutsche Konten ist das noch nicht relevant, das Muster aber sehr wohl, denn Liefergeschwindigkeit wird damit vom Ergebnis der eigenen Logistik zur bezahlten Platzierung. To-do: Wer in den USA verkauft, testet das Gebot auf wenigen Schnelldrehern mit hoher Marge und misst gegen eine Kontrollgruppe, ob der Absatz wirklich zusätzlich entsteht oder nur teurer aus dem Standardversand abwandert.

Legal & Compliance28. Aug. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

LG Düsseldorf: Amazon darf Konten nicht ohne konkrete Begründung sperren

Das Landgericht Düsseldorf hat Amazon am 30. Juni 2026 per einstweiliger Verfügung untersagt, das Kindle-Direct-Publishing-Konto einer Selfpublisherin in der bisherigen Form zu sperren (Az. 36 O 77/26 Kart): Der pauschale Verweis auf Richtlinienverstöße reicht nicht, wenn Amazon weder den betroffenen Titel noch die konkrete Regel nennt und keine echte Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Tragend ist die kartellrechtliche Einordnung, denn das Gericht sieht Amazon im Selfpublishing als marktbeherrschend und wertet die Sperrpraxis in dieser Form als Missbrauch, ein Argumentationsmuster, das sich auf Verkäuferkonten übertragen lässt. To-do: Bei jeder Sperrung oder Deaktivierung zuerst prüfen, ob die Mitteilung konkrete ASINs und Regelverstöße benennt, den kompletten Schriftwechsel samt Screenshots und Umsatzausfall dokumentieren und statt mehrerer schneller Appelle einen strukturierten Plan of Action einreichen.

Legal & Compliance28. Aug. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Abmahnung über 1.202 Euro: gebrauchtes iPhone als "neu" verkauft

Der Abmahnmonitor vom 28. August führt einen Fall, der jeden Händler mit Retouren oder Vorführware trifft: Ein als "neu" eingestelltes iPhone war bereits aktiviert, die Handy Deutschland GmbH mahnte über die Kanzlei Scholz mit 1.202,61 Euro ab. Neu heißt unbenutzt, und wer geöffnete, aktivierte oder zurückgesendete Ware ohne Zustandshinweis als neu listet, liefert die Abmahnung frei Haus, auf Amazon genauso wie auf eBay. To-do: Retouren vor dem Wiedereinstellen auf Aktivierung und Gebrauchsspuren prüfen und im Zweifel mit klarer Zustandsbeschreibung listen; die zweite Meldung des Monitors, erneut Tierfutter mit Gesundheitsaussagen für 1.372,78 Euro, ist Anlass, den eigenen Katalog nach Formulierungen wie schmerzlindernd zu durchsuchen.

Legal & Compliance28. Aug. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Green Claims und "DSGVO-konform": Werbeversprechen mit Abmahnrisiko

Zwei Formulierungen aus dem Versandalltag gelten laut Onlinehändler-News als aktuelle Abmahnkandidaten nach dem UWG: "zertifiziert umweltfreundlich" für Versandverpackungen, ohne zu benennen, wer was zertifiziert hat, und "DSGVO-konformer Versand", weil damit eine gesetzliche Pflicht als Kundenvorteil verkauft wird. Ab September ziehen die EU-Regeln zu Umweltaussagen zusätzlich an, dann braucht jede grüne Aussage einen konkreten Nachweis, es ist dieselbe Reform, aus der auch das Garantielabel zum 27. September stammt. To-do: Listings, A+ Inhalte und Verpackungsaufdrucke nach Öko-Claims und Selbstverständlichkeiten durchsuchen, jede verbleibende Umweltaussage mit Zertifikat und Geltungsbereich hinterlegen und alles streichen, was nur die geltende Rechtslage wiedergibt.

Legal & Compliance27. Aug. 2026via Novadata Seller News

Kanadas Gegenzölle ab 8. September treffen Remote Fulfillment

Nachdem die USA am 22. August Zölle von 50 Prozent auf kanadische Waren erhoben haben, ziehen Kanadas Gegenzölle zum 8. September nach, unter anderem auf Elektronik, Haushaltsgeräte, Stahl und Papier. Interne Unterlagen zeigen, dass Amazon seinen kanadischen Direktimport bereits von den USA nach China verlagert, ein Weg, den Dritthändler so nicht nachbauen können. Wer über Remote Fulfillment aus US-Lagern nach Kanada liefert, zahlt den Zoll künftig pro Bestellung statt einmal beim Wareneingang: Vor dem 8. September die betroffenen SKUs nach Ursprungsland und HS-Code durchgehen, die Stückkosten neu rechnen und den Zoll separat buchen statt in den COGS zu vergraben, sonst wirkt der Margeneinbruch Wochen später wie ein PPC-Problem.

FBA & Logistics24. Aug. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Prime ab 7. September: Amazon hebt die Lieferquoten für Händler an

Ab dem 7. September 2026 zieht Amazon die Prime-Richtlinien in Deutschland an: Bei Standardgrößen und Niedrigpreisartikeln müssen 15 statt 10 Prozent der Lieferungen binnen eines Tages ankommen und 50 statt 45 Prozent binnen zwei Tagen, die 80-Prozent-Marke für vier Tage bleibt unverändert. Betroffen sind Amazon Retail, FBA-Nutzer und Selbstversender gleichermaßen, und genau darin liegt der Haken, denn verspätete FBA-Sendungen schlagen auf die Prime-Kennzahlen des Verkäufers durch, obwohl der auf Amazons Fulfillment keinen Zugriff hat. To-do: die Lieferperformance je Versandart jetzt gegen die neuen Schwellen messen, im Selbstversand Cut-off-Zeiten und Carrier-Laufzeiten nachschärfen und bei FBA die Bestandsverteilung prüfen, damit die Ein-Tages-Quote nicht an einem einzigen Lagerstandort hängt.

Legal & Compliance24. Aug. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

OLG Bamberg: Amazons Ranking-Erklärung und Meldeweg sind rechtswidrig

Das Oberlandesgericht Bamberg hat am 24. August auf Klage der Verbraucherzentrale Bayern entschieden (Az. 3 UKl 13/25 e), dass drei Amazon-Funktionen gegen den Digital Services Act verstoßen: die Erklärung der Suchergebnis-Sortierung nach Artikel 27, weil Amazon die Kriterien nur aufzählt statt ihre Gewichtung offenzulegen, der Link "Ein Problem mit diesem Produkt melden" nach Artikel 16, weil er nach Qualitätsmängeln statt nach illegalen Inhalten klingt, und der erzwungene Login für eine solche Meldung, die anonym möglich sein muss. Wichtiger als die drei Einzelpunkte ist die Einordnung: Das Gericht behandelt die DSA-Vorgaben ausdrücklich als Verbraucherschutzrecht, womit Verbandsklagen gegen große Plattformen möglich werden, und der Weg zum BGH ist offen, rechtskräftig ist das Urteil also noch nicht. To-do: am eigenen Amazon-Konto ändert sich zunächst nichts, wer aber parallel einen eigenen Shop betreibt, prüft dort Ranking-Transparenz und Meldewege gegen dieselben DSA-Artikel, und im Markenschutz lohnt der Blick darauf, ob Amazon den Meldeweg für illegale Inhalte nachbessert.

Legal & Compliance24. Aug. 2026via Wortfilter

PPWR: Bei neutralen Versandkartons liegt die EPR-Pflicht beim Hersteller

Seit dem 12. August 2026 hängt die erweiterte Herstellerverantwortung für Versandverpackungen nach der PPWR nicht mehr daran, wer den Karton befüllt, sondern daran, wann die Verpackung ihre endgültige Form erhält: Bei neutralen Standardkartons ist der Kartonhersteller registrierungspflichtig und nicht der Händler, und das gilt laut EU-Kommission auch dann, wenn die Kartons flach geliefert und erst beim Händler aufgerichtet werden. Nur bei bedruckten oder Sonderkartons wird der Händler selbst zum Hersteller, doch der Anbieter karton.eu belehrt seine Kunden weiterhin nach der alten Logik des Verpackungsgesetzes, wonach der Erstbefüller registrieren müsse, was zu doppelten Meldungen und unnötigen Lizenzkosten führt. To-do: von jedem Kartonlieferanten eine schriftliche Bestätigung der eigenen Herstellerregistrierung einholen, neutrale und bedruckte Kartons getrennt dokumentieren und die Systembeteiligung so lange weiterführen, bis die nationalen Behörden ihre Auslegung final festgezogen haben.

Legal & Compliance21. Aug. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Abmahnmonitor: Werbemails, Marktplatzverbote und Health Claims im Visier

Der Abmahnmonitor vom 21. August listet drei Fälle, die Marktplatzhändler direkt betreffen: eine Werbemail ohne vorherige Einwilligung mit 380 Euro Vergleichssumme, eine Aufforderung des Herstellers Mepal an Händler, ihre Angebote bei Amazon und OTTO wegen behaupteter Exklusivvertriebsrechte zu löschen, und eine Forderung des Verbands Sozialer Wettbewerb über 416,50 Euro wegen fehlender Biozid-Warnhinweise und unzulässiger Gesundheitsaussagen wie schmerzlindernd bei Tierfutter. Der zweite Fall ist der interessante, denn eine Marke, die ein Marktplatzverbot behauptet, hat es damit noch lange nicht wirksam durchgesetzt, und wer vorschnell delistet, verschenkt Umsatz ohne rechtliche Not. To-do: den Double-Opt-in-Nachweis für jede Werbemail-Strecke belegbar dokumentieren, bei Delisting-Aufforderungen zuerst die Rechtsgrundlage prüfen lassen statt sofort zu deaktivieren, und die Listings in sensiblen Kategorien wie Biozide, Tierfutter und Nahrungsergänzung auf Pflichthinweise und krankheitsbezogene Aussagen durchgehen.

Seller Central20. Aug. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Amazon zeigt den Preisverlauf jetzt direkt auf der Produktseite

Neben dem Preis taucht in der Amazon-App ein Link "Preisverlauf" auf, der eine von Rufus gespeiste Kurve über einen Monat, drei Monate oder ein Jahr öffnet; damit wandert die Funktion aus dem KI-Assistenten heraus an die Stelle, an der wirklich jeder Käufer sie sieht. Der Rollout läuft bisher nicht auf jedem Artikel und nicht über jeden Kanal, sieht also nach einem A/B-Test vor der Vollfreischaltung aus, und Rufus weist Kunden zusätzlich auf künstlich aufgeblähte Preise und günstigere Alternativen hin. To-do: Aktionslogik je ASIN gegenprüfen, also Streichpreise und Coupons auf einen echten, belegbaren Referenzpreis stellen und kurzfristige Preisanhebungen kurz vor Deal-Phasen streichen, weil sie ab jetzt für jeden Käufer sichtbar in der Kurve stehen.

Legal & Compliance20. Aug. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Garantielabel ab 27. September: neue Pflicht auch für Marktplatzhändler

Ab dem 27. September 2026 verlangt die EU zwei einheitliche Kennzeichnungen im B2C-Verkauf: einen allgemeinen Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung und ein produktbezogenes Garantielabel für freiwillige Haltbarkeitsgarantien, die kostenlos sind, das ganze Produkt abdecken, länger als zwei Jahre laufen und aktiv beworben werden. Rechtsgrundlage sind die Richtlinie (EU) 2024/825 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960; das Label muss farbig, hervorgehoben und vor Vertragsschluss stehen und Dauer, räumlichen Geltungsbereich sowie den Hinweis auf die unberührte Gewährleistung tragen. Unterschätzt wird der Aufwand: Die Angaben müssen je Artikel beim Hersteller eingesammelt und in eine eigene Grafik gegossen werden, und wer eine Garantie im Listing bewirbt, riskiert ohne Label eine Abmahnung wegen vorvertraglicher Informationspflicht. To-do: jetzt die Artikel mit beworbener Herstellergarantie herausziehen, die Garantiedaten beim Lieferanten anfragen und klären, welche Marktplätze das Label selbst generieren, Kaufland hat das bereits angekündigt.

FBA & Logistics20. Aug. 2026via Wortfilter

Amazon startet AWD in Europa, die Preisliste fehlt zum Start

Amazon hat am 20. August Warehousing and Distribution (AWD) in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien freigeschaltet: eine Lagerstufe vor FBA, in der Palettenware pauschal langfristig liegt und automatisch ins europäische FBA-Netz nachgefüllt wird, wodurch sich auch Mengenbeschränkungen im Peak umgehen lassen. Anders als in den USA darf der europäische Bestand ausschließlich Amazon beliefern, und zum Start fehlt eine europäische Preisliste, die Hilfeseiten zeigen laut Händlerforen weiterhin nur US-Sätze; dort stiegen die AWD-Gebühren im Januar 2026 um rund 19 Prozent. To-do: AWD zunächst nur für langsam drehende Pufferware durchrechnen und die Gesamtkosten aus Lagerung, Handling, Transport und Vorbereitung gegen das heutige FBA-Setup stellen, statt auf die Lagerpauschale allein zu schauen, denn ohne veröffentlichte EU-Sätze bleibt jede Kalkulation vorläufig.

Seller Central20. Aug. 2026via EcommerceBytes

INFORM-Act-Rezertifizierung sperrt Konten wegen Dokumenten-Mismatch

Die jährliche Rezertifizierung nach dem US-amerikanischen INFORM Consumers Act läuft dieses Jahr deutlich rauer: Berater melden Sperren wegen kleiner technischer Fehler und abweichender Dokumente, Statusanzeigen, die wochenlang auf "In Bearbeitung" stehen, und Fälle, in denen Amazon eine Privat- statt einer Geschäftsadresse verlangt. Betroffen ist jeder Verkäufer im US-Marktplatz mit mehr als 200 Transaktionen und über 5.000 Dollar Umsatz in zwölf Monaten, und wer die Frist von zehn Werktagen reißt, sitzt in einer automatischen Sperre samt Auszahlungsstopp. To-do: die Benachrichtigungen im Seller Central und die hinterlegte Mailadresse jetzt aktiv überwachen statt auf den Anstoß zu warten, Firmierung, Adresse, Steuernummer und Bankdaten gegen die Handelsregister- und Bankunterlagen Zeichen für Zeichen abgleichen, und die Unterlagen als saubere Scans bereitlegen, damit die zehn Tage nicht für die Beschaffung draufgehen.

FBA & Logistics18. Aug. 2026via Wortfilter

Manipulierte Retourenlabels: Betrugsmasche trifft Amazon-Händler doppelt

Täter listen Markenware auf eBay 10 bis 20 Prozent unter Marktpreis, kaufen sie nach der Bestellung beim Amazon-Händler und lassen direkt an den eBay-Käufer liefern; anschließend melden sie bei Amazon eine Retoure an und manipulieren das Label so, dass das Paket auf eine fremde Adresse umgeleitet wird, der Status aber auf zugestellt springt. Der Händler erstattet, bekommt nie Ware zurück und trägt den Schaden allein, bei mindestens einer Marke summiert sich das auf einen sechsstelligen Betrag; Tests zeigen die Lücke sowohl bei DHL als auch bei Hermes. To-do: Retouren mit abweichender Empfängeradresse oder abweichendem Namen, sehr schnellen Erstattungen und als zugestellt markierten, aber nie eingetroffenen Paketen gezielt auswerten, betroffene Fälle mit Sendungsverlauf dokumentieren, bei Amazon und beim Carrier melden und bei größeren Summen Anzeige erstatten.

Seller Central16. Aug. 2026via EcommerceBytes

Amazon drosselt, wie viele Bewertungen Käufer je Produktseite sehen

Käufer melden seit Wochen, dass Amazon auf Produktseiten nur noch einen Teil der Rezensionen ausspielt, in Einzelfällen acht Stück, und wer mehr sehen möchte, wird auf eine Freigabe von bis zu fünf Werktagen vertröstet; Amazon begründet die Sperre mit der Abwehr von unerlaubtem Daten-Scraping für KI-Tools und spricht von Einzelfällen, an denen bereits gearbeitet werde. Für Händler ist das kein Randthema, denn bei wenigen sichtbaren Bewertungen wiegt jede negative Stimme schwerer, und das Beobachten von Bewertungstrends sowie das Melden missbräuchlicher Rezensionen wird spürbar schwieriger. To-do: die eigenen Top-ASINs im Inkognito-Fenster gegenprüfen, wie viele Bewertungen dort tatsächlich erscheinen, die Conversion der betroffenen Seiten zwei Wochen lang gegen einen unauffälligen Vergleichssatz messen und die zentralen Kaufargumente über Hauptbild, A+ und Bullets absichern, statt sie den Rezensionen zu überlassen.

Legal & Compliance14. Aug. 2026via PPC Land

Amazon führt Schiedsverfahren und Sammelklage-Verzicht wieder ein

Amazon hat seine Nutzungsbedingungen zum 14. August geändert und verpflichtet Kunden in den USA wieder zum individuellen Schiedsverfahren bei JAMS, dazu kommt ein Verzicht auf Sammelklagen; ein Opt-out gibt es nicht, vor dem Verfahren steht eine Frist von 60 Tagen für eine gütliche Einigung, und ab 25 gleichgelagerten Verfahren innerhalb von sechs Monaten greifen Bündelungsregeln. Neu ist außerdem, dass Ansprüche wegen Personen- oder Sachschäden nach dem Recht des Bundesstaats beurteilt werden, in dem der Schaden entstanden ist, und nicht mehr einheitlich nach dem Recht von Washington. To-do: Direkt betroffen ist das Verhältnis Amazon zu Käufern, nicht der Verkäufervertrag, wer aber in den USA verkauft, liest die Streitklauseln im eigenen Business Solutions Agreement gegen und hält Bestell-, Gebühren- und Erstattungsnachweise je SKU sauber vor, weil Produkthaftungsfälle künftig nach lokalem Landesrecht laufen.

Legal & Compliance13. Aug. 2026via Nova Analytics

US-Handelsgericht bestätigt das Aus für die 800-Dollar-Zollfreigrenze

Der US Court of International Trade hat am 13. August entschieden, dass die Abschaffung der 800-Dollar-Zollfreigrenze für Kleinsendungen rechtens war: Das Gericht trennt zwischen dem Entzug eines bestehenden Zollprivilegs und der Schaffung neuer Zollpflichten und sieht nur Ersteres von der Rechtsgrundlage gedeckt. Damit bleiben Sendungen unter 800 Dollar voll verzollt, eine Rückerstattung über dieses Verfahren ist vom Tisch, eine Berufung beim Federal Circuit ist noch möglich; zur Größenordnung: 2024 liefen rund 1,36 Milliarden solcher Sendungen in die USA, etwa drei Viertel davon aus China. To-do: Wer in die USA liefert, nimmt die Hoffnung auf Rückerstattung aus der Margenrechnung, kalkuliert die Landed Costs je Einheit mit den aktuellen Zollsätzen neu und klärt schriftlich, wer Importer of Record ist.

Seller Central13. Aug. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Bug: Listings verschwinden massenhaft aus Seller-Central-Konten

Seit dem Wochenende melden mehrere Händler, dass Produkte ohne Vorwarnung aus ihrem Seller-Central-Bestand verschwinden; die Agentur My Amazon Guy spricht von vielen Berichten über einen Bug, durch den Listings massenhaft aus Konten gelöscht werden. Amazon hat sich bislang nicht offiziell geäußert und nennt keine Zahlen, bei einem ähnlichen Vorfall wurde später ein technisches Problem bestätigt. To-do: erst prüfen, ob die ASIN wirklich gelöscht oder nur unterdrückt ist, denn Unterdrückung hat meist einen inhaltlichen Grund wie Gesundheitsversprechen, Bildfehler oder falsche Kategorie; bei echtem Verlust einen Case mit konkreter ASIN-Liste und Belegen aufmachen und den eigenen Katalogstand als Kopie sichern, solange die Daten noch abrufbar sind.

Legal & Compliance13. Aug. 2026via Wortfilter

EPR-Registrierung in 27 EU-Ländern: Fristen 12. September und 12. November

Ergänzend zu den PPWR-Pflichten, die seit dem 12. August gelten, sind jetzt die nationalen Registrierungsfristen konkret: In Deutschland müssen neu Registrierungspflichtige bis zum 12. September 2026 erstregistrieren, bestehende Registrierungen bis zum 12. November 2026 überarbeitet sein. Wichtig für Versender: Versandkartons zählen seit dem 12. August zu den Transportverpackungen und nicht mehr zu den Verkaufsverpackungen, wer sie im Inland bezieht, ist insoweit von Registrierung und Lizenzierung befreit; die Kosten je Land liegen bei rund 247 bis 877 Euro im Jahr für Bevollmächtigte, Frankreich ist mit 18 EPR-Kategorien der teuerste Markt. To-do: die eigene LUCID-Meldung auf die neue Einordnung der Versandkartons korrigieren, statt sie weiter zu lizenzieren, und je Zielland prüfen, ob eine Registrierung fehlt, denn Amazon, eBay und Kaufland fahren dazu automatisierte Kontrollen hoch.

Seller Central13. Aug. 2026via ecomRanker

Neue Dienstleister-Autorisierung: Agentur-Zugriffe laufen ab 3. September ab

Amazon hat am 10. August die mehrstufige Freigabe über den alten Invite-Prozess abgelöst und stellt Agenturen und Tool-Anbieter auf eine Autorisierung über das Solution Provider Portal um, bei der Händler nur noch die für diesen Dienst freigegebenen Seller-Central-Rollen vergeben. Ab dem 3. September zählt ausschließlich der genehmigte Rollensatz: Rollen, die ein Dienstleister heute faktisch nutzt, aber nicht offiziell genehmigt hat, fallen bei der Neuautorisierung heraus, und Händler, die auf die Aufforderung im September nicht reagieren, lassen sämtliche bestehenden Zugriffe auslaufen. To-do: als Händler die Liste der aktiven Dienstleister-Zugriffe durchgehen und die Amazon-Mail im September nicht im Postfach versauern lassen, als Agentur im Solution Provider Portal prüfen, ob der genehmigte Rollensatz die tägliche Arbeit wirklich abdeckt, und fehlende Rollen über das Service-Registrierungsformular vor dem Stichtag nachziehen.

Advertising12. Aug. 2026via PPC Land

Amazon DSP öffnet GAM-Deals für publisher-gehostete Creatives

Amazon hat am 10. August in der DSP die Option „Publisher-hosted“ für Third-Party-Display- und Video-Creatives freigeschaltet: Damit lassen sich erstmals Programmatic-Guaranteed-Deals aus dem Google Ad Manager buchen, bei denen der Publisher die Werbemittel selbst ausliefert und die für DSP-Käufer bisher gesperrt waren. Verfügbar ist das in 33 Ländern inklusive Deutschland, Österreich und der Schweiz; gegenüber der 34-Länder-Struktur vom 30. Juli fehlt China, und einen Rollout-Zeitplan oder eine Aussage zu Managed-Service-Konten nennt Amazon nicht. To-do: Betroffen sind ausschließlich DSP-Budgets, Sponsored Products und Brands bleiben unberührt. Wer Premium-Umfelder bislang über eine zweite DSP eingekauft hat, prüft jetzt, ob dieses Inventar in die Amazon-DSP wandern kann, und misst gegen die bestehende Buchung, statt blind umzustellen.

FBA & Logistics12. Aug. 2026via Wortfilter

Amazon nimmt Logistikzentrum Zweibrücken vor dem Peak in Betrieb

Amazon hat in Zweibrücken sein viertes Logistikzentrum in Rheinland-Pfalz gestartet, rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft 2026. Auf 51.000 Quadratmetern arbeiten 2.500 Transportroboter mit 32.000 mobilen Regalen, täglich verlassen über 400.000 Einzelartikel das Gebäude, und der Standort ist einer von nur drei deutschen Zentren mit „Made to fit“-Stationen für passgenaue Kartons; geplant sind rund 1.500 Stellen, davon sind 800 besetzt. To-do: Für Händler mit FBA-Bestand im Südwesten heißt zusätzliche Kapazität kurz vor Peak vor allem mehr Luft bei den Mengenbeschränkungen und kürzere Wege zum Kunden. Die eigenen FBA-Kapazitätsgrenzen für das vierte Quartal also jetzt gegenprüfen, bevor die Anlieferfenster eng werden.

Seller Central7. Aug. 2026via EcommerceBytes

Titel-Limit seit 3. August scharf, Item Highlights ab 10. August sichtbar

Amazon hat am 7. August eine FAQ zur neuen Titel-Regel nachgereicht: Das 75-Zeichen-Limit für den Artikelnamen ist seit dem 3. August scharf gestellt (ursprünglich angekündigt war der 26. Juli), dazu kommen 125 Zeichen im Feld Item Highlights, also 200 Zeichen insgesamt. Ab dem 10. August wird das Highlights-Feld auf Desktop und Mobil unter dem Artikelnamen ausgespielt, beide Felder bleiben laut Amazon Sucheingaben, und Titel, die bereits unter 75 Zeichen liegen und der Richtlinie entsprechen, werden nicht von der KI umgeschrieben; seit der Ankündigung im Juni wurden über 984 Millionen Titel angepasst, und die Regel gilt ausdrücklich auch für Amazons eigene Listings. To-do: je Konto prüfen, welche ASINs noch über 75 Zeichen liegen und damit einer automatischen KI-Umschreibung ausgesetzt sind, die Item Highlights selbst befüllen statt Amazon entscheiden zu lassen, und die 14-Tage-Frist nutzen, in der Markeninhaber die KI-Vorschläge vor der Übernahme prüfen können.

FBA & Logistics6. Aug. 2026via PPC Land

TikTok Shop offiziell dokumentiert: FBA-Bestand per MCF ausliefern

TikTok Shop hat am 6. August eine Referenzanleitung veröffentlicht, die den Weg von TikTok-Bestellungen in Amazons Multi-Channel Fulfillment bündelt: Neun Middleware-Apps sind freigegeben, darunter Pipe17, Rithum, WebBee, CedCommerce, ChannelEngine, Order Desk, Lingxing, 4Seller ERP und GeekSeller. Es ist kein neues Produkt, sondern die Verschriftlichung eines bereits möglichen Wegs, gilt vorerst nur für US-Verkäufer und wird dadurch relevant, dass TikTok den eigenen Händlerversand am 25. Februar 2026 abgeschaltet hat; wer schon FBA nutzt, muss auf Amazon-Seite nichts einrichten, sondern nur die App für beide Konten autorisieren. To-do: bei Multichannel-Ambitionen die App-Gebühr gegen den MCF-Preis je Einheit rechnen, bevor der Kanal aufgemacht wird, und im Blick behalten, dass MCF-Bestellungen aus demselben FBA-Bestand gehen wie der Amazon-Umsatz und im Q4 zulasten der eigenen Verfügbarkeit gehen können.

Seller Central5. Aug. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Seller Assistant erklärt jetzt, warum ein Angebot die Buy Box verliert

Amazon hat den Seller Assistant um eine Diagnosefunktion erweitert, die auf Nachfrage begründet, warum ein Angebot nicht das Angebotsfeld gewinnt. Geprüft werden vier Bereiche: Verfügbarkeit und Angebotsbeschränkungen, der eigene Preis im Vergleich zum aktuellen Gewinner, das Lieferversprechen und die regionale Abdeckung; pro Konversation lassen sich bis zu zehn ASINs abfragen, was Muster über mehrere Listings hinweg sichtbar macht. To-do: die Funktion mit der Frage nach dem Angebotsfeld für eine konkrete ASIN testen, aber die Antwort als Hinweis behandeln und gegen die eigenen Daten prüfen, denn sie zeigt nur die Faktoren, die Amazon offenlegt, und nicht die Gewichtung dahinter.

Legal & Compliance4. Aug. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Amazon streicht ab 1. September die freiwillige 30-Tage-Rückgabe

Ab dem 1. September 2026 entfällt in 16 Kategorien die freiwillige 30-Tage-Rückgabe, es bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen; betroffen sind unter anderem Baby, Beauty, Lebensmittel, Möbel, Musikinstrumente, Reifen, Wein, Gepäck, Heimtierbedarf und Garten, unabhängig von der Versandart. Für Bestellungen mit Zustellung bis zum 1. Oktober 2026 gilt übergangsweise weiter die alte Frist, und Amazon blendet die korrekte Frist je Kategorie automatisch auf der Produktseite ein. To-do: die eigenen Rechtstexte zum Widerrufsrecht vor dem 1. September auf die neue Frist prüfen, sonst droht unmittelbar ein Abmahnrisiko, und je Kategorie entscheiden, ob eine freiwillig längere Rückgabefrist als Differenzierung gegenüber Wettbewerbern sinnvoll ist.

Legal & Compliance4. Aug. 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

KI-Bilder im Listing brauchen seit 2. August eine Kennzeichnung im Bild

Seit dem 2. August 2026 greift Artikel 50 der EU-KI-Verordnung auch für Produktbilder, und die Kennzeichnung muss im Bild selbst stehen, nicht im Beschreibungstext. Pflicht ist sie bei fotorealistischen Motiven, die echte Personen, Orte oder Gegenstände nachbilden und wie eine echte Aufnahme wirken; ausgenommen bleiben Infografiken, technische Zeichnungen und Comic-Grafiken sowie einfache Bearbeitungen wie Zuschnitt, Freistellen, Retusche und Farbkorrektur. Das Hauptbild muss echte Produktfotografie zeigen, KI-Lifestyle-Szenen gehören in die Galerie, und Bilder von vor dem 2. August genießen Bestandsschutz, verlieren ihn aber beim erneuten Hochladen. To-do: je ASIN die Galerie durchgehen, betroffene Motive mit einem gut lesbaren Hinweis oben rechts versehen, der nicht von Overlays verdeckt wird, und beim nächsten Bild-Update keine Altbestände unverändert neu hochladen.

Advertising4. Aug. 2026via PPC Land

Sponsored Products laufen ab 10. August auch in Creator-Inhalten

Amazon hat am 4. August die Hilfeseite zu Platzierungen außerhalb von Amazon aktualisiert: Ab dem 10. August können Sponsored-Products-Anzeigen zusätzlich in Inhalten von Creators aus dem Amazon Influencer Programm erscheinen, etwa in Reviews und Guides, und bestehende Kampagnen werden mit ihren aktuellen Geboten und Budgets automatisch eingebucht. Auf Kampagnenebene stehen unter den Einstellungen für Anzeigen außerhalb von Amazon die Optionen Reichweite erhöhen (Standard) und Ausgaben außerhalb von Amazon begrenzen bereit, dazu Ausschlusslisten für einzelne Creator; ausgerollt wird unter anderem in den USA, Kanada, Mexiko, Brasilien, Indien, der Türkei und ausgewählten EU-Ländern, Großbritannien bleibt außen vor. To-do: vor dem 10. August je Konto prüfen, ob die Platzierung dort überhaupt aktiv ist, die Standardeinstellung bewusst bestätigen oder auf Begrenzung stellen und danach Placement-Report und Conversion-Rate gegen die Vorwoche gegenprüfen, denn dieser Traffic bringt keine Suchintention mit.

Legal & Compliance4. Aug. 2026via wortfilter.de

EU-Verpackungsverordnung PPWR: ab 12. August gilt die Konformitätserklärung

Ab dem 12. August 2026 greift die EU-Verpackungsverordnung PPWR ohne Übergangsfrist: Jeder Verpackungstyp braucht dann eine unterzeichnete EU-Konformitätserklärung samt technischer Dokumentation, dazu kommen die Kennzeichnung mit Chargen- oder Seriennummer plus Name und Anschrift von Hersteller oder Importeur sowie neue PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontakt-Verpackungen (25 ppb je Einzelsubstanz, 250 ppb in Summe). LUCID-Registrierung und Systembeteiligung nach VerpackG bleiben unverändert bestehen, verschoben wird die Verantwortung: Wer direkt importiert oder unter eigener Marke verkauft, gilt selbst als Erzeuger und haftet für die Konformität, auch wenn die Verpackung in China produziert wurde. To-do: bis zum Stichtag je Verpackungstyp die Lieferantendaten einholen, die Erklärung ausstellen und ablegen, denn ohne sie darf die Ware danach in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Legal & Compliance3. Aug. 2026via Velocity Sellers

Amazon-Vertrag ab 24. August: keine Abtretung, keine Auszahlung als Sicherheit

Zum 24. August tritt die am 29. Mai angekündigte Änderung des Business Solutions Agreement in Kraft: Ausdrücklich untersagt sind dann die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag sowie die Verpfändung dieser Rechte als Sicherheit. Betroffen sind vor allem Händler mit Revenue-Based-Financing oder Merchant Cash Advance, deren Linie auf künftigen Amazon-Auszahlungen besichert ist, dazu informelle Kontoübernahmen, die den dokumentierten Amazon-Prozess umgehen. To-do: vor dem 24. August die Finanzierungsverträge auf Abtretungs- und Verpfändungsklauseln prüfen, mit dem Kreditgeber auf eine Besicherung über Warenbestand oder allgemeines Betriebsvermögen umstellen und die Q4-Finanzierung früh genug neu aufsetzen.

FBA & Logistics3. Aug. 2026via PPC Land

DHL-Studie: 67 Prozent brechen wegen der Lieferoptionen den Kauf ab

Der fünfte E-Commerce-Trends-Report von DHL eCommerce (29.000 Käufer in 29 Ländern, 5.800 Händler in 28 Ländern) beziffert die Lücke zwischen Selbstbild und Realität: 67 Prozent der Käufer haben schon wegen der Versand- oder Retourenoptionen abgebrochen, aber nur 52 Prozent der Händler sehen darin überhaupt einen Abbruchgrund. Stärkster einzelner Abschlusstreiber ist kostenloser Versand mit 41 Prozent, während bezahlte Werbung nur 37 Prozent der Käufer beeinflusst, obwohl 67 Prozent der Händler genau dort investieren. To-do: bei FBM- und Shop-Umsätzen zuerst Lieferversprechen, Versandkosten und Retourenoptionen im Checkout schärfen, bevor zusätzliches Budget in Creatives oder Rabatte fließt.

Seller Central31. Juli 2026via Amazon Seller Blog

Brand Registry bündelt alle Verstoßmeldungen im neuen Report-a-Violation-Tool

Amazon hat am 31. Juli in der Brand Registry ein Report-a-Violation-Tool freigeschaltet, das die bisher getrennten Meldewege für Schutzrechtsverletzungen, Verstöße gegen Shop-Richtlinien und regulatorische Themen auf einer geführten Oberfläche zusammenfasst. Freitextformulare weichen strukturierten Masken, und ein Reiter Submission History zeigt Status und Ergebnis jeder Meldung in Echtzeit; Richtlinienverstöße darf jeder Brand-Registry-Nutzer einer eingetragenen Marke melden, die Rolle Rights Owner ist dafür nicht mehr nötig. To-do: prüfen, wer in den eigenen Markenkonten Brand-Registry-Zugriff hat, offene Altfälle einmal über das neue Tool nachverfolgen und Meldungen ab sofort nur noch dort einreichen, damit der Verlauf lückenlos dokumentiert bleibt.

Advertising30. Juli 2026via PPC Land

Q2-Call: Sponsored Prompts konvertieren 48 Prozent besser, Ads Agent senkt den CPA

Auf der Q2-Zahlenvorlage am 30. Juli hat Amazon erstmals Leistungsdaten zu den seit dem 25. März kostenpflichtigen Sponsored Prompts genannt: Wer einen gesponserten Prompt anklickt, kauft laut Andy Jassy 48 Prozent häufiger und gibt im Schnitt 21 Prozent mehr aus. Die Prompts laufen über Alexa for Shopping in App, Web und auf Echo-Show-Geräten und sind für Sponsored Products wie Sponsored Brands buchbar; für Kampagnen mit Ads-Agent-Targeting meldet Amazon zusätzlich 8 Prozent niedrigere Impression-Kosten und 6 Prozent niedrigere Akquisitionskosten. To-do: die Zahlen als Amazon-Eigenangabe behandeln und nicht als geprüften Benchmark, im deutschen Konto zuerst prüfen, ob die Prompt-Platzierungen überhaupt ausgeliefert werden, und Ads Agent nur mit separatem Testbudget gegen die bestehende manuelle Struktur messen.

Advertising30. Juli 2026via PPC Land

Amazon DSP: ein Konto für 34 Länder, Umstellung läuft automatisch

Amazon hat am 30. Juli die Kontostruktur der DSP umgestellt: Bestehende Werbekonten werden automatisch auf eine einheitliche Struktur gehoben, mit der sich 34 Länder aus einem Login steuern lassen, darunter Deutschland, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande und Großbritannien. Jedes Konto bekommt zusätzlich eine Global Account ID plus regionale Kennungen, die bisherigen CFIDs bleiben gültig und die Umstellung ist auf API-Ebene additiv, bricht bestehende Anbindungen also nicht; dazu kommen länderübergreifender Einkauf, einheitliche Abrechnung und Rechteverwaltung sowie ein bereitgestellter Zugang zur Amazon Marketing Cloud. To-do: die neue Struktur nicht als reine Verwaltungsvereinfachung abhaken, sondern die Berechtigungen prüfen, denn ein Login über 34 Märkte heißt auch, dass eine falsch gesetzte Rolle jetzt deutlich weiter reicht als vorher.

Seller Central29. Juli 2026via PayPal Newsroom (Presseportal)

Amazon DE und AT: PayPal-Ratenzahlung kommt ab August in den Checkout

PayPal und Amazon haben am 29. Juli bestätigt, dass die PayPal-Ratenzahlung ab Anfang August schrittweise in den Checkout von amazon.de und amazon.at einzieht, und zwar für Bestellwerte zwischen 30 und 10.000 Euro. Standard sind Laufzeiten von 3, 6, 12 und 24 Monaten, exklusiv bei Amazon kommen 36 und 48 Monate hinzu, der effektive Jahreszins liegt bei 11,49 Prozent und für ausgewählte Produkte ist eine 0-Prozent-Finanzierung geplant; ob Händler an den Finanzierungskosten beteiligt werden, hat bisher keine der beiden Seiten kommuniziert. To-do: alle ASINs über 30 Euro Verkaufspreis markieren, dort Conversion und durchschnittlichen Bestellwert in den ersten vier Wochen nach dem Rollout gegen den Juli-Schnitt messen und die Wirkung erst danach in Bundle- und Preisentscheidungen einrechnen, statt sie vorwegzunehmen.

Seller Central28. Juli 2026via Onlinehändler-News (Händlerbund)

Fehlerhafte Rechnungs-Uploads lösen Richtlinienwarnungen in Seller Central aus

Mehrere Händler melden seit Ende Juli, dass hochgeladene Rechnungen in Seller Central nicht mehr korrekt angezeigt oder verarbeitet werden. In mindestens einem Fall stieg dadurch die Quote der Rechnungsmängel über den zulässigen Grenzwert, worauf Amazon eine Richtlinienwarnung mit ausdrücklichem Hinweis auf eine mögliche Kontodeaktivierung verschickte; verschärfend kommt hinzu, dass die Rechnungspflicht inzwischen auch bei Bestellungen von Privatkunden greift und nicht mehr nur im Geschäftskundenbereich. To-do: die Rechnungsmängelquote in der Kontoinformation täglich prüfen, jeden Upload mit Screenshot und Zeitstempel dokumentieren und bei einer Warnung sofort einen Case mit diesem Nachweis eröffnen, statt auf eine stille Korrektur durch Amazon zu warten.

Advertising26. Juli 2026via PPC Land

Amazon DSP: Adsquare-Standortsegmente jetzt auch in Deutschland buchbar

Die ID-Precise-Segmente des Berliner Anbieters Adsquare sind seit dem 23. Juli im 3P Audience Hub der Amazon DSP aktivierbar, und zwar in den USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien. Die Segmente beruhen auf tatsächlichen Ortsbesuchen, Markenaffinität und Einkaufsmustern, werden automatisch auf Amazon-IDs gematcht und lassen sich ohne manuelle Freischaltung in Mobile-, Display- und Video-Kampagnen einsetzen; Preise nennt Amazon nicht. Betroffen ist ausschließlich die DSP, Sponsored Products und Brands bleiben unberührt. To-do: vor dem Einkauf prüfen, ob die Standortdaten über Amazons eigene Shopping-Signale hinaus wirklich Mehrwert liefern, das in einem sauberen A/B-Test gegen ein reines Amazon-Audience-Setup messen und die datenschutzrechtliche Lage im Blick behalten, seit New Jersey am 8. Juli den Handel mit präzisen Standortdaten verboten hat.

FBA & Logistics24. Juli 2026via Value Added Resource

USPS verschiebt Gefahrgut-Gebühren für Retouren auf den 1. Februar 2027

USPS wendet die seit dem 12. Juli geltenden Gefahrgut-Gebühren vorerst nicht auf Pakete an, die über die kommerziellen Rücksendeprogramme laufen; bei vorfrankierten Retourenetiketten greifen die 7,50 USD Handling und die 50 USD Strafgebühr erst ab dem 1. Februar 2027. Im Versand nach vorne ändert sich nichts, dort kostet jedes nicht korrekt deklarierte Gefahrgut weiterhin 50 USD pro Paket, häufigster Auslöser ist ein alter Gefahrgut-Aufkleber auf einem wiederverwendeten Karton. To-do: den Aufschub nutzen, um bis Jahresende die Retourenprozesse für Parfum, Nagellack, Aerosole und Geräte mit Lithium-Akku sauber zu deklarieren, und im Lager anweisen, alte Kennzeichnungen vollständig zu entfernen oder abzudecken.

Legal & Compliance23. Juli 2026via Nova Analytics

Indien öffnet Lagerhaltung für Exporte und wird zur Zweitquelle neben China

Indiens Handelsministerium erlaubt ausländischen Plattformen erstmals, in Indien beschaffte Ware im Land zu lagern und direkt an Kunden im Ausland zu versenden; für den indischen Binnenmarkt bleibt das Modell gesperrt. Für Händler in Europa und den USA entsteht damit eine belastbare Zweitquelle neben China, vor allem in Textil, Home, Küche, Wellness und Accessoires, mit konsolidierter Fracht statt Einzelsendungen. To-do: die Top-30-ASINs auf indientaugliche Kategorien durchsehen, je Kandidaten-SKU zwei indische Lieferanten anfragen und die Landed Costs gegen die aktuelle China-Kalkulation rechnen; wer innerhalb von 5 Prozent landet, hat eine echte Absicherung gegen Zoll- und Tarifrisiken.

Advertising22. Juli 2026via Amazon Ads

Amazon Ads erweitert Brand+ und Performance+ um zehn KI-Funktionen

Amazon Ads hat am 22. Juli zehn neue Funktionen für Brand+ und Performance+ freigeschaltet: eigene Zielgruppensignale fließen ohne Aufpreis in die KI-Optimierung (Open Beta), Audio ist für Brand+ in 16 Ländern inklusive Deutschland allgemein verfügbar und für Performance+ in offener Beta, dazu kommen Prime-Video-Signale, Brand Outcome Optimization und asynchrones Remarketing. Betroffen sind ausschließlich die KI-Kampagnentypen der Amazon DSP, Sponsored Products und Sponsored Brands bleiben unverändert. To-do: bei laufendem Brand+ oder Performance+ Budget die eigenen Zielgruppenlisten als Signal hinterlegen und Audio mit separatem Testbudget gegen Display messen, statt es still in bestehende Kampagnen zu mischen.

FBA & Logistics21. Juli 2026via PPC Land

Amazon friert die Holiday-Gebühren ein und zieht alle Anlieferfristen vor

Amazon hält die Weihnachtsgebühren auf Vorjahresniveau, also 100 USD Aktionsgebühr plus 1,5 Prozent vom Aktionsumsatz sowie den Peak-Zuschlag von durchschnittlich 0,32 USD je Einheit, zieht dafür aber sämtliche Anlieferfristen vor. Für die Prime Big Deal Days muss die Ware am 2. September (AWD), 9. September (FBA mit minimaler Sendungsaufteilung) oder 16. September (Amazon-optimierte Aufteilung) im Netzwerk sein, für Black Friday und Cyber Monday am 14., 21. beziehungsweise 28. Oktober; wer später anliefert, verliert für diese Events das Prime-Abzeichen und damit Sichtbarkeit in der Suche und auf der Detailseite. To-do: die Top-ASINs jetzt vom jeweiligen Stichtag rückwärts planen, Nachschub vor dem AWD-Termin buchen und für Ware, die die Frist reißt, PPC-Budget als Ersatz für die fehlende Badge-Sichtbarkeit einplanen.

Advertising21. Juli 2026via PPC Land

Amazon DSP: PLZ-genaues TV-Targeting jetzt in Kanada, Mexiko und Brasilien

Amazon hat sein standortbasiertes Interactive-Video-Format neun Monate nach dem US-Start auf Kanada, Mexiko und Brasilien ausgeweitet: Ein Prime-Video-Spot kann Filialadresse, lokales Angebot und Klickziel je Bundesstaat, Provinz oder Postleitzahl austauschen. Buchbar ist das nur über die Amazon DSP und nur mit 1PAS-Videokreativen, Konten mit der Einstellung auf Amazon-Zielgruppen ohne demografische Signale sind ausgeschlossen, und Europa bleibt vorerst außen vor. To-do: Marken mit Filialnetz oder regionalen Preisen in diesen drei Märkten prüfen zuerst die Kreativ-Voraussetzung, bevor sie regionale Varianten produzieren lassen; für reine FBA-Händler ohne regionale Unterschiede ändert sich nichts.

FBA & Logistics21. Juli 2026via Nova Analytics

Amazon schließt Fulfillment-Center PBI3 in Florida zum 17. September

Amazon schließt sein Fulfillment-Center PBI3 in Port St. Lucie (Florida) zum 17. September dauerhaft, 494 Stellen fallen weg; die WARN-Meldung weist die Schließung als endgültig aus. Der Bestand wird auf Knoten in Georgia (ATL) und Alabama (BHM6) umgeleitet, wodurch sich die Distanz zu südfloridianischen Kunden verlängert. Betroffen sind FBA-Verkäufer mit relevantem Florida-Anteil, vor allem bei schnelldrehenden SKUs, deren Prime-Versprechen von zwei auf drei Tage rutschen kann. To-do: den Florida-Anteil je ASIN aus den Bestellberichten ziehen, ab dem 10. September die Lieferversprechen auf Verschlechterungen kontrollieren und bei den nächsten Anlieferungen die geänderten Einlagerungsempfehlungen samt Placement-Gebühren neu bewerten.

Legal & Compliance20. Juli 2026via Nova Analytics

EU verhängt Rekordstrafe von 550 Mio. Euro gegen AliExpress nach DSA

Die EU-Kommission hat gegen AliExpress eine Strafe von 550 Mio. Euro verhängt, weil die Plattform unsichere Produkte nicht konsequent entfernt hat. Damit ist erstmals festgestellt, dass ein grenzüberschreitender Marktplatz finanziell für die Sicherheit einzelner Angebote haftet, was den Druck auf Temu und Shein direkt erhöht und dort zu strengerer Angebotsprüfung und höheren Stückkosten führen dürfte. Für konforme Händler in Kategorien wie Spielzeug, Beauty, Handyzubehör und Novelty-Textilien entsteht dadurch erstmals seit Jahren wieder Preisluft. To-do: die eigene Produktsicherheits- und GPSR-Dokumentation auf Vollständigkeit prüfen, den Wettbewerbsscan in den betroffenen Kategorien neu aufsetzen und in Testgruppen prüfen, ob 5 bis 8 Prozent mehr Preis durchsetzbar sind.

Seller Central20. Juli 2026via Nova Analytics

Amazon öffnet B2B-Werkzeuge für Drittanbieter vor der Reshape im Oktober

Vor der fünften Amazon Business Reshape im Oktober in Nashville macht Amazon zentrale B2B-Funktionen für deutlich mehr Drittanbieter zugänglich: Mengenstaffelpreise, reine Business-Preise, Annahme von Bestellanforderungen und Angebots-Workflows. Amazon Business läuft laut Anbieter bei rund 35 Mrd. USD annualisiertem Volumen und wächst schneller als das Consumer-Geschäft, entsprechend groß ist der Hebel für Händler mit B2B-Anteil. To-do: die SKUs identifizieren, bei denen mehr als 10 Prozent der Einheiten an Business-Kunden gehen, Mengenrabatte nach Margenrechnung auf 5 bis 10 Test-SKUs aktivieren und B2C- und B2B-Deckungsbeitrag getrennt führen, damit die Staffel nicht das Privatkundengeschäft kannibalisiert.

Advertising20. Juli 2026via PPC Land

Amazon DSP bekommt Triton-Audio-Inventar in mehr als 80 Ländern

Triton Digital hat die Amazon DSP zum 15. Juli als Nachfragepartner in seinen programmatischen Marktplatz aufgenommen. Advertiser können damit digitales Audio, Podcasts und Streaming-Inventar aus mehr als 80 Ländern direkt über die Amazon DSP buchen und dabei Amazons authentifizierte First-Party-Shopping-Signale für Planung, Targeting und Messung nutzen, ohne eine separate Einkaufsbeziehung aufzusetzen. Betroffen ist ausschließlich die DSP, Sponsored Products, Brands und Display bleiben außen vor. To-do: Marken mit laufendem DSP-Budget können Audio als Upper-Funnel-Baustein testen und die Wirkung über die bestehenden DSP-Reports gegen Display und Video messen, statt Audio weiter blind einzukaufen.

Seller Central15. Juli 2026via Nova Analytics

Amazon Business: 90 % Business-Hour-Lieferquote wird ab 30. September Pflicht

Amazon macht die bislang rein informative Business Hour Delivery Rate zur harten Kennzahl: Ab 30. September müssen Profi-Verkäufer auf selbst versandte Amazon-Business-Bestellungen mindestens 90 % erreichen, sonst folgt zunächst eine Kennzeichnung mit Verbesserungsempfehlungen und ab 30. Oktober die Deaktivierung der Business-Angebote. Betroffen sind FBM-Verkäufer mit Amazon-Business-Nachfrage in den USA, UK und Deutschland; FBA-Angebote und normale Retail-Angebote bleiben außen vor. To-do: die Quote je SKU nach Carrier und Region auswerten, Business-Bestellungen auf Werktags-Carrier mit früherem Cut-off routen und grenzwertige ASINs vor dem 30. September nach FBA umziehen.

Legal & Compliance15. Juli 2026via Nova Analytics

HMRC-Konsultation: Marktplatz-Umsatzsteuer soll auch UK-Händler erfassen

Die britische Steuerbehörde HMRC will die Deemed-Supplier-Regel, nach der der Marktplatz die Umsatzsteuer einbehält und abführt, als Anti-Missbrauchs-Maßnahme auf in UK ansässige Händler ausweiten, sofern die Ware beim Verkauf physisch in UK liegt; bisher greift sie nur bei ausländischen Verkäufern. Die Konsultation läuft seit 23. Juni und endet am 18. August 2026, betroffen wären umsatzsteuerlich registrierte UK-Händler mit Amazon-FBA-UK-Bestand, während eigene Shops und Großhandel außen vor bleiben. Wird die Regel umgesetzt, sinkt die Auszahlung auf regelbesteuerte SKUs um rund 16,7 %, weil die 20 % Umsatzsteuer nicht mehr durch das eigene Konto laufen. To-do: den UK-Cashflow ohne durchlaufende Umsatzsteuer durchrechnen und prüfen, ob eine Stellungnahme bis zum 18. August sinnvoll ist.

Legal & Compliance13. Juli 2026via Nova Analytics

EU-3-Euro-Zoll auf Kleinsendungen greift: Shein und Temu umgehen ihn per EU-Lager

Zum 1. Juli hat die EU die 150-Euro-Zollfreigrenze für Kleinsendungen aus Drittländern gestrichen und durch eine pauschale 3-Euro-Abgabe je Direktpaket unter 150 Euro ersetzt; konsolidierte Sendungen über 150 Euro laufen weiter durch die normale Verzollung. Shein und Temu haben ihre Ware jedoch vorab in EU-Lager verlagert und liefern nun inländisch aus, sodass die Abgabe für sie entfällt. Die Regel, die eigentlich fairere Bedingungen schaffen sollte, benachteiligt damit vor allem kleinere Amazon-Seller, die in kleinen Losen aus China beziehen. To-do: Landed Costs je SKU um die 3-Euro-Zeile ergänzen, wo möglich Sendungen über 150 Euro bündeln und nicht darauf verlassen, dass die Regel den Wettbewerb wirklich einebnet.

FBA & Logistics13. Juli 2026via Nova Analytics

USPS erhebt neue Noncompliance-Gebühr bei Label-Abweichung: trifft leichte FBM-SKUs

Getrennt von der Ground-Advantage-Tarifreform vom 12. Juli erhebt USPS jetzt eine Noncompliance-Gebühr, sobald das gekaufte Label nicht zum tatsächlich gescannten Paket passt: falsches Gewicht, falsche Maße, falsche Serviceklasse oder ein wiederverwendetes Label. Die Kosten erscheinen nicht beim Kauf, sondern erst nachträglich als Position auf der Carrier-Abrechnung. Seller merken sie also erst, wenn die Marge schon weg ist; besonders betroffen sind FBM-Seller mit Sub-Pound-Artikeln, wo eine einzige Gebühr den Gewinn mehrerer Bestellungen auffrisst. To-do: Waage kalibrieren (Drift von 2-4 oz ist der Hauptgrund), Standard-Serviceklassen in den Versandprofilen prüfen und die Carrier-Abrechnungen gezielt auf Label-vs-Ist-Abweichungen kontrollieren.

FBA & Logistics12. Juli 2026via Value Added Resource

USPS baut Ground Advantage Commercial zum 12. Juli um: trifft leichte FBM-Pakete

Zum 12. Juli streicht USPS bei Ground Advantage Commercial die 4-oz- und 8-oz-Preisstufen und wendet auf alle Sub-Pound-Pakete den bisherigen 12-15,999-oz-Tarif an; zusätzlich werden alle Maße auf den nächsten vollen Zoll aufgerundet und der Volumen-Divisor für Sendungen über 1 Kubikfuß von 166 auf 139 gesenkt. Unterm Strich steigen die Commercial-Preise im Schnitt um rund 11,8 %, wobei Pakete unter einem Pfund am stärksten betroffen sind (8-15 % der Positionen rerated je nach Zone). Betroffen sind Amazon-FBM- und Merchant-Fulfilled-Seller, die USPS-Labels direkt oder über Stamps, Pirate Ship, ShipStation oder Shippo kaufen, nur ausgehandelte Sondertarife bleiben verschont. To-do: die eigenen Buy-Shipping-/Versandvorlagen-Kosten für Sub-1lb-SKUs neu rechnen und vor Q4 entscheiden, ob leichte FBM-Artikel besser zu FBA oder einem anderen Carrier wandern.

Advertising11. Juli 2026via PPC Land

Amazon DSP zeigt Omnichannel-Umsätze jetzt aufgeschlüsselt nach einzelnem Händler

Amazon hat die Omnichannel-Metriken der DSP erweitert: Offline-Käufe, die durch eine DSP-Kampagne beeinflusst wurden, werden jetzt namentlich nach Händler ausgewiesen statt wie bisher nur pauschal als „außerhalb von Amazon" oder nach Kategorie. Die Attribution basiert weiter auf Exposure-Daten aus dem Amazon Shopper Panel plus Drittanbieter-Signalen und ist vorerst nur in den USA sowie ausschließlich für Amazon-DSP-Kampagnen verfügbar (Sponsored Products/Brands/Display bleiben außen vor). To-do: US-DSP-Advertiser sollten die Aufschlüsselung gegen ihren Handelspartner-Mix testen und Budgets künftig gezielter auf die Händler lenken, wo die Ad-Exposure nachweislich in Offline-Umsatz umschlägt.

FBA & Logistics8. Juli 2026via Amazon Seller Forums

Weihnachts-Deal-Anmeldung offen ab 8. Juli mit früheren Fristen und Peak-Gebühr

Amazon hat die Anmeldung für das Q4-Deal-Geschäft am 8. Juli geöffnet, dieses Jahr mit deutlich früheren Fristen: Prime Big Deal Days laufen bis 8. September, Black Friday Week und Cyber Monday bis 20. Oktober; wer Prime-Big-Deal-Days-Deals bis 5. August bzw. Black-Friday-Deals bis 5. September einreicht, spart 50 USD auf die Vorab-Aktionsgebühr. Parallel gilt die Holiday-Peak-Fulfillment-Gebühr vom 15. Oktober bis 14. Januar (im Schnitt +0,32 USD/Einheit über den Normalsätzen) plus 3,5 % Treibstoff- und Logistikaufschlag obendrauf. To-do: jetzt die Q4-Deal-Kandidaten je ASIN festlegen und vor dem 5.8./5.9. einreichen, um Rabatt und Slots zu sichern, und die Peak-Gebühr in die Deal-Marge und die PPC-Gebote für Oktober bis Januar einrechnen.

FBA & Logistics6. Juli 2026via Nova Analytics

Seller Fulfilled Prime: höhere Liefertempo-Schwellen ab 6. Juli in Kraft

Zum 6. Juli hat Amazon die Mindest-Liefergeschwindigkeit für Seller Fulfilled Prime angehoben und von regionaler auf bundesweite Abdeckung umgestellt: Standardgröße muss jetzt bei 40 % der Prime-Seitenaufrufe ein Ein-Tages-Datum zeigen (vorher 30 %) und bei 75 % ein Zwei-Tages-Datum (vorher 70 %); für Ein-Standort-Seller heißt das faktisch mehr Warehouses oder teurere Carrier. Eine rund vierwöchige Schonfrist ab 8. Juni pausiert die Prime-Badge-Sperrung, danach verlieren Angebote unter der Schwelle das Prime-Abzeichen und fallen aus dem Prime-Buy-Box-Pool. To-do: die echte Zwei-Tages-ZIP-Abdeckung aus 90 Tagen Versanddaten prüfen, SFP-Angebote an die neuen Carrier-Kosten anpassen und je ASIN entscheiden, ob SFP oder FBA vor Prime Day tragfähig ist.

FBA & Logistics6. Juli 2026via Nova Analytics

FBA New Selection: Altvorteile laufen zum 31. Oktober 2026 endgültig aus

Mit dem Start des neuen FBA New Selection Program am 30. Juli behalten ASINs aus dem alten Programm ihre bisherigen Vorteile, aber nur bis zum harten Stichtag 31. Oktober 2026. Betroffen sind drei Kategorien: Provisionsnachlässe hören nach dem 31.10. auf zu laufen, Coupon- und Vine-Gutschriften verfallen ungenutzt, und Lager- sowie Retouren-Waiver enden ebenfalls zum Stichtag; jede ab dem 30. Juli neu gelistete Marken-ASIN fällt automatisch unter die 2026er-Gebührenstruktur. To-do in den nächsten 90 Tagen: aktive Altvorteile pro ASIN inventarisieren, Coupon-/Vine-Budgets vor dem 31.10. verplanen (Prime Big Deal Days, Q4-Launches), August-Launches noch vor dem 30. Juli listen und Q4-Margen plus PPC-Gebote vor dem Wegfall der Waiver neu rechnen.

FBA & Logistics3. Juli 2026via Nova Analytics

Amazon streicht FBA-Prep und Etikettierung in Kanada zum 1. Juli 2026

Zum 1. Juli hat Amazon den Prep- und Etikettierungs-Service für kanadische FBA-Sendungen eingestellt: Jede Einheit muss jetzt fertig vorbereitet und etikettiert im Fulfillment-Center ankommen. Entscheidend ist der Wegfall des Schutzes: unvorbereitete Einheiten werden zwar noch verarbeitet, aber bei Verlust oder Beschädigung gibt es keinen Erstattungsanspruch mehr. Optionen sind In-house-Prep, Drittanbieter-Prep-Center (ca. 0,50-2,00 CAD/Einheit, Kapazität in Ontario/Québec wird knapp) oder SIPP für geeignete Standard-ASINs. To-do: neue Kanada-Anlieferungen stoppen, bis die Prep-Frage geklärt ist, Prep-Kapazität sofort sichern, Deckungsbeiträge je SKU um die neue Kostenzeile ergänzen und Wareneingangs-Abweichungen täglich überwachen.

Advertising2. Juli 2026via Amazon Ads

Amazon Ads zieht Werbekosten ab 1. August direkt vom Kontostand ab

Zum 1. August migriert Amazon eine direkt kontaktierte Gruppe von Advertisern, die ihre Ad-Kosten bisher per Kreditkarte zahlen, auf Proceeds Deduction: Werbekosten werden künftig vor der Auszahlung mit dem Verkäuferguthaben verrechnet, was den bisherigen Kreditkarten-Float für die Liquidität beendet. Wer bis zum 1. August keine Präferenz wählt, wird automatisch auf die Guthaben-Verrechnung umgestellt, die Karte bleibt nur als Backup. To-do: in der Ads-Konsole unter Billing aktiv 'Pay by Invoice' (Netto 30) wählen, wenn der Cashflow-Puffer erhalten bleiben soll, und die von Amazon gewährten 2.500 $ Klick-Gutschriften pro Monat (August bis Dezember) einplanen, da sie die CPCs kurzfristig verzerren können.

FBA & Logistics18. Juni 2026via Nova Analytics

Amazon FBA New Selection Program 2026 startet 30. Juli mit höheren Vorteilen

Amazon hat am 18. Juni die 2026er-Version des FBA New Selection Program angekündigt, die am 30. Juli startet: höhere Gutschrift auf die Inbound-Placement-Gebühr, 90 Tage kostenlose monatliche Lagerung für die ersten 100 Einheiten einer qualifizierten Parent-ASIN sowie reduzierte Verkaufsgebühren auf die ersten 25.000 $ Umsatz pro neuer Marken-ASIN für 365 Tage. Bereits eingeschriebene Seller wechseln am 30. Juli automatisch in die neuen Konditionen, neue ASINs profitieren aber nur, wenn sie nach dem Stichtag gelauncht werden. To-do: geplante Q3-Launches prüfen und gegebenenfalls hinter den 30. Juli legen, Brand-Registry- und Listing-Daten der neuen SKUs jetzt sauber aufsetzen und die Deckungsbeiträge mit der neuen Gebührenstruktur neu rechnen.

Legal & Compliance8. Juni 2026via European Commission, Taxation and Customs Union

EU streicht 150-Euro-Zollfreigrenze: 3-Euro-Pauschalzoll ab 1. Juli 2026

Die EU-Kommission hat am 8. Juni Leitlinien und den Rechtstext veröffentlicht: Ab 1. Juli 2026 entfällt die 150-Euro-Zollfreigrenze für Importe aus Nicht-EU-Ländern, stattdessen gilt ein temporärer Pauschalzoll von 3 Euro pro Artikel (nicht pro Paket) bis 1. Juli 2028. Für Seller, die geringwertige Ware aus China & Co. in die EU einführen, steigen die Landed Costs spürbar, weil ein Paket mit mehreren Tariflinien den 3-Euro-Satz mehrfach auslösen kann. To-do: Importkalkulation und Verkaufspreise vor dem 1. Juli neu rechnen, Lieferanten und Logistikpartner auf die neue Deklaration vorbereiten und prüfen, ob EU-Vorratslagerung jetzt günstiger ist.

Advertising28. Mai 2026via PPC Land

Amazon Brand Gallery: neues Sponsored-Brands-Format führt direkt in den Brand Store

Amazon hat 'Brand Gallery' ausgerollt, ein neues Sponsored-Brands-Creative, das statt einzelner Produkte Lifestyle-Bilder, eigenen Text und ein Karussell aus drei bis fünf Brand-Store-Kategorien zeigt und Käufer direkt in den Brand Store statt auf eine Produktdetailseite leitet. Verfügbar in 19 Märkten inklusive Deutschland, self-service über die Ads-Konsole und Ads-API; gedacht vor allem für Reserved-Share-of-Voice-Buchungen (RSOV) auf eigene Marken-Keywords. To-do für Brands: aktiven, sauber strukturierten Brand Store sicherstellen, Lifestyle-Assets (keine Standard-Produktfotos) vorbereiten und Markenbegriffe vor dem Launch reservieren. Nach Erreichen des 'proposed'-Status sind keine Änderungen mehr möglich.

Advertising15. Mai 2026via PPC Land

Amazon DSP: Advertiser buchen 50+ Drittanbieter-Messstudien jetzt self-service

Amazon DSP hat eine neue Studies-Oberfläche freigeschaltet, über die Advertiser mehr als 50 Drittanbieter-Messstudien selbst finden, konfigurieren, bezahlen und auswerten können, ohne Managed-Service-Zwischenschritt, der bisher Wochen kosten konnte. Mit dabei sind Partner wie NCS (Offline-Sales-Lift), DISQO und Kantar (Brand Lift) sowie Integral Ad Science (Viewability, Invalid Traffic); ausgerollt seit 15. Mai 2026 in über 30 Ländern inklusive Deutschland, Österreich und der Schweiz. To-do für DSP-Advertiser: in der Studies-Page die regionsspezifischen Optionen prüfen, passende Studientypen zum Kampagnenziel wählen und zwischen Amazon-Abrechnung oder Vendor-Billing (bei bestehenden Verträgen) entscheiden. Brand- und Sales-Lift lassen sich so ohne Account-Manager messen.

FBA & Logistics21. Mai 2026via Amazon Seller Central Announcement

SFP-Schärfung ab 6. Juli: 1-Tages-Coverage von 30 % auf 40 %, ZIP-Tool für September

Amazon hat am 21. Mai die Mindest-Liefergeschwindigkeiten für Seller Fulfilled Prime spürbar angehoben, wirksam zum 6. Juli 2026. Standard-Size muss jetzt 40 % der Prime-Page-Views ein-Tag liefern (vorher 30 %), 75 % zwei-Tage (vorher 70 %) und 90 % fünf-Tage. Oversize steigt von 10 % auf 15 % ein-Tag und 80 % fünf-Tage; Extra Large von 15 % auf 25 % zwei-Tage und 60 % fünf-Tage. Die bestehenden Performance-Thresholds (93,5 % OTDR, 0,5 % Cancellation, 99 % VTR) bleiben unverändert. Im September 2026 folgt ein neues Tool, mit dem SFP-Seller Versandzeiten, Wochenend-Versand und Cut-off-Zeiten pro Liefer-PLZ hinterlegen können, Datenbasis für präzisere Delivery-Promises. To-do: Carrier-Coverage je Region prüfen, Wochenend-Operations und Cut-off-Zeiten justieren, oder für langsame ASINs FBM/FBA-Mix ohne Prime-Badge neu rechnen.

Seller Central22. Mai 2026via Amazon Seller Blog

Customer Service by Amazon: weniger Return-less Refunds, automatische SAFE-T-Claims

Amazon hat am 22. Mai mehrere Änderungen am Customer-Service-by-Amazon-Programm bekannt gegeben. Return-less Refunds werden auf drei klar definierte Fälle eingegrenzt (unzustellbare Pakete, beschädigte/defekte nicht-retournierbare Artikel, nicht sicher rückversendbare Produkte). Das reduziert unnötige SAFE-T-Verfahren. SAFE-T-Claims für 'claims protected'-Labels via Amazon Buy Shipping oder Veeqo übernimmt Amazon künftig automatisch; Goodwill-Refunds werden ohne Seller-Aktion erstattet. Beim kostenlosen Programmzugang fällt die 95 %-Valid-Tracking-Rate-Hürde weg, neu sind Low-Volume-Seller mit unter 30 Bestellungen pro Quartal automatisch kostenlos drin. Die 90-Tage-Freiphase und die 3 %-Contacts-per-Unit-Schwelle bleiben. To-do für Seller: Versandlabel-Provider auf Eligibility prüfen, neues Contacts-per-Unit-Dashboard und AI-kategorisierte Contact-Reasons im Insights-Dashboard checken, Follow-up-Benachrichtigungen über Buyer-Seller-Messages statt E-Mail einplanen.

Advertising21. Mai 2026via PPC Land

Amazon DSP: Auto Deal Selection wählt Streaming-TV-Inventar per ML aus

Amazon DSP hat eine neue ML-Funktion 'Automatic Deal Selection' freigeschaltet, die Streaming-TV-Deals während einer Kampagne ohne manuelle Eingriffe kuratiert: hoch performende Deals werden automatisch hinzugenommen, schwache entfernt, über die gesamte Flight-Dauer hinweg. Verfügbar zunächst nur in den USA für Self-Service-Advertiser über die ADSP-Konsole oder die Amazon Ads Public API, ausschliesslich für Streaming-TV-Kampagnen mit Awareness-Ziel und Reach-KPI; Curation-Source-Type ist 'AMAZON_CURATED_AGENT', Performance über die Entities DealPerformance und DealPlanningMetrics. Für Amazon-DSP-Brands heißt das: Awareness-Setups laufen künftig deutlich schlanker, manuelle Deal-Pflege entfällt. Expansion auf weitere Ziele und Formate angekündigt, aber ohne Termin; EU-Rollout offen, US-Pilot lohnt sich jetzt für Q3-Awareness-Budgets.

Seller Central20. Mai 2026via Wortfilter.de

DD+7-Update: Amazon räumt technischen Fehler ein, Disburse on Demand bleibt

Einen Tag nach den Berichten über blockierte EUR-Guthaben hat Amazon offiziell Stellung genommen: Bei einer kleinen Gruppe EU-Seller hat die DD+7-Migration technisch nicht gegriffen, das Problem sei behoben, betroffene Konten wurden auf die Standardrichtlinie umgestellt. Wichtig für die Praxis: 95 % der Seller sind laut Amazon bereits auf der 7-Tage-Frist, 'Disburse on Demand' bleibt aktiv, auszahlbar ist jedoch ausschliesslich Guthaben, dessen Lieferdatum mehr als sieben Tage zurück liegt. Damit ist die Lesart vom 20.5. ('working as designed') offiziell als Bug für einen Teil der Konten korrigiert. To-do: Posteingang nach Amazon-Mail mit aktualisiertem Migrationsplan prüfen, in Seller Central unter 'Zurückgestellte Transaktionen' die Freigabe-Daten verifizieren und Cashflow-Planung an die 7-Tage-Sperre anpassen.

Seller Central20. Mai 2026via Wortfilter.de

DD+7-Chaos: nur Erlöse älter als 7 Tage tatsächlich auszahlbar

Zwei Wochen nach Freischaltung der täglichen DD+7-Auszahlung (Payout on Request) berichten Seller von einem entscheidenden Haken: Beim Payout-Request erscheint trotz hohem angezeigtem Guthaben oft 'EUR 0 verfügbar', in einem dokumentierten Fall standen EUR 38.000 sichtbar, abgerufen werden konnte nichts. Grund laut Wortfilter: Basis der Auszahlung ist nicht der sichtbare Saldo, sondern ausschliesslich der Anteil, dessen Liefer-Datum mehr als sieben Tage zurückliegt, ein Detail, das in Amazons ursprünglicher Seller-Mail fehlte. Amazon-Support hat das Verhalten zunächst als 'working as designed' eingeordnet. Seller sollten die Liquiditätsplanung neu kalibrieren: Frische Verkaufserlöse bleiben sieben Tage post-delivery gesperrt, in den ersten Tagen nach Migration fließt faktisch kein Cash.

Advertising16. Mai 2026via PPC Land

Amazon Ads: MMM und GIA jetzt GA, Benchmarks-Reporting weltweit in 18 Märkten

Amazon Ads hat im Mai 2026 vier API-Bausteine für datengetriebenes Advertising scharf geschaltet: Die Marketing Mix Modeling (MMM) API ist seit 1. Mai general available in 14 Märkten inkl. DE, FR, IT, ES, UK, inklusive sechs neuer Endpoints für programmatisches Brand-Group-Management. Die Geographic Insights & Activation (GIA) API ist seit 4. Mai GA mit vereinfachtem Workflow (PLZ-Daten direkt beim Anlegen, kein Mehrschritt-Prozess mehr). Am 18. Mai erreicht das Benchmarks Reporting globale GA in 18 Märkten (inklusive Niederlande, Schweden, Türkei und Ägypten) mit acht Metriken (u.a. CTR, CPC, New-to-Brand-Käufe). Zusätzlich liefert ein neuer NationalAsinEngagement-Datenfile (seit 7. Mai im MMM-Feed) tägliche und wöchentliche Add-to-Cart-Signale auf ASIN-Ebene. Für Brands und Agenturen heißt das: Multi-Markt-Reporting, Postleitzahl-genaue Bid-Anpassungen und Retail-Engagement-Signale lassen sich jetzt programmatisch über alle wichtigen DSP-Märkte standardisieren. Mediabuying-Setups und BI-Dashboards entsprechend anpassen.

Legal & Compliance15. Mai 2026via About Amazon EU

PPWR-Studie: 64 EPR-Felder in 10 EU-Ländern, Amazon fordert API-Harmonisierung

Amazon hat am 15. Mai eine unabhängige Studie zur EPR-Registrierung unter der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) veröffentlicht: Wer in 10 EU-Ländern registriert, durchläuft 64 unterschiedliche Datenfelder (Belgien/Spanien je 11, Schweden über 20, Schnitt 16), 55 % davon sind landesspezifisch, 73 % gehen über das hinaus, was der PPWR-Implementation-Act eigentlich verlangt, Bearbeitungszeit pro Markt 2 bis 6 Wochen. Amazon fordert eine interoperable Digital-Infrastruktur: standardisierte Felder, API-Anbindung der nationalen Register, einmalige Registrierung mit automatischer Verteilung sowie Marketplaces als 'EPR-Intermediäre' (Vorbild: Amazons 'Pay on Behalf' in fünf Ländern für über 300.000 Seller). Für SME-Seller heißt das kurzfristig: kein Erleichterungs-Roll-out in Sicht, EPR-Pflichten bleiben Markt-für-Markt-Aufgabe; mittelfristig lohnt es, die Lobbying-Position zu kennen, weil Marketplaces in Brüssel aktiv auf eine einheitliche Lösung drängen.

Advertising14. Mai 2026via Adweek

Amazon Audiences auf Netflix EMEA: Shopping-Daten ab 18. Mai in DE/UK/FR/IT/ES

Phil Christer, Managing Director Amazon Ads UK, hat am 14. Mai bestätigt, dass Werbetreibende ab dem 18. Mai Amazon Audiences über die Amazon DSP auf Netflix-Inventar in Grossbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien legen können, die EMEA-Aktivierung der Anfang März 2026 angekündigten und am 13. April in den USA gestarteten Integration. Buyer aktivieren die Shopping-Segmente (Suchen, Käufe, Browsing-Verhalten) im Managed- oder Self-Service-Workflow auf Line-Item- oder Kampagnenebene und können Netflix damit erstmals datengetrieben mit anderen CTV-Inventaren in einem DSP-Auftrag buchen. Für Amazon-Brands mit DSP-Setup heißt das: Premium-Streaming-Reichweite plus Amazon-Retail-Signale ohne fragmentierte Mediabuys. Pilot-Lernungen jetzt aufsetzen, bevor Q3-Budgets stehen.

Seller Central13. Mai 2026via About Amazon

Amazon ersetzt Rufus durch 'Alexa for Shopping': KI-Assistent in der Suchleiste

Amazon hat am 13. Mai die eigenständige Rufus-Chatbot-App eingestellt und Rufus mit Alexa+ zu 'Alexa for Shopping' verschmolzen, einem agentischen KI-Assistenten, der direkt in der Amazon-Suchleiste sitzt und keine Prime-Mitgliedschaft erfordert. Neue Funktionen: Side-by-Side-Produktvergleiche, dynamische Shopping-Guides, ein Jahr Preisverlauf, automatisierte Bestellungen bei Preisschwellen sowie nahtloser Kontext-Transfer zwischen App, Web und Echo-Show-Geräten. Für Seller heißt das: Rufus verdichtete laut Branchen-Research bereits 50 organische Suchtreffer auf rund fünf empfohlene Produkte. Mit dem Roll-out an alle US-Kunden binnen einer Woche werden Sponsored Prompts (seit 25. März abrechenbar) und KI-konvertibler Listing-Content (Bullets, A+ Content, Reviews) zur Pflicht, um in der Empfehlung zu bleiben. EU-Rollout ist noch nicht angekündigt.

Advertising11. Mai 2026via Amazon Ads

Amazon Dynamic TV Creative: KI-personalisierte Prime-Video-Ads (US-Pilot)

Amazon Ads hat am 11. Mai im Rahmen des Upfront 2026 'Dynamic TV Creative' für Interactive Video Ads (IVA) auf Prime Video gelauncht. Aus einem einzigen Base-Asset werden vier Elemente automatisch pro Zuschauer angepasst: Produktbild, CTA ('Add to Cart', 'Send to Phone', 'Save to Cart', 'Visit Brand Store'), Headline (Awareness vs. Consideration) und Detail-Layer (Rating, Prime-Benefit, Preis), je nachdem, wo der Viewer im Funnel steht. Pilot zunächst USA und nur für ausgewählte Advertiser in CPG, Fashion und Electronics; breitere Verfügbarkeit inklusive Live Sports und Prime Video Channels ist für Q3 2026 angekündigt. Für Amazon-Brands mit DSP-Setup heißt das: ein einziges starkes Master-Creative reicht, Sequencing und Funnel-Logik übernimmt Amazons Authenticated Graph (laut Amazon 90 % US-Haushalte). EU-Rollout ist noch nicht bestätigt, Learnings im US-Pilot lohnen sich aber jetzt.

Advertising11. Mai 2026via Adweek

Amazon Upfront 2026: Agentic Shopping, Prime Video Insights & interaktive CTV-Ads

Beim Upfront 2026 am 11. Mai im Beacon Theatre hat Amazon Ads seine Botschaft klar verschoben: weg vom Inventory-Pitch, hin zu KI- und Outcome-getriebenem Full-Funnel-Werben. Zentrale Bausteine für Werbetreibende und Seller: Full-Funnel Campaigns (in Q1 2026 gelauncht) mit Natural-Language-Setup und KI-gestützter Creative-, Audience- und Optimierungslogik über Streaming-TV, Audio, Display, Online-Video und Sponsored Ads in einem Auftrag; Prime Video Insights (Beta) als Messlayer, der First-Party-Daten mit Sehverhalten verknüpft, um zu zeigen, welche Genres, Shows oder Audiences Sales treiben; sowie interaktive Ad-Formate, die erstmals auf einer Drittanbieter-Streaming-Plattform (Samsung TV Plus) laufen. Alan Moss: 'Agentic Shopping ist kein neues Frontier, es passiert jetzt.' Amazons 'Authenticated Graph' soll laut Unternehmensangabe 90 % der US-Haushalte erreichen. Für Brands auf Amazon heißt das: Full-Funnel-Workflows jetzt testen und sich auf KI-Agenten als Kaufmittler einstellen.

Legal & Compliance8. Mai 2026via Wortfilter.de

OVG NRW kippt IDO-Klagebefugnis nach UWG: Entlastung für Online-Händler

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 8. Mai die Berufung des IDO (Interessenverband Online-Unternehmen) endgültig zurückgewiesen und damit den Eintrag als qualifizierter Wirtschaftsverband nach UWG dauerhaft blockiert (Az. 4 A 3451/25). Begründung: Der Verband habe nicht nachgewiesen, dass er nicht primär Gewinn aus Abmahntätigkeit erzielt. Für Amazon-, eBay- und Shop-Händler bedeutet das: einer der aktivsten Abmahner Deutschlands ist dauerhaft handlungsunfähig: der IDO darf weder UWG-Abmahnungen versenden noch Vertragsstrafen einziehen. Eine Verfassungsbeschwerde ist möglich, ändert aber kurzfristig nichts. Wer noch offene IDO-Fälle hat, sollte mit anwaltlicher Unterstützung prüfen, ob Forderungen noch durchsetzbar sind.

Seller Central7. Mai 2026via About Amazon

Alexa+ startet in Deutschland: agentische KI auf Amazons größtem EU-Markt

Amazon hat am 7. Mai Alexa+ in Deutschland und Österreich in einem kostenlosen Early-Access-Programm gestartet; Einladungen folgen in den kommenden Wochen. Damit ist Amazons GenAI-Assistent jetzt in neun Märkten verfügbar (USA, Kanada, Mexiko, UK, Italien, Spanien, Deutschland, Österreich, Irland). Alexa+ kann Aufgaben Ende-zu-Ende erledigen ('ein Geschenk für Mama bestellen', Reservierungen, Smart-Home-Aktionen) und versteht deutschen Kontext samt Humor. Voice-Commerce ist im Launch nicht explizit bestätigt, die agentische Architektur und die Nähe zu Rufus deuten aber stark in diese Richtung. Für Amazon.de-Seller: Listings, Bullet Points, A+ Content und Reviews werden zur Wissensbasis für KI-Empfehlungen. Klare, nutzenorientierte Texte ohne Keyword-Stuffing werden im 2026 entscheidend. Preis nach Early Access: Prime inklusive, sonst 22,99 EUR/Monat.

Seller Central7. Mai 2026via PPC.Land

Amazon schärft LOA- und Authorized-Distributor-Pflicht: Reseller unter Druck

In den Seller-Central-Foren hat Amazon Ende April die Compliance-Anforderungen klar zugespitzt: vor jedem Listing Approval-Anforderungen prüfen, für markengebundene Produkte ein Letter of Authorization (LOA) des Markeninhabers vorlegen und nur über Hersteller oder autorisierte Distributoren mit Rechnungen aus den letzten 180 Tagen sourcen. Faktisch ist das eine Kodifizierung bestehender Praxis, doch die Stossrichtung ist klar: Liquidatoren, Retail-Arbitrage und Graumarkt-Quellen werden zur Hochrisikozone. Reseller ohne direkte Hersteller- oder Distributor-Beziehung sollten ihre Beschaffungsdokumente jetzt durchgehen, LOA-Vorlagen einholen und Sourcing-Strategien neu denken; der Druck folgt auf das Ende des FBA-Commingling und die UPC-Barcode-Verschärfung (beide zum 31. März).

Advertising7. Mai 2026via Amazon Ads

Amazon DSP öffnet LinkedIn CTV Ads: B2B-Targeting im Streaming-TV (US)

Amazon Ads und LinkedIn haben am 7. Mai bekannt gegeben, dass Werbetreibende LinkedIn CTV Ads jetzt direkt über Amazon DSP kaufen können, zunächst nur in den USA. Damit lassen sich LinkedIn-First-Party-Signale aus über 1 Mrd. Mitgliedsprofilen (Jobtitel, Branche, Seniority) auf Streaming-TV-Inventar (via Microsoft Monetize) aktivieren und im selben DSP-Auftrag mit Amazon-Audiences kombinieren, ohne fragmentierten Mediabuy. Für B2B-Marken auf Amazon (Büro, Pro, Industrie) heißt das: deutlich präziseres Decision-Maker-Targeting im oberen Funnel; vier Tage vor Amazons Upfront 2026 (11. Mai) gestartet. EU-Rollout noch nicht angekündigt. Brands sollten Tests in den USA jetzt aufsetzen, um Lernkurven vor einer möglichen EU-Erweiterung zu sichern.

FBA & Logistics4. Mai 2026via About Amazon

Amazon startet Supply Chain Services: Logistiknetzwerk für alle Unternehmen

Amazon hat am 4. Mai die Amazon Supply Chain Services (ASCS) gestartet und bündelt damit Freight (See, Luft, Straße, Schiene), Distribution & Fulfillment, Parcel Shipping (2-5 Tage) sowie KI-Forecasting in einem Portal unter supplychain.amazon.com, verfügbar für alle Unternehmen, nicht nur Amazon-Seller. Erste Enterprise-Kunden sind Procter & Gamble, 3M, Lands' End und American Eagle. Für FBA- und MCF-Seller heißt das: Amazon positioniert sein Logistiknetz als direkten UPS/FedEx-Wettbewerber. Mittel- bis langfristig sind breitere MCF-ähnliche Optionen für Off-Amazon-Kanäle zu erwarten, kurzfristig stehen Enterprise-Konditionen aber im Kontrast zum frisch eingeführten 3,5%-Kraftstoffaufschlag für bestehende Marketplace-Seller (FBA seit 17. April, MCF/Buy with Prime seit 2. Mai).

Seller Central1. Mai 2026via About Amazon

Amazon Rufus erhält 365-Tage-Preisverlauf, Auto-Buy und Scheduled Actions

Amazon hat Rufus deutlich agentischer gemacht: Der KI-Shopping-Assistent zeigt jetzt 365 Tage Preisverlauf (vorher 30/90 Tage) für über 50 Mio. Shopper in den USA, UK und Indien, und Kunden können Auto-Buy- und Preisalert-Aufträge wie 'kauf den Pullover, wenn er unter 30 USD fällt' anlegen. Aufträge bleiben sechs Monate aktiv und sparen im Schnitt 20%. Neu sind ausserdem Scheduled Actions für wiederkehrende Bestellungen sowie Cross-Merchant-Suche ('Shop Direct'). Für Seller bedeutet das: Wer Preise vor Promotions künstlich anhebt und dann 'rabattiert', wird durch das längere Referenzfenster sichtbar entlarvt. Stabile Preise und ehrliche Promo-Cadence werden zum Wettbewerbsvorteil; Werbe- und Listing-Strategie sollten stärker auf Rufus-Konversationen optimiert werden.

Seller Central1. Mai 2026via About Amazon

Amazon startet Canvas: KI-Workspace für Seller in Seller Central (US, UK)

Amazon hat Canvas in Seller Central live geschaltet, einen KI-gestützten visuellen Workspace, in dem Seller per Frage oder vorgeschlagenem Prompt personalisierte Dashboards mit Performance-Insights, Trends und konkreten Handlungsempfehlungen generieren. Die Funktion baut auf Amazon Bedrock und Claude auf und kombiniert Seller-Daten mit Amazons 25-jähriger Marketplace-Erfahrung; Anwendungsfälle reichen von Inventar-Entscheidungen über Marketing-Optimierung bis Produkt-Launch-Planung. Verfügbar ist Canvas ab sofort kostenlos für alle Seller in den USA und UK; weitere Länder und Sprachen folgen 2026. EU-Seller sollten den Rollout im Auge behalten und ihre Datenstruktur jetzt auf KI-Auswertbarkeit prüfen.

Advertising29. Apr. 2026via About Amazon

Amazon Ads wächst Q1 22% auf 17,2 Mrd. USD: Creative Agent in 7 weiteren Ländern

Amazon hat in Q1 2026 mit Werbung 17,2 Mrd. USD umgesetzt, ein Plus von 22% gegenüber dem Vorjahr (12-Monats-Umsatz über 70 Mrd. USD). CEO Andy Jassy nannte drei Treiber: der KI-Creative-Agent ist nun in sieben weiteren Ländern verfügbar und automatisiert Kampagnenplanung und Asset-Erstellung, Rufus-Brand-Integrationen halten über 20% der Shopper im Markendialog, und neue Partnerschaften mit Netflix und Comcast erweitern das Streaming-Inventar. Jassy positioniert agentic commerce zudem als strukturelle Werbechance: Multi-Turn-Konversationen schaffen mehrere Touchpoints für organische und gesponserte Produktplatzierungen. Brands sollten Creative Agent jetzt testen und Listings auf KI-Konversationen optimieren.